| 01.05.2008 |
Arbeitsrecht: Vorsicht bei Kündigung von Auszubildenden und übernommenen AuszubildendenNicht jede(r) Auszubildende ist für den gewählten Ausbildungsberuf bzw. den gewählten Ausbildungsbetrieb persönlich und fachlich tatsächlich geeignet. Aus verschiedensten Gründen kann sich die Frage stellen, ob und wie ein Ausbildungsverhältnis beendet werden kann. Ist eine einvernehmliche Trennung nicht möglich, muss das Ausbildungsverhältnis wie ein „normales“ Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden. Dabei sollte der Arzt jedoch einige Besonderheiten... |
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| 01.05.2006 |
Arbeitsrecht: Der Zahnarzt als Berufsausbilder – das sollten Sie wissen!Die Berufsausbildung wird im so genannten Dualen System sowohl in den Zahnarztpraxen als auch in den Berufsschulen durchgeführt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt die Grundsätze des Berufsausbildungsverhältnisses fest. Die ordnungsgemäße Durchführung des Berufsausbildungsverhältnisses wird bei Zahnärzten durch die Landeszahnärztekammern bzw. Bezirkszahnärztekammern überwacht. Beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss der ausbildende Zahnarzt wichtige Punkte beachten, die in diesem Beitrag dargestellt... |
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| 01.06.2007 |
Arbeitsrecht: Die betriebliche Berufsausbildung in der ApothekeDie Berufsausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) wird im sogenannten Dualen System sowohl in den Apotheken als auch in den Berufsschulen durchgeführt. Die Grundsätze des Berufsausbildungsverhältnisses werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung wird durch die Landesapothekerkammern überwacht. Was der Apotheker beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Ausbildungsvertrags beachten sollte, stellt der folgende Beitrag... |
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| 28.04.2009 |
Arbeitsvertrag: Neue Vorsorge-Praxis für MFA / ZFA / ArzthelferinnenErfahren sie mehr zur Betriebsrente, für die lt. Tarifvertrag für Arzthelferinnen / MFA / ZFA die Zahlung eines Gehaltszuschusses vorsieht. |
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| 16.07.2009 |
Mehr Geld für MFA / ZFA: Altersvorsorge für Ihre Helferinnen nicht vergessen!Fünf Prozent mehr Gehalt für MFA, vier Prozent für ZFA in Hessen, Hamburg und Westfalen-Lippe, deren Arbeitsverträge sich am Tarifvertrag orientieren. |
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| 28.04.2009 |
Befristete Arbeitsverträge für Arzthelferinnen / MFA / ZFA: Neue Möglichkeiten, neue FallstrickeDie neueste Änderung betrifft die Befristungsmöglichkeit bei der Beschäftigung älterer Arzthelferinnen. |
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| 23.06.2006 |
Arbeitsvertrag für Arzthelferinnen / MFA / ZFAHier finden Sie einen kompaktes Vertragsmuster eines Arbeitsvertrags für die Anstellung von Arzthelferinnen - ohne Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag und den Tarifvertrag zur betrieblichen |
Vertragsmuster
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| 07.05.2010 |
Arzthelferin / MFA / ZFA und Elternzeit – die 24 wichtigsten Punkte, die Sie bei Schwangerschaft in der Arztpraxis beachten müssenDie Arzthelferin ist schwanger - was tun? Vor dieser Frage stehen viele Ärztinnen und Ärzte, wenn sie von der frohen Botschaft erfahren. Der Beitrag von Rechtsanwalt Christian Stake, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet die 24 wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Elternzeit (Voraussetzungen, Formalien, Fristen, Teilzeitanspruch, Kündigungsfragen, Urlaub, etc). Mit dieser Übersicht haben Sie alle organisatorischen Fragen im Griff. |
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| 07.08.2009 |
Der Teilzeitanspruch der Arzthelferin / MFA / ZFA während der Elternzeit - Was der Arzt/Zahnarzt beachten mussWas tun, wenn die Arzthelferin während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte? Was ist zulässig, was nicht? Welche Voraussetzungen und Formalien sind zu beachten? Die Checkliste Teilzeitarbeit während der Elternzeit von Rechtsanwalt Christian Stake, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet alle Fragen, die der Arzt oder Zahnarzt in diesem Zusammenhang hat. |
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| 18.03.2011 |
Arbeitsrecht: Aktuelle Praxishinweise zur Befristung von ArbeitsverträgenNahezu jeder Praxisinhaber trägt sich irgendwann mit Gedanken, das bestehende Team durch die Einstellung einer weiteren Kraft zu entlasten oder um weitere Fachkompetenz zu ergänzen. Doch ggf. ist nicht absehbar, ob sich die Praxis ein weiteres Gehalt auf Dauer leisten kann. Die Lösung kann ein befristetes Arbeitsverhältnis sein. In diesem Beitrag beleuchtet die aktuellen Regelungen, Gestaltungshinweise und Rechtsprechungen, die dafür gelten.(Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ -Ausgabe 3/2011-) |
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