| 01.12.2006 |
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Neue Chancen für Krankenhausärzte im Bereich der ambulanten VersorgungNachdem der Bundesrat im November 2006 der Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zugestimmt hat, tritt dieses nun zum 1. Januar 2007 in Kraft – also unabhängig von der Gesundheitsreform, die frühestens zum 1. April 2007 kommt. Bereits im „Chefärzte Brief“ Nr. 8/2006, Seite 6, ist auf die zahlreichen Änderungen hingewiesen worden: Wegfall der 55- und 68-Jahres- Altersgrenzen, Verlängerung der Anschubfinanzierung der integrierten Versorgung, Erweiterung der Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten durch niedergelassene Ärzte sowie Erleichterungen im Bereich der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren... |
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| 18.09.2010 |
Vertragsarztrecht: Die aktuelle Grundsatzrechtsprechung des BSG zur ZweigpraxisMit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az: B 6 KA 42/08 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) eine bahnbrechende Entscheidung zum Thema Zweigpraxis erlassen. Diese mit Spannung erwartete Entscheidung, insbesondere zur Frage der Anfechtungsberechtigung hat insbesondere in zwei umstrittenen Fragen endlich Klarheit gebracht: 1. Können Vertragsärzte die einem Konkurrenten erteilte Zweigpraxisgenehmigung anfechten? 2. Wann liegt eine „Verbesserung der Versorgung“ im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV vor?(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ [Ausgabe 1/2010]) |
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| 31.10.2008 |
Vertragsarztrecht und Privatliquidation - welche Grenzen sind zu beachten?In Zeiten von gedeckelten Budgets, floatenden Punktwerten und unzureichenden Bewertungen ärztlicher Leistungen nach dem EBM ist der Wunsch vieler Ärzte, sich verstärkt der Behandlung von Privatpatienten zu widmen, nur allzu verständlich. Der Beitrag gibt einen Überblick über die sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen. |
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| 31.10.2008 |
Die Teilzulassung als Chance des ChefarztesEine wesentliche Neuerung des zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) war die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-ZV. Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Damit einher geht die Möglichkeit, sich von Anfang an nur auf einen „halben Vertragsarztsitz“ niederzulassen. Dadurch eröffnen sich auch für den Chefarzt neue Möglichkeiten, die der Beitrag vorstellt. |
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| 01.02.2008 |
EBM 2008: Abrechnung im organisierten Notfalldienst – die DetailsAn der Systematik der Abrechnung von Leistungen im organisierten Notfalldienst hat sich durch den neuen EBM 2008 nur wenig geändert. So wurden die |
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| 01.01.2006 |
Gesundheitsreform: Bei Einzel- und Gemeinschaftspraxenwächst der ExpansionsdruckMit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz/GMG) wollte der Gesetzgeber u.a. bereichsübergreifende, interdisziplinäre Versorgung aus einer Hand anbieten und damit die bestehenden Versorgungsstrukturen weiterentwickeln. Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen standen sowohl die Einführung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als auch die Fortentwicklung der integrierten Versorgung. Insbesondere durch die MVZ wird ein sich weiterhin verschärfender Wettbewerb zwischen den niedergelassenen Ärzten untereinander um die Aufteilung der Vergütung ausgelöst. Vor diesem Hintergrund erläutert der... |
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| 19.10.2010 |
Die Arztstelle in Praxis und MVZMit Einführung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Jahr 2004 wurde die sogenannte Arztstelle etabliert. Es war ein Bruch mit der jahrzehntelange |
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| 14.10.2009 |
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Praxisbesonderheiten – der Schlüssel zu mehr Honorar?Praxisbesonderheiten spielten in der Vergangenheit vor allem in der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Rolle. Sie dienten der Vermeidung von Regressen und Honorarkürzungen. Durch die Einführung von Regelleistungsvolumina (RLV) zum 1. Januar 2009 haben sie eine zusätzliche Bedeutung erlangt: Liegen Praxisbesonderheiten vor, können Ärzte eine Erhöhung ihres Regelleistungsvolumens beantragen und dadurch gegebenenfalls ein höheres Honorar erzielen. Da bei Hausärzten der überwiegende Teil der Leistungen dem RLV unterliegt, lohnt es sich für sie besonders zu prüfen, ob in der eigenen Praxis versorgungsrelevante Besonderheiten bestehen. Mehr dazu in |
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| 01.01.2007 |
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Anstellung von Ärzten: Deutlich verbesserte Möglichkeiten seit dem 1. Januar 2007Seit dem 1. Januar 2007 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft. Es ermöglicht Vertragsärzten neue interessante Kooperationsmodelle, zum Beispiel die Gründung von überörtlichen Gemeinschaftspraxen und Teilberufsausübungsgemeinschaften (siehe Ausgabe 6/2006, S. 6 ff.). Wesentlich attraktiver wird auch die Anstellung von Ärzten in Vertragsarztpraxen: Hier eröffnet das Gesetz weitere... |
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| 03.06.2008 |
EBM 2008: Praxistipps zur Notfall- und zur NotfallkonsultationspauschaleDer organisierte Notfalldienst wird überwiegend von den Hausärzten geleistet. Für den ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt kann der Arzt die Notfallpauschale Nr. 01210 (405 Punkte) abrechnen, bei weiteren Kontakten im Notdienst mit demselben Patienten im selben Quartal eine der Notfallkonsultationspauschalen Nrn. 01214, 01216 oder 01218, je nach Uhrzeit der Inanspruchnahme. Unter Umständen können noch weitere Leistungen berechnet werden. Dazu in diesem Beitrag einige Hinweise, die Sie kennen sollten. (Beitrag aus „Abrechnung aktuell Ärzte“ [Ausgabe 06/2008]) |
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