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01.09.2007

Arbeitsrecht: Muster-Anstellungsvertrag zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes

Am 1. Juli 2007 sind bekanntlich Änderungsvereinbarungen zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) bzw. zum Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKVZ) in Kraft getreten. Die Neuregelungen beziehen sich unter anderem auf die Möglichkeit zur Anstellung von Zahnärzten. Über die Voraussetzungen der Anstellung wurde in den vorangegangenen Ausgaben bereits berichtet. Der folgende – mit Anmerkungen versehene – Muster-Anstellungsvertrag soll dabei behilflich sein, die neuen Freiheiten in der Praxis umsetzen zu...

01.10.2007

Arbeitsrecht: Muster-Anstellungsvertrag zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes

Um die Option „Anstellung eines Zahnarztes“ nach dem neuen Recht möglichst rechtssicher und interessen­gerecht in die Praxis umsetzen zu können, bedarf es eines zweckdienlichen Anstellungsvertrages. Den ersten Teil eines Mustervertrages haben wir Ihnen in der letzten Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ vorgestellt und erläutert. Mit dem folgenden zweiten Teil ist der Mustervertrag, der lediglich aus Gründen der Vereinfachung in männlicher Sprachfassung formuliert wurde, komplett. Er kann allerdings nur eine allgemeine Formulierungshilfe sein und besondere individuelle Belange der Vertragsparteien nicht...

01.01.2003

Vertragsmuster: Arbeitsvertrag zur Beschäftigung eines Ausbildungsassistenten

Dieser Musterverttrag umfasst Mindestinhalte, die durch § 1 Nachweisgesetz vorgegeben sind.

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01.03.2004

Musterarbeitsvertrag zur Beschäftigung eines Zahntechnikers

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, in Ihrer Praxis einen Zahntechniker zu beschäftigen, oder beschäftigen Sie bereits einen Zahntechniker? Dann liefert Ihnen der nachfolgende Beitrag wichtige Informationen zur Ausgestaltung eines derartigen Anstellungsvertrages und bietet ein umfangreiches Vertragsmuster. Nachfolgend die inhaltliche Übersicht: § 1 Beginn des Beschäftigungsverhältnisses § 2 Besondere Pflichten des Mitarbeiters § 3 Vergütung § 4 Arbeitszeit § 5 Urlaub § 6 Dienstverhinderung § 7 Nebentätigkeit § 8 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses § 9Ergänzende Regelungen

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01.01.2008

Mustervertrag zur Beschäftigung einer (Zahnarzt-)Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)

Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, die Teilnahme an zahnärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und Wehrübungen können ursächlich für eine Verhinderung

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01.01.2008

Mustervertrag für Zahnärzte zur Beschäftigung einer Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)

Der folgende Mustervertrag für Zahnarztpraxen dient der Darstellung und Erläuterung vielfach anzutreffender Regelungen in Vertretungsverträgen und liefert Anhaltspunkte für eine mögliche Vertragsgestaltung. Die jeweiligen vertragszahnarzt-, berufs- und haftungsrechtlichen Besonderheiten werden in den Anmerkungen dargelegt. (Beiträge aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 01/+02/2008])

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13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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22.08.2009

Arbeitsrecht: Ehemals Angestellten steht bei Wettbewerbsverbot Entschädigung zu

Die Anstellung von Zahnärzten in der Zahnarztpraxis hat in der jüngeren Vergangenheit stetig an Bedeutung gewonnen. Bei der Gestaltung der Arbeitsverträge wird der Praxisinhaber sich überlegen müssen, ob er für die Zeit nach einer möglichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses vertragliche Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf eine Konkurrenztätigkeit des angestellten Zahnarztes trifft. Denn zweifellos wird auch ein angestellter Zahnarzt nach einem gewissen Zeitraum eine Patientenbindung aufbauen und diesen Goodwill im Fall einer Niederlassung in unmittelbarer Nähe aus der Praxis entziehen (wollen). Zu dieser Thematik gibt es eine aktuelle

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01.09.2007

Praxisentwicklung: Die Aufnahme eines Kollegen in die Praxis nach neuem Recht: Optionen und Strategien

Bestand früher der Wunsch, einen weiteren Zahnarzt in eine Praxis aufnehmen zu wollen, so standen hierfür nur eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ausgehend von der Regel, dass vertragszahnärztliche Leistungen grundsätzlich nur von freiberuflich tätigen niedergelassenen Vertragszahnärzten erbracht werden, war aufgrund der Budgetregelungen die Anstellung eines Zahnarztes nicht nur wirtschaftlich uninteressant, sondern darüber hinaus noch mit Leistungsbegrenzungen verbunden. Faktisch bestand daher nur die Möglichkeit, den neuen Kollegen als selbstständig tätigen Zahnarzt im Rechtssinne, also als Partner, in die Praxis...

11.03.2009

Arbeitsrecht: Vorbereitung und Durchführung eines Praxis(ver)kaufs aus arbeitsrechtlicher Sicht

Ein Praxisverkauf muss durch den Veräußerer, wie auch durch den Erwerber, sorgsam vorbereitet werden. Dieser Beitrag zeigt arbeitsrechtliche Fehler und Fallen beim Praxisverkauf auf und gibt konkrete Empfehlungen für eine mögliche Gestaltung. (Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 3/2009])

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