| 13.03.2009 |
Vertragsärzte in der SteuerfallePraxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist |
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| 01.12.2007 |
Mustervertrag: PraxisübernahmevertragInhaltsverzeichnis § 1 Kaufgegenstand § 2 Kaufpreis § 3 Stichtag der Übergabe/Aufschiebende Bedingung § 4 Weiterführung bzw. Verlegung der Praxis § 5 Forderungen und Verbindlichkeiten § 6 Praxisräume § 7 Personal § 8 Eintritt in Verträge des Veräußerers § 9 Patientenkartei § 10 Gewährleistung § 11 Vertragsarztsitz § 12 Berufsunfähigkeit, Tod § 13 Vertragskosten § 14 Schlussbestimmungen |
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| 08.07.2009 |
Berufsausübungsgemeinschaft: Gestaltungsmöglichkeiten durch § 24 UmwStGDer Beitrag betrachtet unterschiedliche Gestaltungsmodelle für die Aufnahme eines Arztes in eine Praxis unter steuerlichen und unter Liquiditätsgesichtspunkten. Zunächst wird ein beispielgebender Fall beschrieben. Im Anschluss daran werden die Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zur Gesamtplanrechtsprechung erörtert. Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ Im Einzelnen: - Zahlung des Kaufpreises in das Privatvermögen - Kaufpreis als Verbindlichkeit im Gesellschaftsvermögen - Zahlung des Kaufpreises ins Gesellschaftskapital und Entnahme - Vor-Überentnahme des Alt-Praxisinhabers und Zahlung in das Gesellschaftsvermögen - Gewinnvorabmodell - Überlassungsmodell - Nullbeteiligungsgesellschaft [Ausgabe 7/2009] |
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| 27.05.2008 |
Mustervertrag: Gesellschafterwechsel in einer ärztlichen BerufsausübungsgemeinschaftAb dem 1.1.07 bestehen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verschiedene Möglichkeiten, die Übernahme bzw. Nachfolge einer ärztlichen Praxis zu |
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| 01.01.2011 |
Ausgleichszahlungen bei Ausscheiden aus einer BAGMit Urteil vom 14.01.2010 (Az.: 22 U 91/08) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden, dass ein aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aus |
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| 28.09.2009 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Vertrag regelt den Eintritt eines weiteren Arztes in eine bestehende Gesellschaft. Als Anlagen wären folgende Dokumente beizufügen: Einbringungsvertrag über die Einzelpraxis des eintretenden Arztes, bestehende Verträge der BAG, Personalliste der BAG, Personalliste der Einzelpraxis, Nebentätigkeiten, Schiedsvertrag. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 16.10.2009 |
Mustervertrag: Fortführung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Mustervertrag regelt den Eintritt eines Arztes in eine bestehende Gesellschaft bei gleichzeitigem Ausscheiden eines Arztes. Als Anlagen wären dem Dokument der Mietvertrag und ein Schiedsvertrag beizugeben. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. Der Erwerb des Anteils des austretenden Arztes durch den eintretenden ist in einem gesonderten Vertag zu regeln. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 2009]) |
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| 26.01.2010 |
Vertragsgestaltung: Fünf wichtige vertragliche Regelungsbereiche einer Zahnarzt-GemeinschaftspraxisDer Beitrag behandelt typische Fehler bei der Abfassung von zahnärztlichen Kooperationsverträgen und gibt Tipps, was der Vertrag unbedingt enthalten sollte. Dabei beschränken sich die Ausführungen auf die Gemeinschaftspraxis als praktisch bedeutsamsten Anwendungsbereich der in § 33 Abs. 2 Zahnärzte-ZV genannten Berufsausübungsgemeinschaft. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 1/2010]) |
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| 03.04.2011 |
Praxisnachfolge: Nachfolge- und Fortsetzungsklauseln einer ärztlichen GemeinschaftspraxisGerade in alten Gesellschaftsverträgen fehlen häufig Vereinbarungen, die die Nachfolge im Erbfall regeln, oder sie regeln den Fall nur unzureichend. Die Bedeutung einer sorgfältigen und frühzeitigen Nachfolgeplanung darf aber gerade bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen nicht unterschätzt werden, da neben den allgemeinen Grundsätzen der Unternehmensnachfolge insbesondere sozial- und berufsrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Dieser Beitrag soll daher einen kurzen Überblick über die möglichen gesellschaftsvertraglichen Klauseln geben.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 4/2011-) |
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| 03.03.2008 |
Steuerplanung: Grundsätze und aktuelle Entwicklungen bei ärztlichen OrganisationsgemeinschaftenDas wirtschaftliche Umfeld, in dem niedergelassene Ärzte tätig sind, hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend verschlechtert. Einer Stagnation und |
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