| 18.07.2011 |
Zulassung: Vertragsarztsitz ist steuerlich abziehbar - zum Kleinkrieg zwischen BFH und BMFVoraussichtlich am 9.8.11 wird der VIII. Senat des BFH die Frage entscheiden, ob der Kaufpreis für die Arztpraxis auch insoweit steuerlich abschreibbar ist |
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| 01.04.2009 |
Praxisnachfolge: Modelle für einen gleitenden PraxisübergangEine Praxisabgabe will stets gut organisiert sein. Denn von den bundesweit niedergelassenen Vertragsärzten werden in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich bis zu 25 Prozent ausscheiden und ihre Praxis verkaufen. Die Nachfrage nach den Arztpraxen lässt vielerorts nach, was selbst die Abgabe lukrativer Praxen immer schwieriger macht. Der Beitrag beleuchtet daher verschiedene Modelle der Praxisnachfolge (Job-Sharing, Verkauf einer Teilzulassung, Gründung oder Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft und... |
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| 27.03.2009 |
Mustervertrag: Kommentierter Ehevertrag für ÄrzteIm Regelfall ist die Arztpraxis nicht nur die Quelle der finanziellen Existenz, des Lebensunterhalts der Eheleute und ihrer Kinder, sondern auch der |
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| 01.03.2009 |
Praxisabgabe: Streit um Vertragsarztzulassung : Tipps zur steuerlichen Gestaltung von PraxisübergabenImmer öfter führt die steuerliche Behandlung des Kaufpreises für den Erwerb von Vertragsarztpraxen zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Konkreter Streitpunkt ist häufig die steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung. Aktuell hat sich erneut die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster in einem Erlass vom 11. Februar 2009 (Az: S 2172 - 152 - St 12 - 33 [Ms]) mit dem Thema auseinandergesetzt. Wesentliche Aussagen stehen im Widerspruch zu einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 9. April 2008 (Az: 2 K 2649/08). Es stellt sich damit die schwierige Frage, wie Praxisübergaben in diesem Spannungsfeld steuerlich zu gestalten... |
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| 28.08.2009 |
Praxisnachfolge: Modelle für einen gleitenden PraxisübergangEine Praxisübergabe will stets gut organisiert sein. Von den bundesweit niedergelassenen Vertragsärzten werden in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich bis zu 25 % ausscheiden und ihre Praxis verkaufen. Die Nachfrage nach den Arztpraxen lässt vielerorts nach, was selbst die Abgabe lukrativer Praxen immer schwieriger macht. Der Beitrag beleuchtet daher verschiedene Modelle der Praxisnachfolge (Jobsharing, Verkauf einer Teilzulassung, Gründung oder Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft und Nullbeteiligungsgesellschaft). (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 9/2009]) |
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| 01.12.2007 |
Mustervertrag: Dienstvertrag zwischen einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) und ÄrztenMuster eines Dienstvertrages zwischen MVZ und Ärzten |
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| 10.09.2009 |
Musterverträge für die Ärzteberatung: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Vertrag regelt die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da zwei der drei Gesellschafter bereits eine BAG unterhielten, stellt sich darüber hinaus das Problem der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen. Als Anlagen wäre beizufügen:- Aufstellung aller bereits bestehenden Verträge,- Vermögensgegenstände der bisherigen Gesellschaft,- Aufstellung aller künftig anzuschaffenden Gegenstände,- Schiedsvertrag.Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 07.06.2011 |
Mustervertrag: Anstellung eines Arztes in einem MVZDie Autorin dieses Beitrags erläutert umfassend ausgewählte Regelungen des Arbeitsvertrages bei Anstellung eines Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 6/2011-) |
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| 28.09.2009 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Vertrag regelt den Eintritt eines weiteren Arztes in eine bestehende Gesellschaft. Als Anlagen wären folgende Dokumente beizufügen: Einbringungsvertrag über die Einzelpraxis des eintretenden Arztes, bestehende Verträge der BAG, Personalliste der BAG, Personalliste der Einzelpraxis, Nebentätigkeiten, Schiedsvertrag. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 07.11.2011 |
Praxiswert: Die Zulassung als Vertragsarzt als ein praxiswertbildender FaktorDer BFH (9.8.11, VIII R 13/08) hat entschieden, dass die Zulassung als Vertragsarzt beim Erwerb einer Arztpraxis als unselbstständiger wertbildender Faktor untrennbar mit dem Wirtschaftsgut Praxiswert verbunden ist und kein weiteres selbstständiges immaterielles nicht abnutzbares Einzelwirtschaftsgut neben dem Praxiswert darstellt. In vielen Fällen dürfte damit der Konflikt mit dem FA um die AfA beigelegt sein. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass es für bestimmte Grenzfälle nach wie vor keine Entwarnung gibt. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 11/2011-) |
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