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13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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12.02.2012

Nachbesetzung einer Arztstelle in einem medizinischen Versorgungszentrum

Grundsätzlich muss die Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ gemäß § 103 Abs 4a Satz 5 SGB V innerhalb von sechs Monaten nach deren Freiwerden erfolg

01.01.2007

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Anstellung von Ärzten: Deutlich verbesserte Möglichkeiten seit dem 1. Januar 2007

Seit dem 1. Januar 2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft. Es ermöglicht Vertragsärzten neue interessante Kooperationsmodelle, zum Beispiel die Gründung von überörtlichen Gemeinschaftspraxen und Teilberufsausübungsgemeinschaften (siehe Ausgabe 6/2006, S. 6 ff.). Wesentlich attraktiver wird auch die Anstellung von Ärzten in Vertragsarztpraxen: Hier eröffnet das Gesetz weitere...

11.11.2008

Die mVZ-GmbH als Zulassungs- und Steuerfalle

Seit 1.1.2007 ist für die Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums (mVZ) in der juristischen Person des Privatrechts u.a. Voraussetzung, dass die

01.12.2007

Vertragszahnarztrecht 2007 / Neuerungen und Gestaltungsoptionen

Diese profunde Wissenssammlung des Anbieters verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick zu den Gesetzesänderungen bzgl des neuen Vertrags(zahn-)arztrechtes. Das Autorenteam befasst sich im Einzelnen mit folgenden Themenblöcken: 1. Die Anstellung von Zahnärzten in der Praxis; 2. Die Gründung von Praxis-Filialen; 3. Die überörtliche Gemeinschaftspraxis und die Teilberufsausübungsgemeinschaft; MVZ, Altersgrenze, Teilzeit und mehr.

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01.07.2007

Berufsrecht: Krankenhausarzt und gleichzeitig niedergelassener Vertragsarzt: Chance und Risiko

Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes (VÄndG) zum 1. Januar 2007 gibt es für Krankenhausärzte neue Möglichkeiten, über eine Ermächtigung hinaus an der ambulanten Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen. Grund: Es ist nun zulässig, gleichzeitig als Krankenhausarzt und als niedergelassener Vertragsarzt zu...

10.02.2011

Vertragsarztrecht: Für ärztliche Leitung in einem MVZ ist keine vertragsärztliche Tätigkeit notwendig

Mit Urteil vom 11. August 2010 (Az: L 1 KA 54/09) hat das Sächsische Landessozialgericht (LSG) entschieden, dass der ärztliche Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) nicht vertragsärztlich tätig sein muss. In diesem Beitrag wird der Fall dargestellt und die Entscheidung des LSG erläutert. (Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ -Ausgabe 2/2011-)

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01.04.2006

Berufsrecht: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Neue Kooperationsmöglichkeiten für Ärzte ab 2007

Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts schreitet in Riesenschritten voran: Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den dritten Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) beschlossen, der diverse Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf beinhaltet. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll im Herbst dieses Jahres beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es eröffnet niedergelassenen Ärzten eine Vielzahl von neuen - auch fach- und sogar berufsübergreifenden - ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten. Die Eckpfeiler werden nachfolgend...

10.02.2012

Versorgungsstrukturgesetz: Änderungen und Neuerungen zu MVZ im SGB V

Nach vielfältiger Diskussion tritt am 1. Januar 2012 das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) in Kraft. Der Autor befasst sich in diesem Beitrag um die darin befindlichen Regelungsänderungen und Neuregelungen in Bezug auf medizinische Versorgungszentren (MVZ) zusammen.(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ -Ausgabe 1/2012-)

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04.11.2009

Honorar: Gestaltungsmissbrauch bei der Gemeinschaftspraxis

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist im Falle eines Gestaltungsmissbrauchs berechtigt, die Honorarabrechnungen zu korrigieren und überzahltes Honorar z

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