| 08.01.2009 |
Sturz eines Patienten in der Klink – Wer haftet? Wer ist beweispflichtig?Kommt es Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung im Krankenhausbereich zu einem Sturz eines Patienten, so hat der Betreiber des Krankenha |
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| 28.07.2011 |
Eine unterlassene Fixierung von sturzgefährdeten Patienten in nicht gefahrenträchtigen Situationen stellt keinen Pflegefehler darDas OLG Düsseldorf entschied durch Urteil vom 13.07.2010 (I -24 U 16/10), dass selbst sturzgefährdete Patienten, bei denen die zeitweise Beschränkung der B |
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| 06.07.2010 |
Keine Haftung der Pflegeeinrichtung bei erstmaligem Sturz einer HeimbewohnerinDas OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 01.02.2010 (6 U 54/09) die Schadensersatzansprü-che einer Krankenkasse verneint, die dieser durch Behandlungskosten a |
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| 25.04.2010 |
Keine generelle Indikation für die Anbringung eines Bettgitters bei körperlich stark beeinträchtigten PatientenDas OLG Bremen hat mit Urteil vom 22.10.2009 (5 U 25/09) die Schmerzensgeldansprüche einer Klägerin verneint, die diese als Alleinerbin aufgrund eines Stur |
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| 01.11.2006 |
Arzthaftungsrecht: Regress: Wann kann der Krankenhausträger Rückgriff auf beschuldigte Ärzte nehmen?Ist ein Schaden von einem Krankenhausarzt bei einem Patienten verursacht worden und wurde zunächst der Krankenhausträger hierfür zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld verurteilt, so kann unter Umständen der Krankenhausträger einen Rückgriffsanspruch gegen den Arzt geltend machen. Unter welchen Umständen dieser Regress möglich ist bzw. scheitert, erfahren Sie in diesem... |
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| 30.01.2012 |
Haftungsrecht: Fehler vermeiden, Haftung abwehren – ein praktischer Leitfaden für den ZahnarztDas zahnärztliche Haftungsrecht ist Grundlage unterschiedlicher Konsequenzen für Versäumnisse oder Fehler im Zusammenhang mit der Behandlung. Zu unterscheiden ist die strafrechtliche und die zivilrechtliche Verantwortung des Zahnarztes. Die strafrechtliche Haftung kann im schlimmsten Fall eine empfindliche Strafe sowie den Entzug der Approbation bedeuten. Entsprechend schwerwiegend müssen die Versäumnisse sein, die dem Zahnarzt vorgeworfen werden können. Für eine zivilrechtliche Haftung reichen deutliche geringere Verfehlungen des Zahnarztes aus. Daher liegt hier auch der Schwerpunkt dieses Leitfadens. |
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| 30.05.2008 |
Die Umkehr der Beweislast im ArzthaftungsprozessIn diesem Artikel geht es um die Schwierigkeiten, denen Ärzte und Patienten unterworfen sind, wenn zu bestimmen ist, wer die Beweislast im Arzthaftungsprozess trägt. |
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| 11.01.2010 |
Praxisorganisation: Betäubungsmittel in der ArztpraxisÄrzte, die Betäubungsmittel (BtM) verordnen oder ihren Patienten verabreichen, müssen laut § 3 Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) eine entsprechende Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte vorweisen. Mit dieser Erlaubnis dürfen sie sogenannte verkehrs- und verordnungsfähige Betäubungsmittel der Anlage III BtMG verschreiben. Hierbei handelt es sich zumeist um starke und sehr starke Schmerzmittel wie zum Beispiel Morphin und Fentanyl, aber auch um solche Arzneimittel, die aufgrund ihrer Konzentration als BtM eingestuft werden wie zum Beispiel Codein. Insbesondere Ärzte, die Krebspatienten oder Patienten in Pflegeheimen |
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| 23.05.2009 |
Praxismarketing: Was kann die Praxismitarbeiterin zur Patientenneugewinnung beitragen?Jede Praxis braucht regelmäßig neue Patienten. Doch diese zu gewinnen, ist keine leichte Aufgabe. Die Praxismitarbeiterin kann bei der Patientenneugewinnung eine entscheidende Rolle spielen. In diesem Beitrag zeigt der Autor Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf. (Beitrag aus „Praxisteam professionell Zahnärzte“ [Ausgabe 5/2009]) |
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| 15.08.2007 |
Arzthaftung: Teure Hygienemängel: Bundesgerichtshof bestätigt hohes SchmerzensgeldEin allzu laxer Umgang mit Hygienevorschriften bei Injektionen kann teuer werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Arzt wegen gravierender Mängel im Hygieneverhalten zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt und damit das Strafmaß der Vorinstanz bestätigt (Urteil vom 20. März 2007, Az: VI ZR 158/06 – Abruf-Nr. 071507 ). Das Urteil ist auch für Chefärzte interessant, da die Richter in ihren Urteilsgründen auch auf Situationen im Krankenhaus... |
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