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27.11.2007

Vertragsarztrecht: MVZ-GmbH hat Zulassungs- und Steuerfallen

Seit 1. Januar 2007 ist für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der juristischen Person des Privatrechts u.a. Voraussetzung

01.07.2007

Vertragsarztrecht: Die MVZ-GmbH als Zulassungs- und Steuerfalle

Ab 1.1.07 ist für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in der juristischen Person des Privatrechts u.a. Voraussetzung, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen für Forderungen von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen abgeben. Dies gilt auch für Forderungen, die erst nach Auflösung des MVZ fällig werden. Offen lässt das Gesetz allerdings, ob vor dem 1.1.07 zugelassene MVZ ebenfalls diese Bürgschaftserklärungen abzugeben haben. Dieser Beitrag zeigt bestehende Unklarheiten anhand eines praktischen Falles...

13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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02.06.2009

Gemeinnützigkeit: Chancen und Risiken der Gemeinnützigkeit von Medizinischen Versorgungszentren

Seit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) am 1.1.04 sind bis zum 3. Quartal 2008 1.152 Medizinische Versorgungzentren (MVZ) zugelassen

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01.12.2007

Vertragszahnarztrecht 2007 / Neuerungen und Gestaltungsoptionen

Diese profunde Wissenssammlung des Anbieters verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick zu den Gesetzesänderungen bzgl des neuen Vertrags(zahn-)arztrechtes. Das Autorenteam befasst sich im Einzelnen mit folgenden Themenblöcken: 1. Die Anstellung von Zahnärzten in der Praxis; 2. Die Gründung von Praxis-Filialen; 3. Die überörtliche Gemeinschaftspraxis und die Teilberufsausübungsgemeinschaft; MVZ, Altersgrenze, Teilzeit und mehr.

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01.08.2006

Gesundheitsreform: Gesetzgeber plant Erleichterungen bei der Gründung medizinischer Versorgungszentren

Das Bundeskabinett hat am 24.5.06 den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums (Abruf-Nr. 062009 ) für eine Reform des Vertragsarztrechts gebilligt. Nach Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens soll das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 1.1.07 in Kraft treten. Mit dem VÄndG wird insbesondere die bereits 2004 beschlossene Liberalisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts im Vertrags(zahn-)arztrecht umgesetzt. Außerdem sollen durch das VÄndG Unklarheiten bei der Einführung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beseitigt...

01.04.2006

Berufsrecht: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Neue Kooperationsmöglichkeiten für Ärzte ab 2007

Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts schreitet in Riesenschritten voran: Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den dritten Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) beschlossen, der diverse Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf beinhaltet. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll im Herbst dieses Jahres beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es eröffnet niedergelassenen Ärzten eine Vielzahl von neuen - auch fach- und sogar berufsübergreifenden - ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten. Die Eckpfeiler werden nachfolgend...

01.12.2006

Gesetzesänderungen: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz im Focus: MVZ, Altersgrenze, Teilzeit und mehr

Bereits in den vorangegangenen Ausgaben wurden wesentliche Änderungen, die durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ab dem 1. Januar 2007 auf den niedergelassenen Zahnarzt zukommen, vorgestellt. Dabei standen vor allem die Themen Kooperation und Expansion im Vordergrund. Daneben bringt das Gesetz eine Reihe weiterer Neuerungen mit sich, die für den Zahnarzt von Bedeutung...

21.05.2008

MVZ - Spezialprobleme

e. V. als zulässiger Träger eines MVZ, Gemeinnützigkeit, Nebenzweckprivileg, unselbständige Betriebsstätte, Bürgschaftserfordernis

01.10.2006

Musterfall: So regeln Sie die Praxisübernahme durch ein medizinisches Versorgungszentrum richtig

Immer häufiger werden Einzel- oder Gemeinschaftspraxen von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernommen. In diesen Fällen ist vorgesehen, dass der ehemals freiberu?iche Vertragsarzt auf seine Zulassung verzichten kann, um als angestellter Arzt in einem MVZ tätig zu werden (§ 103 Abs. 4a S. 1 SGB V). Die Möglichkeit des Verzichts zugunsten einer Anstellung im MVZ war bisher im Vertragsarztrecht unbekannt. Diese Um-wandlungsmöglichkeit des Vertragsarztes stellt auch die Beratungspraxis vor neue Herausforderungen. Im folgenden Beitrag werden die neuen Gestaltungsmöglichkeiten anhand eines beispielgebenden Mustervertrages dargestellt.

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