| 13.03.2009 |
Vertragsärzte in der SteuerfallePraxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist |
Fachbeitrag
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|
| 20.01.2009 |
Zusätzliche Kammerbeiträge für Filialen/ZweigpraxenWie durch das Vertragsarztrechts Änderungsgesetz (VÄndG) zum 01.01.2007 für das Vertragsarztrecht eingeführte und Berufsrecht bereits bestehende Möglichkei |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 04.02.2010 |
Ärzte müssen auch in ihrer Zweigpraxis am Notfalldienst teilnehmenLaut einem kürzlich ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 23.12.2009 (Az.: L 11 B 19/09 KA ER) müssen Vertragsärzte auch am Sitz ihrer Zweigpraxis am organisierten Notfalldienst teilnehmen. Die KV Westfalen-Lippe hatte zwei Gynäkologen zum Notfalldienst auch am Ort ihrer Zweigpraxis herangezogen. Sie verwies darauf, dass die Zweigpraxis ebenso wie der Vertragsarztsitz eine ärztliche Niederlassung sei, an der die Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Notfalldienst bestehe. Hiergegen wehrten sich die Gynäkologen. Der... |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 01.05.2006 |
Arztrecht: Auch Privatärzte sind zur Teilnahme am Notdienst verpflichtetAuch niedergelassene Ärzte, die ausschließlich privatärztlich tätig sind, und Fachärzte müssen sich an dem regelmäßig von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeinsam organisierten allgemeinen ärztlichen Notfalldienst beteiligen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Minden in einem aktuellen Urteil vom 31. August 2006 entschieden (Az: 7 K 1506/06) und damit einen Internisten zur Teilnahme am Notdienst... |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 18.08.2008 |
BSG: Notfalldienstpflicht trifft grundsätzlich auch Facharzt für PathologieDas Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen vertragsärztlichen Notfalldienst auch solche Ärzte |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 23.08.2011 |
Ärztehonorare: Kassenabrechnung und PrivatliquidationIn der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich die Organisation der Ärzteschaft durch die Strukturprinzipien der Körperschaften des öffentlichen Rechts, durch Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft und durch wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften aus. Mit der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ergeben sich für die Vertragsärzte Rechte und Pflichten. „Praxisteam professionell“ erläutert Ihnen im folgenden Beitrag die Grundlagen der Organisation der Ärzteschaft und der Honorarverteilung.(Beitrag aus „Praxisteam professionell Ärzte“ -Ausgabe 8/2011-) |
Fachbeitrag
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|
| 08.09.2008 |
Gründung einer ZweigpraxisIm Grundsatz erfolgt die Zulassung eines Vertragsarztes für einen bestimmten Ort der Niederlassung, den Vertragsarztsitz, der durch die konkrete Praxisadre |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 28.07.2011 |
Mustervertrag: PraxisvertretungsvertragEine Praxisvertretung kommt immer dann infrage, wenn der Praxisinhaber oder Arzt einer Berufsausübungsgemeinschaft verhindert ist. Der Vertreter führt dann die Praxis im Namen des verhinderten Vertragsarztes weiter. In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Vertrages für den Einsatz eines Praxisvertreters erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen im Vertragsmuster am Schluss dieses Beitrags nur um einen Mustertext handelt, der an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen ist. |
Vertragsmuster
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|
| 01.06.2006 |
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Die überörtliche Gemeinschaftspraxis und die TeilberufsausübungsgemeinschaftAm 27. Oktober 2006 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das „Vertragsarztrechtsänderungsgesetz“ (VÄndG) beschlossen. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es dient in erster Linie der Umsetzung der neuen berufsrechtlichen Möglichkeiten nach Änderung der Berufsordnungen in das geltende Vertragsarztrecht und führt somit zu einer erheblichen Flexibilisierung und Liberalisierung der Regelungen zur Berufsausübung. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, die vertragsärztliche Berufsausübung effizienter und damit wettbewerbsfähiger zu... |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 15.10.2008 |
Vertragsarztrecht: Offene Fragen der ärztlichen TeilzulassungEine wesentliche Neuerung des seit 2007 geltenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes war die Einführung der Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgun |
Artikel
Jetzt lesen
|