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13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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18.12.2008

Thesaurierungsbegünstigung: Das neue Anwendungsschreiben

§ 34a EStG führt für bilanzierende Einzel- und Mitunternehmer ab dem VZ 2008 dazu, dass Gewinneinkünfte tariflich etwa wie das Einkommen einer Kapitalgesellschaft (ca. 29,8 v.H.) belastet werden. Das BMF (11.8.08, IV C 6 - S 2290 a/07/10001) hat hierzu ein Anwendungsschreiben erlassen. Nachfolgend werden die wichtigsten Gesichtspunkte des Schreibens aufgegriffen und Fallstricke sowie Gestaltungen aufgezeigt. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 11/2008])

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03.01.2010

Kooperationen: BSG konkretisiert Abgrenzung zwischen Gesellschafter und Angestellten

Mit Urteil vom 23. Juni 2010 (Az: B 6 KA 7/09 R) hat sich das Bundes¬sozialgericht (BSG) mit der Thematik des „Scheingesellschafters“ befasst und für die Praxis bedeutsame Konkretisierungen vorgenommen, wie die jetzt vorliegenden Entscheidungsgründe zeigen. von Der Autor Dr. Detlef Gurgel von Ratajczak & Partner in Sindelfingen stellt Ihnen das Urteil mitsamt den Konsequenzen für die Praxis in diesem Beitrag vor.(Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ -Ausgabe 12/2010-)

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19.12.2010

Kooperationen: BSG konkretisiert Abgrenzung zwischen Gesellschafter und Angestellten

Nachdem nunmehr die Urteilsgründe vorliegen, lohnt sich eine genauere Betrachtung der vom Bundessozialgericht (BSG) aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung zwischen Gesellschafter und Scheingesellschafter bzw. Angestellten (Urteil vom 23.06.2010, Az: B 6 KA 7/09 R). In diesem Beitrag wird detailiert auf den Sachverhalt und die Entscheidung eingegangen.(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ -Ausgabe 5/2010-)

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26.03.2010

Wirtschaftsberatung: Die Zukunft der hausärztlichen Praxis - Perspektiven und Handlungsempfehlungen

Das Gesundheitswesen befindet sich in einem stetigen Wandel. Jeder Arzt braucht zukünftig eine individuelle Marktstrategie, um erfolgreich am Gesundheitsmarkt agieren zu können. Dabei zeichnen sich unterschiedliche Strategien für Facharzt- und Allgemeinarztpraxen ab. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem Herbstgutachten 2009 der Hausarztpraxis eine zentrale Rolle zugewiesen. In der Versorgung einer alternden und damit oftmals multimorbiden Bevölkerung bedarf es einer zentralen, kontinuierlichen Anlaufstelle, mit einem persönlichen Arzt-Patienten Kontakt. Die Hausarztpraxis erfüllt schon

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07.11.2011

Praxiswert: Die Zulassung als Vertragsarzt als ein praxiswertbildender Faktor

Der BFH (9.8.11, VIII R 13/08) hat entschieden, dass die Zulassung als Vertragsarzt beim Erwerb einer Arztpraxis als unselbstständiger wertbildender Faktor untrennbar mit dem Wirtschaftsgut Praxiswert verbunden ist und kein weiteres selbstständiges immaterielles nicht abnutzbares Einzelwirtschaftsgut neben dem Praxiswert darstellt. In vielen Fällen dürfte damit der Konflikt mit dem FA um die AfA beigelegt sein. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass es für bestimmte Grenzfälle nach wie vor keine Entwarnung gibt. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 11/2011-)

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04.05.2012

Umsatzsteuer: Der jährliche Umsatzsteuer-Check-up für Ärzte

Immer mehr Inhaber von Einzel- oder Gemeinschaftspraxen, von MVZ oder Praxisgemeinschaften müssen sich in einer Betriebsprüfung sagen lassen, dass ihre Praxen mit einem Teil der Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und deshalb Umsatzsteuernachzahlungen an das Finanzamt abzuführen sind. Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, ist zu empfehlen, mit dem Arzt regelmäßig zu Beginn eines Jahres einen Umsatzsteuer-Check-up durchzuführen. Der Beitrag geht nach einem Überblick über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung gerade auch auf Zweifelsfälle ein. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 5/2012-)

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25.06.2010

Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft: Kooperationsmodell mit Zukunft

An der steigenden Anzahl von ärztlichen Kooperationsgemeinschaften und dem modifizierten Wettbewerbsumfeld lässt sich erkennen, dass zukünftig Großpraxen den Markt im Gesundheitswesen beherrschen werden. Wegen dieser Prognose befürchten etliche Inhaber von Arztpraxen, dass mit dem Eingehen von gemeinschaftlichen Verpflichtungen selbstgewählte Strukturen aufgegeben und übermäßige Kompromisse mit dem neuen Partner geschlossen werden müssen. Hinsichtlich dieser Bedenken bietet insbesondere die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) attraktive Vorzüge gegenüber anderen Kooperationsformen. Ein überörtliches Kooperationsverhältnis

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28.05.2010

Wirtschaftsberatung: Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft: Kooperationsmodell mit Zukunft

An der steigenden Anzahl von ärztlichen Kooperationsgemeinschaften und dem modifizierten Wettbewerbsumfeld lässt sich erkennen, dass zukünftig Großpraxen den Markt im Gesundheitswesen beherrschen werden. Wegen dieser Prognose befürchten etliche Inhaber von Arztpraxen, dass mit dem Eingehen von gemeinschaftlichen Verpflichtungen selbstgewählte Strukturen aufgegeben und übermäßige Kompromisse mit dem neuen Partner geschlossen werden müssen. Hinsichtlich dieser Bedenken bietet insbesondere die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) attraktive Vorzüge gegenüber anderen Kooperationsformen. Ein überörtliches Kooperationsverhältnis

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26.01.2010

Praxisverkauf: Jetzt verkaufen oder weiterpraktizieren?

Der Erlös aus dem Verkauf der eigenen Praxis ist für viele Mediziner wesentlicher Bestandteil des Altersvorsorgekonzepts. Doch die Praxiswerte sinken. In einigen Gegenden sind Praxen schlicht unverkäuflich. Damit steht der Praxisinhaber vor der Entscheidung, die Praxis zu verkaufen oder vorerst einmal weiterzupraktizieren. Der Musterfall behandelt drei Szenarien, die dem Betroffenen bei dieser Entscheidung helfen sollen. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 1/2010])

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