| 17.02.2009 |
Arzt- und Berufsrecht: Extra-Kammerbeiträge für Zweigpraxen und überörtliche Praxen?Die Zahnärztekammern sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben durch die landesspezifischen Heilberufsgesetze ermächtigt, Beiträge von ihren Kammerangehörigen zu erheben. In nunmehr zugegangenen Bescheiden der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe wurden zusätzliche Kammerbeiträge - zudem mitunter rückwirkend - für Zweigpraxen (auch: Filialen) und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften erhoben. Dieser Beitrag befasst sich mit der Zulässigkeit derartiger „Extra-Beiträge“ und zeigt, wie Sie darauf reagieren können. (Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 2/2009]) |
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| 13.03.2009 |
Vertragsärzte in der SteuerfallePraxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist |
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| 06.08.2008 |
Rechtsschutz bei Notdienstverpflichtung an FilialstandortenIn jüngster Zeit wird auf Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern im Bereich des gemeinsamen Notfalldienstes die Fragestellung diskutier |
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| 28.12.2011 |
Berufsrecht: Keine Erhebung von Beitragszuschlägen für den Betrieb einer zahnärztlichen „Zweigpraxis“!Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat durch Urteil vom 2. August 2011 (Az: 17 A 2220/09, Abruf-Nr. 114031) entschieden, das |
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| 01.06.2006 |
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Die überörtliche Gemeinschaftspraxis und die TeilberufsausübungsgemeinschaftAm 27. Oktober 2006 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ (VÄndG) beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es dient in erster Linie der Umsetzung der neuen berufsrechtlichen Möglichkeiten nach Änderung der Berufsordnungen in das geltende Vertragsarztrecht und führt somit zu einer erheblichen Flexibilisierung und Liberalisierung der Regelungen zur Berufsausübung. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, die vertragsärztliche Berufsausübung effizienter und damit wettbewerbsfähiger zu... |
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| 01.05.2006 |
Berufsrecht: Filialbildung als ärztliche ExpansionsstrategieDer 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen hat die Musterberufsordnung für Ärzte (MBO) geändert und damit Änderungen von erheblicher zukünftiger Bedeutung beschlossen. Ein Kernpunkt ist die mögliche Filialbildung für Ärzte, die durchaus eine Expansionsstrategie für eine Arztpraxis, für Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sein kann. Diese Strategie ist gegenwärtig nur umsetzbar für ärztliche Privatpraxen. Vertragsarztpraxen dagegen müssen die noch für dieses Jahr erwartete Änderung der Ärztezulassungsverordnung (ÄZV) abwarten, um von der Filialbildung profitieren zu können. Der folgende Beitrag setzt sich eingehend... |
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| 01.11.2007 |
Praxisentwicklung: Anstellung, Teilgemeinschafts- oder Zweigpraxis – wann ist das wirtschaftlich sinnvoll?Als Folge des zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten der Berufsausübung, die in Kombination mit dem Wegfall der Bedarfszulassung für Zahnärzte zum 1. April 2007 den Wettbewerb verstärken. Die wichtigsten neuen Optionen aus Sicht von Zahnärzten, die als Praxisinhaber – weitgehend – eigenverantwortlich bleiben wollen, sind die Anstellung eines Zahnarztes, die Bildung einer Zweigpraxis sowie die Beteiligung an einer Teilgemeinschaftspraxis neben der eigenen Praxis. Diese Optionen sollen in diesem Beitrag daraufhin untersucht werden, ob bzw. wann sie... |
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| 01.12.2007 |
Vertragszahnarztrecht 2007 / Neuerungen und GestaltungsoptionenDiese profunde Wissenssammlung des Anbieters verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick zu den Gesetzesänderungen bzgl des neuen Vertrags(zahn-)arztrechtes. Das Autorenteam befasst sich im Einzelnen mit folgenden Themenblöcken: 1. Die Anstellung von Zahnärzten in der Praxis; 2. Die Gründung von Praxis-Filialen; 3. Die überörtliche Gemeinschaftspraxis und die Teilberufsausübungsgemeinschaft; MVZ, Altersgrenze, Teilzeit und mehr. |
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| 01.12.2005 |
Berufsrecht: Das neue Berufsrecht der Zahnärzte – Umsetzungsprozess und OptionenDie neue Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer (MBO- Z vom 16. Februar 2005) hat im Vergleich zu ihren Vorgängern Veränderungen erfahren, die eine erhebliche Liberalisierung des zahnärztlichen Berufsbildes mit sich bringen. Die Neufassung der MBO-Z folgt dem Beispiel des 107. Deutschen Ärztetages, der im Mai letzten Jahres eine grundlegende Änderung der MBO-Ä beschlossen hat. Die wesentlichen Inhalte des veränderten Berufsrechts wurden bereits im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 4/2005, S. 8 ff., beschrieben. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der Neuausrichtung der Praxistätigkeit sind die Veränderungen insbesondere im Bereich der... |
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| 01.07.2007 |
Vergütung: Mehr Klarheit für neue Kooperationen durch neuen BundesmantelvertragDas zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) eröffnet den niedergelassenen Vertragsärzten viele neue Perspektiven in der Berufsausübung. Viele dieser Neuerungen konnten jedoch bislang nicht umgesetzt werden, da die erforderlichen Ausführungsbestimmungen fehlten. Durch den neuen zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Bundesmantelvertrag (BMV) sind jetzt die meisten Unklarheiten beseitigt. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Inhalte des VÄndG und die wichtigsten Änderungen des... |
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