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05.03.2010

Sprechstundenzeiten: Vertragsärzte müssen mindestens 20 Stunden pro Woche anbieten

Mindestens 20 Stunden Sprechstundentätigkeit wöchentlich muss jeder Vertragsarzt für seine GKV-Patienten am Vertragsarztsitz (Betriebsstätte) anbieten. Ver

25.08.2008

Wirtschaftlichkeitsprüfung: Arzt- und Betriebsstättennummern eröffnen neue Prüfungsmöglichkeiten

Seit dem 1. Juli 2008 gehören die Betriebsstättennummer (BSNR) bzw. Nebenbetriebsstättennummer (NBSNR) zum Alltag des Abrechnungs- und Dokumentationsprozes

19.11.2010

BSG: Arbeitszeitreduktion auf 26 Stunden bei Teilzulassung nicht zu beanstanden

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 13. Oktober 2010 festgestellt, dass ein hälftiger Versorgungsauftrag (sogenannte „Teilzulassung“) nach § 1

01.10.2007

Ärzteberatung: Neuer Bundesmantelvertrag konkretisiertBerufsausübung für Ärzte

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz zum 1.1.07 hat in erster Linie zu Änderungen im SGB V (Recht der gesetzlichen Krankenversicherung) und in den Zulassungsverordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte geführt. Weiter konkretisiert werden diese Änderungen des SGB V sowie der Zulassungsverordnungen durch Regelungen des Bundesmantelvertrages der Ärzte (BMV-Ä), der durch die Vereinbarung der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen mittlerweile an das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz angepasst wurde. Der folgende Beitrag stellt die Regelungen in Bezug auf die Anstellungsmöglichkeiten für Ärzte, die...

01.07.2007

Vergütung: Mehr Klarheit für neue Kooperationen durch neuen Bundesmantelvertrag

Das zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) eröffnet den niedergelassenen Vertragsärzten viele neue Perspektiven in der Berufsausübung. Viele dieser Neuerungen konnten jedoch bislang nicht umgesetzt werden, da die erforderlichen Ausführungsbestimmungen fehlten. Durch den neuen zum 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Bundesmantelvertrag (BMV) sind jetzt die meisten Unklarheiten beseitigt. Wir informieren nachfolgend über die wesentlichen Inhalte des VÄndG und die wichtigsten Änderungen des...

15.10.2008

Vertragsarztrecht: Offene Fragen der ärztlichen Teilzulassung

Eine wesentliche Neuerung des seit 2007 geltenden Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes war die Einführung der Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgun

01.03.2008

Neue Kennzeichnungspflichten: Gläserne Praxis durch neue Arzt- und Betriebsstättennummern?

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) hat eine Vielzahl neuer Betätigungsfelder für Vertragsärzte eröffnet. So können Vertragsärzte nunmehr Filialen eröffnen, andere Ärzte anstellen, Vertragsarztsitze „wie ein MVZ“ erwerben, überörtliche Berufs- bzw. Teilberufsausübungs­gemeinschaften gründen oder auch zugleich am Krankenhaus arbeiten. Aufgrund der neu gewonnenen Flexibilität bedurfte es jedoch auch einer Anpassung der Abrechnungsmodalitäten. Zum 1. Juli 2008 werden nunmehr - mit leichter, auf Umsetzungsschwierigkeiten zurückzuführender Verspätung - mit den neuen Arzt-, Betriebsstätten- und Nebenbetriebsstättennummern neue...

17.11.2010

Urteil: Arzt kann in Teilzeit als Chefarzt und als Vertragsarzt tätig sein

Das Sozialgericht (SG) Schwerin hat in einer bislang wenig beachteten Entscheidung vom 1. Juli 2009 festgestellt, dass die Tätigkeit als Teilzeitchefarzt m

01.04.2006

Berufsrecht: Vertragsarztrechtsänderungsgesetz: Neue Kooperationsmöglichkeiten für Ärzte ab 2007

Die Liberalisierung des Vertragsarztrechts schreitet in Riesenschritten voran: Am 24. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den dritten Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) beschlossen, der diverse Änderungen gegenüber dem zweiten Entwurf beinhaltet. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll im Herbst dieses Jahres beschlossen werden. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es eröffnet niedergelassenen Ärzten eine Vielzahl von neuen - auch fach- und sogar berufsübergreifenden - ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten. Die Eckpfeiler werden nachfolgend...

31.10.2008

Die Teilzulassung als Chance des Chefarztes

Eine wesentliche Neuerung des zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) war die Einführung der sogenannten Teilzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in § 19a Ärzte-ZV. Nach dieser Vorschrift haben Vertragsärzte die Möglichkeit, ihren Versorgungsauftrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss auf die Hälfte zu reduzieren. Damit einher geht die Möglichkeit, sich von Anfang an nur auf einen „halben Vertragsarztsitz“ niederzulassen. Dadurch eröffnen sich auch für den Chefarzt neue Möglichkeiten, die der Beitrag vorstellt.

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