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12.01.2011

Vertragsarztrecht: BSG konkretisiert Anforderungen an Sonderbedarfszulassung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 8. Dezember 2010 zu den Anforderungen an eine Sonderbedarfszulassung nach § 24 Bedarfsplanungs-Richtlinie Stellung genommen. Das Gericht stellt unter anderem klar, dass bei der Feststellung des Versorgungsbedarfs bewilligte Erhöhungen der RLV-relevanten Fallzahl ebenso zu berücksichtigen sind wie ein erhöhtes Patientenaufkommen aufgrund von „Pendlern“ aus anderen Planungsbereichen (Az: B 6 KA 36/09 R).(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ -Ausgabe 1/2011-)

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15.10.2008

Vertragsarztrecht: Offene Fragen der ärztlichen Teilzulassung

Eine wesentliche Neuerung des seit 2007 geltenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes war die Einführung der Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgun

01.02.2007

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Teilzulassung - Welche Chancen und Risiken bestehen für den Vertragsarzt?

Ein wesentlicher Punkt des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ist die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Nach der entsprechenden neuen Vorschrift in § 19a der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) haben Vertragsärzte nunmehr die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Diese Entscheidung zugunsten einer Teilzulassung steht dem Arzt sowohl unmittelbar zu Beginn seiner vertragsärztlichen Tätigkeit als auch nachträglich offen. Im Ergebnis führt sie zu einer...

21.01.2009

Neue Rechtsprechung des BSG zur Sonderbedarfszulassung

In zwei aktuellen Entscheidungen vom 5. 11. 2008 hatte sich das BSG mit den Voraussetzungen zu befassen, unter denen in gesperrten Planungsbereichen eine S

13.03.2009

Vertragsärzte in der Steuerfalle

Praxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist

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31.10.2008

Die Teilzulassung als Chance des Chefarztes

Eine wesentliche Neuerung des zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) war die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-ZV. Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Damit einher geht die Möglichkeit, sich von Anfang an nur auf einen „halben Vertragsarztsitz“ niederzulassen. Dadurch eröffnen sich auch für den Chefarzt neue Möglichkeiten, die der Beitrag vorstellt.

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31.12.2008

Informationen aus dem Medizinrecht/Steuerrecht - kurz berichtet

Filialgenehmigung beim medizinischen Versorgungszentrum (mVZ): Das SG Marburg erlaubte die Genehmigung zur Nebenbetriebsstätte eines mVZ.

01.02.2008

Praxisabgabe: Gericht erlaubt erstmals Ausschreibung einer halben vertragsärztlichen Zulassung

Eine wesentliche Neuerung des zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) ist die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV). Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Bislang ungeklärt und durch den Gesetzgeber überraschenderweise auch nicht explizit geregelt ist jedoch die wichtige Frage, ob die so frei gewordene „hälftige Zulassung“ in gesperrten Gebieten im Rahmen des...

28.08.2009

Praxisnachfolge: Modelle für einen gleitenden Praxisübergang

Eine Praxisübergabe will stets gut organisiert sein. Von den bundesweit niedergelassenen Vertragsärzten werden in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich bis zu 25 % ausscheiden und ihre Praxis verkaufen. Die Nachfrage nach den Arztpraxen lässt vielerorts nach, was selbst die Abgabe lukrativer Praxen immer schwieriger macht. Der Beitrag beleuchtet daher verschiedene Modelle der Praxisnachfolge (Jobsharing, Verkauf einer Teilzulassung, Gründung oder Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft und Nullbeteiligungsgesellschaft). (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 9/2009])

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28.04.2009

Mit Teilzulassungen das Nachbesetzungsverfahren steuern

Das Recht, einen vollen Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken und die vertragsärztliche Tätigkeit auf der Grundlage einer Teilzulassung fortzuse

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