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31.10.2008

Die Teilzulassung als Chance des Chefarztes

Eine wesentliche Neuerung des zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) war die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-ZV. Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Damit einher geht die Möglichkeit, sich von Anfang an nur auf einen „halben Vertragsarztsitz“ niederzulassen. Dadurch eröffnen sich auch für den Chefarzt neue Möglichkeiten, die der Beitrag vorstellt.

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31.12.2008

Informationen aus dem Medizinrecht/Steuerrecht - kurz berichtet

Filialgenehmigung beim medizinischen Versorgungszentrum (mVZ): Das SG Marburg erlaubte die Genehmigung zur Nebenbetriebsstätte eines mVZ.

13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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01.02.2007

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Teilzulassung - Welche Chancen und Risiken bestehen für den Vertragsarzt?

Ein wesentlicher Punkt des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ist die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Nach der entsprechenden neuen Vorschrift in § 19a der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) haben Vertragsärzte nunmehr die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Diese Entscheidung zugunsten einer Teilzulassung steht dem Arzt sowohl unmittelbar zu Beginn seiner vertragsärztlichen Tätigkeit als auch nachträglich offen. Im Ergebnis führt sie zu einer...

01.04.2006

Berufsrecht: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Neue Kooperationsmöglichkeiten für Ärzte ab 2007

Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts schreitet in Riesenschritten voran: Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den dritten Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) beschlossen, der diverse Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf beinhaltet. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll im Herbst dieses Jahres beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es eröffnet niedergelassenen Ärzten eine Vielzahl von neuen - auch fach- und sogar berufsübergreifenden - ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten. Die Eckpfeiler werden nachfolgend...

15.10.2008

Kooperation als Allheilmittel? Erfolgsrezepte für Ärzte und Zahnärzte

Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wurde das ärztliche Kooperationsrecht maßgeblich verändert: Örtliche/überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften

01.07.2007

Berufsrecht: Krankenhausarzt und gleichzeitig niedergelassener Vertragsarzt: Chance und Risiko

Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechts-Änderungsgesetzes (VÄndG) zum 1. Januar 2007 gibt es für Krankenhausärzte neue Möglichkeiten, über eine Ermächtigung hinaus an der ambulanten Versorgung der GKV-Patienten teilzunehmen. Grund: Es ist nun zulässig, gleichzeitig als Krankenhausarzt und als niedergelassener Vertragsarzt zu...

01.08.2006

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Gesetzesänderung: Das Wichtigste für Krankenhausärzte im Überblick

Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für ein Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) gebilligt. Es soll nach Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit dem VÄndG sollen insbesondere die bereits im Jahr 2004 vom Deutschen Ärztetag beschlossene Liberalisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts in das Vertragsarztrecht umgesetzt und Unklarheiten bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) beseitigt...

28.04.2009

Mit Teilzulassungen das Nachbesetzungsverfahren steuern

Das Recht, einen vollen Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken und die vertragsärztliche Tätigkeit auf der Grundlage einer Teilzulassung fortzuse

01.02.2008

Praxisabgabe: Gericht erlaubt erstmals Ausschreibung einer halben vertragsärztlichen Zulassung

Eine wesentliche Neuerung des zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ist die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV). Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Bislang ungeklärt und durch den Gesetzgeber überraschenderweise auch nicht explizit geregelt ist jedoch die wichtige Frage, ob die so frei gewordene „hälftige Zulassung“ in gesperrten Gebieten im Rahmen des...

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