| 01.09.2007 |
Arbeitsrecht: Muster-Anstellungsvertrag zur Beschäftigung eines angestellten ZahnarztesAm 1. Juli 2007 sind bekanntlich Änderungsvereinbarungen zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) bzw. zum Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKVZ) in Kraft getreten. Die Neuregelungen beziehen sich unter anderem auf die Möglichkeit zur Anstellung von Zahnärzten. Über die Voraussetzungen der Anstellung wurde in den vorangegangenen Ausgaben bereits berichtet. Der folgende – mit Anmerkungen versehene – Muster-Anstellungsvertrag soll dabei behilflich sein, die neuen Freiheiten in der Praxis umsetzen zu... |
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| 01.10.2007 |
Arbeitsrecht: Muster-Anstellungsvertrag zur Beschäftigung eines angestellten ZahnarztesUm die Option „Anstellung eines Zahnarztes“ nach dem neuen Recht möglichst rechtssicher und interessengerecht in die Praxis umsetzen zu können, bedarf es eines zweckdienlichen Anstellungsvertrages. Den ersten Teil eines Mustervertrages haben wir Ihnen in der letzten Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ vorgestellt und erläutert. Mit dem folgenden zweiten Teil ist der Mustervertrag, der lediglich aus Gründen der Vereinfachung in männlicher Sprachfassung formuliert wurde, komplett. Er kann allerdings nur eine allgemeine Formulierungshilfe sein und besondere individuelle Belange der Vertragsparteien nicht... |
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| 01.03.2004 |
Musterarbeitsvertrag zur Beschäftigung eines ZahntechnikersTragen Sie sich mit dem Gedanken, in Ihrer Praxis einen Zahntechniker zu beschäftigen, oder beschäftigen Sie bereits einen Zahntechniker? Dann liefert Ihnen der nachfolgende Beitrag wichtige Informationen zur Ausgestaltung eines derartigen Anstellungsvertrages und bietet ein umfangreiches Vertragsmuster. Nachfolgend die inhaltliche Übersicht: § 1 Beginn des Beschäftigungsverhältnisses § 2 Besondere Pflichten des Mitarbeiters § 3 Vergütung § 4 Arbeitszeit § 5 Urlaub § 6 Dienstverhinderung § 7 Nebentätigkeit § 8 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses § 9Ergänzende Regelungen |
Vertragsmuster
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| 01.01.2003 |
Vertragsmuster: Arbeitsvertrag zur Beschäftigung eines AusbildungsassistentenDieser Musterverttrag umfasst Mindestinhalte, die durch § 1 Nachweisgesetz vorgegeben sind. |
Vertragsmuster
, kostenpflichtig
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| 01.01.2008 |
Mustervertrag für Zahnärzte zur Beschäftigung einer Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)Der folgende Mustervertrag für Zahnarztpraxen dient der Darstellung und Erläuterung vielfach anzutreffender Regelungen in Vertretungsverträgen und liefert Anhaltspunkte für eine mögliche Vertragsgestaltung. Die jeweiligen vertragszahnarzt-, berufs- und haftungsrechtlichen Besonderheiten werden in den Anmerkungen dargelegt. (Beiträge aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 01/+02/2008]) |
Vertragsmuster
, kostenpflichtig
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| 01.01.2008 |
Mustervertrag zur Beschäftigung einer (Zahnarzt-)Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, die Teilnahme an zahnärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und Wehrübungen können ursächlich für eine Verhinderung |
Fachbeitrag
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| 13.03.2009 |
Vertragsärzte in der SteuerfallePraxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist |
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| 01.06.2007 |
Finanzgericht Sachsen-Anhalt: Die Anstellung eines weiteren Zahnarztes führt nicht per se zur GewerblichkeitMit Urteil vom 14.8.06 hat das FG Sachsen-Anhalt (1 K 30035/02, Abruf-Nr. 071629 ) entschieden, dass ein niedergelassener Zahnarzt, der einen einzigen weiteren approbierten Zahnarzt beschäftigt, noch eigenverantwortlich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG tätig sein kann. Denn für die Beurteilung, ob ein Freiberufler noch eigenverantwortlich tätig wird, ist das Berufsbild maßgebend. Dieses wird vor allem durch das Erscheinungsbild der Betätigung nach außen... |
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| 01.09.2007 |
Praxisentwicklung: Die Aufnahme eines Kollegen in die Praxis nach neuem Recht: Optionen und StrategienBestand früher der Wunsch, einen weiteren Zahnarzt in eine Praxis aufnehmen zu wollen, so standen hierfür nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ausgehend von der Regel, dass vertragszahnärztliche Leistungen grundsätzlich nur von freiberuflich tätigen niedergelassenen Vertragszahnärzten erbracht werden, war aufgrund der Budgetregelungen die Anstellung eines Zahnarztes nicht nur wirtschaftlich uninteressant, sondern darüber hinaus noch mit Leistungsbegrenzungen verbunden. Faktisch bestand daher nur die Möglichkeit, den neuen Kollegen als selbstständig tätigen Zahnarzt im Rechtssinne, also als Partner, in die Praxis... |
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| 01.09.2006 |
Gesetzesänderungen: Das neue Vertragszahnarztrecht im Fokus:Anstellung von Zahnärzten in der PraxisSowohl das zahnärztliche Berufsrecht als auch das Vertragszahnarztrecht befindet sich derzeit in einem Umbruchprozess (siehe hierzu schon „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 4/2005, S. 8 ff und Nr. 6/2006, S. 1 ff.). Die nun unmittelbar bevorstehenden vertragszahnarztrechtlichen Änderungen eröffnen unter anderem mehr Möglichkeiten zur Anstellung von Zahnärzten in den Niederlassungen (Praxen). Der folgende Beitrag bringt Sie auf den aktuellen Stand und zeigt die – künftigen – Optionen für Sie als Praxisinhaber... |
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