| 01.04.2006 |
Berufsrecht: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Neue Kooperationsmöglichkeiten für Ärzte ab 2007Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts schreitet in Riesenschritten voran: Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den dritten Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) beschlossen, der diverse Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf beinhaltet. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll im Herbst dieses Jahres beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es eröffnet niedergelassenen Ärzten eine Vielzahl von neuen - auch fach- und sogar berufsübergreifenden - ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten. Die Eckpfeiler werden nachfolgend... |
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| 01.10.2006 |
Gesetzesänderungen: Das neue Vertragszahnarztrecht im Focus: Die Gründung von Praxis-FilialenMittlerweile hat der Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) in erster Lesung den Bundestag durchlaufen. Nun steht die Zustimmung des Bundesrates an, damit das Gesetz zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Nachdem in der letzten Ausgabe als kommende Option die Anstellung von Zahnärzten näher betrachtet wurde, befasst sich dieser Beitrag mit einer weiteren geplanten Neuerung: die Möglichkeit der Gründung von... |
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| 01.03.2007 |
Gesetzesänderung: Der aktuelle Stand beim neuenVertragsarztrecht für ZahnärzteAm 1. Januar 2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft getreten. Die grundsätzlichen Änderungen der Gesetzeslage wurden bereits in den vorangegangenen Ausgaben dargestellt. Die Neuerungen müssen nun zum Teil noch in weitere Regelungen übernommen werden. Insbesondere ist zunächst der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) den geänderten Umständen anzupassen. Der BMV-Z ist der zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (außer Ersatzkassen) ausgehandelte Vertrag zur Versorgung gesetzlich... |
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| 22.07.2010 |
Die Genehmigung der Praxis-FilialeIn der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ist die „Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes“ schon seit Januar 2007 ausdrücklich erlaubt. |
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| 01.08.2006 |
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Gesetzesänderung: Das Wichtigste für Krankenhausärzte im ÜberblickAm 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für ein Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) gebilligt. Es soll nach Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit dem VÄndG sollen insbesondere die bereits im Jahr 2004 vom Deutschen Ärztetag beschlossene Liberalisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts in das Vertragsarztrecht umgesetzt und Unklarheiten bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beseitigt... |
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| 01.04.2007 |
Vertragsarztrecht: Der neue Bundesmantelvertrag für Ärzte - Auswirkungen in der PraxisDas Vertragsarztrecht befindet sich bereits seit geraumer Zeit im Umbruch. Besonders das zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) hat viele neue Möglichkeiten eröffnet, aber auch eine Reihe von Anpassungen von untergesetzlichen Normen notwendig gemacht. Insbesondere musste der Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) reformiert werden. Dies ist nunmehr zum 1. Juli 2007 geschehen: Damit wird in vielen Punkten der bestehende Schwebezustand, der durch das VÄndG zum Beginn des Jahres geschaffen wurde,... |
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| 01.07.2007 |
Ärzteberatung: Chancen und Risiken im Rahmen der neuen Formen der BerufsausübungSeit dem 1.1.07 ist das neue Vertragsarztrecht in Kraft. Zwar hält es einige revolutionäre Neuerungen bereit, wie beispielsweise im Bereich der ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten, jedoch ist vieles im Gesetz nicht so neu, wie es scheint. Denn der Gesetzgeber hat seine Neuerungen in weiten Teilen aus der Musterberufsordnung abgeschrieben, die sich die Ärzteschaft selber im Jahre 2004 auf dem Ärztetag in Bremen verordnet hat. Weil das so ist, können einige der neuen Paragrafen heute schon in der praktischen privatmedizinischen Anwendung beobachtet und bewertet werden. Dieser Beitrag gibt hierzu einen aktuellen... |
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| 04.02.2010 |
Ärzte müssen auch in ihrer Zweigpraxis am Notfalldienst teilnehmenLaut einem kürzlich ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 23.12.2009 (Az.: L 11 B 19/09 KA ER) müssen Vertragsärzte auch am Sitz ihrer Zweigpraxis am organisierten Notfalldienst teilnehmen. Die KV Westfalen-Lippe hatte zwei Gynäkologen zum Notfalldienst auch am Ort ihrer Zweigpraxis herangezogen. Sie verwies darauf, dass die Zweigpraxis ebenso wie der Vertragsarztsitz eine ärztliche Niederlassung sei, an der die Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Notfalldienst bestehe. Hiergegen wehrten sich die Gynäkologen. Der... |
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| 01.01.2007 |
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Anstellung von Ärzten: Deutlich verbesserte Möglichkeiten seit dem 1. Januar 2007Seit dem 1. Januar 2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft. Es ermöglicht Vertragsärzten neue interessante Kooperationsmodelle, zum Beispiel die Gründung von überörtlichen Gemeinschaftspraxen und Teilberufsausübungsgemeinschaften (siehe Ausgabe 6/2006, S. 6 ff.). Wesentlich attraktiver wird auch die Anstellung von Ärzten in Vertragsarztpraxen: Hier eröffnet das Gesetz weitere... |
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| 01.08.2006 |
Gesundheitsreform: Gesetzgeber plant Erleichterungen bei der Gründung medizinischer VersorgungszentrenDas Bundeskabinett hat am 24.5.06 den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums (Abruf-Nr. 062009 ) für eine Reform des Vertragsarztrechts gebilligt. Nach Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens soll das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 1.1.07 in Kraft treten. Mit dem VÄndG wird insbesondere die bereits 2004 beschlossene Liberalisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts im Vertrags(zahn-)arztrecht umgesetzt. Außerdem sollen durch das VÄndG Unklarheiten bei der Einführung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beseitigt... |
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