| 13.04.2010 |
Höherer Freibetrag erleichtert SteuersparenWer Geld für die Ausbildung der Kinder anspart, kann Steuerzahlungen auf die Erträge vermeiden. Mit dem Jahreswechsel stieg die Grenze der steuerfreien Ei |
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| 01.10.2007 |
Bedingungen kennen: So gelingt Ihnen auch künftig ein steuerlich optimaler Kapitaltransfer innerhalb der FamilieSparguthaben oder Wertpapiere auf ein Kind zu übertragen ist trotz des Anfang 2007 auf 750 Euro pro Person gesunkenen Sparerfreibetrags attraktiv. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Bedingungen das Finanzamt Geldgeschenke an die eigenen Kinder anerkennt und welche Aspekte im Hinblick auf die 2009 kommende Abgeltungsteuer wichtig... |
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| 01.09.2007 |
Steuergestaltung: Günstige Vermögensübertragung auf KinderSeit der Sparerfreibetrag zum 1. Januar 2007 auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Zusammenveranlagte abgesenkt wurde, hat die Übertragung von Geldvermögen von Eltern auf minderjährige Kinder Hochkonjunktur. Da die Ausnutzung der Freibeträge des Kindes das vorrangige Ziel sein dürfte, prüft das Finanzamt genau, ob tatsächlich eine ernsthafte Übertragung von Kapitalvermögen stattgefunden hat. Folgendes ist zu beachten (Oberfinanzdirektion Magdeburg, Verfügung vom 26. Januar 2007, Az: S – 2252 – 90 – St... |
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| 01.12.2007 |
Vermögensplanung: Günstige Vermögensübertragung auf KinderSeit der Sparerfreibetrag zum 1. Januar 2007 auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Zusammenveranlagte abgesenkt wurde, hat die Übertragung von Geldvermögen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern Hochkonjunktur. Da hierbei die Ausnutzung der Freibeträge des Kindes das vorrangige Ziel sein dürfte, prüft das Finanzamt genau, ob tatsächlich eine ernsthafte Übertragung von Kapitalvermögen stattgefunden hat. Folgendes ist zu beachten (Oberfinanzdirektion Magdeburg, Verfügung vom 26.1.2007, Az: S – 2252 – 90 – St... |
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| 01.07.2007 |
Vermögensplanung: Günstige Vermögensübertragung auf KinderSeit der Sparerfreibetrag zum 1. Januar 2007 auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Zusammenveranlagte abgesenkt wurde, hat die Übertragung von Geldvermögen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern Hochkonjunktur. Da hierbei die Ausnutzung der Freibeträge des Kindes das vorrangige Ziel sein dürfte, prüft das Finanzamt genau, ob tatsächlich eine ernsthafte Übertragung von Kapitalvermögen stattgefunden hat. Folgendes ist zu beachten (Oberfinanzdirektion Magdeburg, Verfügung vom 26.1.2007, Az: S – 2252 – 90 – St... |
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| 01.08.2007 |
Privates Kapitalvermögen: So gelingt auch künftig der Kapitaltransfer innerhalb der Familie steuerlich optimalSparguthaben oder Wertpapiere auf ein Kind zu übertragen ist trotz des Anfang 2007 auf 750 Euro pro Person gesunkenen Sparerfreibetrags attraktiv. Vorausgesetzt, das Kind liegt mit seinem zu vesteuernden Einkommen unter Grund- und Sparerfreibetrag sowie Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbetrag von insgesamt 8.501... |
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| 01.12.2006 |
Kapitalanlage: So können Sie auf die Senkung desSparerfreibetrags reagieren!Zum 1. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 (Ledige) bzw. 2.740 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt unverändert bei 51 bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben künftig nur noch steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 801 bzw. 1.602 Euro im Jahr... |
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| 01.11.2006 |
Kapitalanlage: So können Sie auf die Senkung desSparerfreibetrags reagieren!Zum 1. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 (Ledige) bzw. 2.740 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 bzw. 1.500 Euro. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt unverändert bei 51 bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben künftig nur noch steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 801 bzw. 1.602 Euro im Jahr... |
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| 01.11.2006 |
Kapitalanlagen: So können Sie auf die Senkung des Sparerfreibetrags 2007 reagierenZum 1. Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 Euro (Ledige) bzw. 2.740 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 Euro bzw. 1.500 Euro. Der Werbungskostenpauschbetrag bleibt dagegen unverändert bei 51 Euro bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben künftig steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen nur noch bis 801 Euro bzw. 1.602 Euro im Jahr steuerfrei. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie auf die Senkung des Sparerfreibetrags reagieren... |
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| 01.12.2006 |
Privates Kapitalvermögen: Jetzt steuergünstig die zusätzlichenFreibeträge innerhalb der Familie nutzen!Wer dem Nachwuchs frühzeitig Aktien, Anleihen oder Sparguthaben überträgt, steigert generationsübergreifend die Nettorendite. Die richtige Strategie mindert die Einkommen- und die... |
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