| 17.11.2011 |
Vertragsarztrecht: Keine Befristung des Nachbesetzungsrechts bei einer 1/4-Arztstelle im MVZDas Bundessozialgericht (BSG) hat durch Urteil vom 19. Oktober 2011 (Az: B 6 KA 20/11 R) entschieden, dass es bei der Nachbesetzung einer ¼-Arztstelle im M |
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| 13.03.2009 |
Vertragsärzte in der SteuerfallePraxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist |
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| 13.03.2012 |
Das Versorgungsstrukturgesetz 2012 – KurzüberblickZum 1. Januar 2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) in Kraft getreten. In einem Kurzüberblick zeigen wir Ihnen wichtige Neuerungen: |
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| 01.07.2007 |
Berufsrecht: Krankenhausarzt und gleichzeitig niedergelassener Vertragsarzt: Chance und RisikoMit Inkrafttreten des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes (VÄndG) zum 1. Januar 2007 gibt es für Krankenhausärzte neue Möglichkeiten, über eine Ermächtigung hinaus an der ambulanten Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen. Grund: Es ist nun zulässig, gleichzeitig als Krankenhausarzt und als niedergelassener Vertragsarzt zu... |
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| 31.10.2008 |
Die Teilzulassung als Chance des ChefarztesEine wesentliche Neuerung des zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) war die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-ZV. Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Damit einher geht die Möglichkeit, sich von Anfang an nur auf einen „halben Vertragsarztsitz“ niederzulassen. Dadurch eröffnen sich auch für den Chefarzt neue Möglichkeiten, die der Beitrag vorstellt. |
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| 01.04.2009 |
Zulassungsrecht: Übertragung eines Arztsitzes von einem MVZ auf ein anderes nicht zulässigEin Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann in gesperrten Planungsbereichen nicht auf eine Vertragsarztstelle zugunsten eines anderen MVZ verzichten. So lautet ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Marburg vom 14. Januar 2009 (Az: S 12 KA 575/08). Somit kann eine in einem MVZ vorhandene Arztstelle nicht auf ein anderes MVZ übertragen... |
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| 01.02.2008 |
Praxisabgabe: Gericht erlaubt erstmals Ausschreibung einer halben vertragsärztlichen ZulassungEine wesentliche Neuerung des zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ist die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV). Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Bislang ungeklärt und durch den Gesetzgeber überraschenderweise auch nicht explizit geregelt ist jedoch die wichtige Frage, ob die so frei gewordene „hälftige Zulassung“ in gesperrten Gebieten im Rahmen des... |
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| 05.07.2010 |
Neue Rechtsprechung im Ärzte- und GesundheitswesenLaut BSG dürfen neu gegründete Vertragsarztpraxen |
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| 28.04.2009 |
Mit Teilzulassungen das Nachbesetzungsverfahren steuernDas Recht, einen vollen Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken und die vertragsärztliche Tätigkeit auf der Grundlage einer Teilzulassung fortzuse |
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| 15.10.2008 |
Vertragsarztrecht: Offene Fragen der ärztlichen TeilzulassungEine wesentliche Neuerung des seit 2007 geltenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes war die Einführung der Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgun |
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