| 01.09.2010 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen eines Vertrages über die Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 9/2010]) |
Vertragsmuster
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| 01.11.2009 |
Checkliste Betriebsprüfung: Wichtige Prüffelder in der ArztpraxisAlle steuerlich relevanten Daten, die nach dem 31.12.01 erzeugt und elektronisch archiviert wurden, unterliegen der elektronischen Betriebsprüfung. Ob Daten steuerlich relevant sind, kann durchaus auch im Einzelfall zu klären sein.Der Beitrag enthält eine ABC-Checkliste der wichtigsten Aufgriffsthemen der Betriebsprüfung mit entsprechenden Hinweisen für den steuerlichen Berater. Darüber hinaus gibt er Hinweise zu der Streitfrage, welche Daten mit Mandantenbezug sich der Prüfer vorlegen lassen darf.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 11/2009]) |
Checkliste
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| 27.03.2009 |
Mustervertrag: Kommentierter Ehevertrag für ÄrzteIm Regelfall ist die Arztpraxis nicht nur die Quelle der finanziellen Existenz, des Lebensunterhalts der Eheleute und ihrer Kinder, sondern auch der |
Vertragsmuster
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| 26.01.2010 |
Vertragsgestaltung: Fünf wichtige vertragliche Regelungsbereiche einer Zahnarzt-GemeinschaftspraxisDer Beitrag behandelt typische Fehler bei der Abfassung von zahnärztlichen Kooperationsverträgen und gibt Tipps, was der Vertrag unbedingt enthalten sollte. Dabei beschränken sich die Ausführungen auf die Gemeinschaftspraxis als praktisch bedeutsamsten Anwendungsbereich der in § 33 Abs. 2 Zahnärzte-ZV genannten Berufsausübungsgemeinschaft. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 1/2010]) |
Fachbeitrag
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| 30.05.2010 |
Mustervertrag: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen zur Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Entsprechend dem zugrunde liegenden Sachverhalt bestand bereits eine BAG, die durch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters erweitert werden soll. Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Aber: Das Muster soll nur Anregungen und beispielhafte Formulierungen geben. Im Einzelfall sind immer Anpassungen und weitere Detailregelungen erforderlich.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 6/2010]) |
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| 19.11.2010 |
Musterfall: Sanierung einer radiologischen EinzelpraxisRadiologen zählen zu den Medizinern mit besonders großen Investitionsvolumina und besonders hohen laufenden Ausgaben. Daher muss die Niederlassung als selbstständiger Radiologe besonders sorgfältig geplant werden. Das in diesem Beitrag beschriebene Beispiel verdeutlicht darüber hinaus, dass nicht nur Kostenprobleme eine Praxis zum Sanierungsfall werden lassen. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 11/2010]) |
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| 26.01.2010 |
Praxisverkauf: Jetzt verkaufen oder weiterpraktizieren?Der Erlös aus dem Verkauf der eigenen Praxis ist für viele Mediziner wesentlicher Bestandteil des Altersvorsorgekonzepts. Doch die Praxiswerte sinken. In einigen Gegenden sind Praxen schlicht unverkäuflich. Damit steht der Praxisinhaber vor der Entscheidung, die Praxis zu verkaufen oder vorerst einmal weiterzupraktizieren. Der Musterfall behandelt drei Szenarien, die dem Betroffenen bei dieser Entscheidung helfen sollen. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 1/2010]) |
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| 15.06.2009 |
Praxisbewertung: Die neue „Ärztekammermethode“ und deren Bedeutung für ZahnarztpraxenSeit 1987 existiert eine „Richtlinie zur Bewertung von Arztpraxen“, die unter dem Namen „Ärztekammermethode“ weitgehend bekannt ist und auch bei |
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| 10.09.2009 |
Musterverträge für die Ärzteberatung: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Vertrag regelt die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da zwei der drei Gesellschafter bereits eine BAG unterhielten, stellt sich darüber hinaus das Problem der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen. Als Anlagen wäre beizufügen:- Aufstellung aller bereits bestehenden Verträge,- Vermögensgegenstände der bisherigen Gesellschaft,- Aufstellung aller künftig anzuschaffenden Gegenstände,- Schiedsvertrag.Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 27.01.2009 |
Praxisbewertung: Das Anlagevermögen richtig bewertenIn diesem Beitrag sollen die Grundlagen und Besonderheiten, die bei der Bewertung des (zahn-)ärztlichen Anlagevermögens eine Rolle spielen, näher beleuchtet und dargelegt werden, wobei aus Vereinfachungsgründen nur noch vom „ärztlichen“ Anlagevermögen die Rede sein soll. Die Bedeutung einer richtigen Bewertung des Anlagevermögens ergibt sich u.a. daraus, dass insbesondere bei jungen Praxen der materielle Wert einer Praxis häufig den ideellen Praxiswert übersteigt. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 2/2009]) |
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