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20.01.2009

Zusätzliche Kammerbeiträge für Filialen/Zweigpraxen

Wie durch das Vertragsarztrechts Änderungsgesetz (VÄndG) zum 01.01.2007 für das Vertragsarztrecht eingeführte und Berufsrecht bereits bestehende Möglichkei

13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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04.02.2010

Ärzte müssen auch in ihrer Zweigpraxis am Notfalldienst teilnehmen

Laut einem kürzlich ergangenen Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 23.12.2009 (Az.: L 11 B 19/09 KA ER) müssen Vertragsärzte auch am Sitz ihrer Zweigpraxis am organisierten Notfalldienst teilnehmen. Die KV Westfalen-Lippe hatte zwei Gynäkologen zum Notfalldienst auch am Ort ihrer Zweigpraxis herangezogen. Sie verwies darauf, dass die Zweigpraxis ebenso wie der Vertragsarztsitz eine ärztliche Niederlassung sei, an der die Verpflichtung zur Teilnahme am organisierten Notfalldienst bestehe. Hiergegen wehrten sich die Gynäkologen. Der...

01.05.2006

Arztrecht: Auch Privatärzte sind zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet

Auch niedergelassene Ärzte, die ausschließlich privatärztlich tätig sind, und Fachärzte müssen sich an dem regelmäßig von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeinsam organisierten allgemeinen ärztlichen Notfalldienst beteiligen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Minden in einem aktuellen Urteil vom 31. August 2006 entschieden (Az: 7 K 1506/06) und damit einen Internisten zur Teilnahme am Notdienst...

18.08.2008

BSG: Notfalldienstpflicht trifft grundsätzlich auch Facharzt für Pathologie

Das Bundessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Verpflichtung zur Teilnahme am allgemeinen vertragsärztlichen Notfalldienst auch solche Ärzte

23.08.2011

Ärztehonorare: Kassenabrechnung und Privatliquidation

In der Bundesrepublik Deutschland zeichnet sich die Organisation der Ärzteschaft durch die Strukturprinzipien der Körperschaften des öffentlichen Rechts, durch Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft und durch wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften aus. Mit der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ergeben sich für die Vertragsärzte Rechte und Pflichten. „Praxisteam professionell“ erläutert Ihnen im folgenden Beitrag die Grundlagen der Organisation der Ärzteschaft und der Honorarverteilung.(Beitrag aus „Praxisteam professionell Ärzte“ -Ausgabe 8/2011-)

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28.07.2011

Mustervertrag: Praxisvertretungsvertrag

Eine Praxisvertretung kommt immer dann infrage, wenn der Praxisinhaber oder Arzt einer Berufsausübungsgemeinschaft verhindert ist. Der Vertreter führt dann die Praxis im Namen des verhinderten Vertragsarztes weiter. In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Vertrages für den Einsatz eines Praxisvertreters erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen im Vertragsmuster am Schluss dieses Beitrags nur um einen Mustertext handelt, der an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen ist.

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08.09.2008

Gründung einer Zweigpraxis

Im Grundsatz erfolgt die Zulassung eines Vertragsarztes für einen bestimmten Ort der Niederlassung, den Vertragsarztsitz, der durch die konkrete Praxisadre

18.09.2010

Vertragsarztrecht: Die aktuelle Grundsatzrechtsprechung des BSG zur Zweigpraxis

Mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az: B 6 KA 42/08 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) eine bahnbrechende Entscheidung zum Thema Zweigpraxis erlassen. Diese mit Spannung erwartete Entscheidung, insbesondere zur Frage der Anfechtungsberechtigung hat insbesondere in zwei umstrittenen Fragen endlich Klarheit gebracht: 1. Können Vertragsärzte die einem Konkurrenten erteilte Zweigpraxisgenehmigung anfechten? 2. Wann liegt eine „Verbesserung der Versorgung“ im Sinne des § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV vor?(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ [Ausgabe 1/2010])

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01.07.2007

Vergütung: Mehr Klarheit für neue Kooperationen durch neuen Bundesmantelvertrag

Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) eröffnet den niedergelassenen Vertragsärzten viele neue Perspektiven in der Berufsausübung. Viele dieser Neuerungen konnten jedoch bislang nicht umgesetzt werden, da die erforderlichen Ausführungsbestimmungen fehlten. Durch den neuen zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Bundesmantelvertrag (BMV) sind jetzt die meisten Unklarheiten beseitigt. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Inhalte des VÄndG und die wichtigsten Änderungen des...

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