| 14.05.2009 |
Honorarreform 2009: RLV-Änderungen beschlossen - Das kommt spätestens ab dem 1. Juli auf Sie zu!Der Bewertungsausschuss hat am 20. April 2009 diverse Änderungen an den Beschlüssen zur Berechnung und Anpassung der arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen beschlossen. Die Änderungen treten grundsätzlich erst zum 1. Juli 2009 in Kraft. Diejenigen KVen, die ihren Ärzten das RLV für das Quartal 2/2009 unter Vorbehalt zugewiesen haben, können die Änderungen im Einvernehmen mit den Krankenkassen auch schon mit Wirkung zum 1. April 2009 in Kraft setzen. Der Autor informiert nachfolgend über die für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte relevanten Details dieser Änderungen. (Beitrag aus „Abrechnung aktuell Ärzte“ [Ausgabe 5/2009]) |
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| 28.11.2008 |
Honorarreform 2009: Weitere Änderungen beschlossen - Auswirkungen auf die VergütungDer Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 28. August 2008 zu den Eckpunkten der Honorarreform 2009 ist noch keine acht Wochen alt – und |
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| 05.11.2008 |
Honorarreform 2009: Weitere Änderungen beschlossen - Auswirkungen auf die VergütungenDer Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 28. August 2008 zu den Eckpunkten der Honorarreform 2009 ist noch keine acht Wochen alt – und |
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| 10.12.2008 |
Honorarreform 2009: So errechnen und beeinflussen Sie Ihr Kassenhonorar im kommenden Jahr!High Noon an der „Honorarfront“: In diesen Tagen erhalten niedergelassene Ärzte von ihren KVen die individuellen Regelleistungsvolumen (RLV) für das erste Quartal 2009. Erst nach Erhalt dieser Zahlen ist es dem einzelnen Arzt möglich zu kalkulieren, mit welchem Kassenumsatz er im Jahr 2009 rechnen kann. Wie sich dieser zusammensetzt, erfahren Sie in unserem umfangreichen Beitrag zur Honorarreform 2009. Nach Studium des Beitrags kann jeder Arzt auf Basis seiner ihm von der KV mitgeteilten persönlichen Zahlen selbst kalkulieren, wie sein KV-Honorar in 2009 ausfallen wird. (Beitrag aus „Abrechnung aktuell Ärzte“ [Ausgabe 11/2008]) |
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| 19.02.2009 |
Honorarreform 2009: Regelleistungsvolumina (RLV) - Aktueller Stand und geplante ÄnderungenIm Zusammenhang mit der Berechnung des Regelleistungsvolumens (RLV) gibt es zwei wichtige Entwicklungen: Zum einen erhalten die Krankenkassen mehr Spielraum, um bei durch die Honorarreform bedingten Honorarverwerfungen gegensteuern zu können, zum anderen ändern sich die Berechnungsgrundlagen für die individuellen Regelleistungsvolumina (RLV) möglicherweise ab dem 1. Juli. Details dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.(Beitrag aus „Abrechnung aktuell Ärzte“ [Ausgabe 2/2009]) |
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| 10.01.2009 |
Honorarreform 2009: Regelleistungsvolumina - Die neuen Budgets für ÄrzteHonorarreform 2009: Berechnung der Regelleistungsvolumina (RLV) anhand von repräsentativen Beispiel-Fällen, aktuelle Fallwerte, Besonderheiten |
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| 12.06.2009 |
EBM 2009: Berufsausübungsgemeinschaften - Die Modalitäten für die Zuschläge zum RLVIn diesen Tagen werden die meisten niedergelassenen Ärzte die Zuweisungsbescheide für das Regelleistungsvolumen (RLV) des Quartals 3/2009 erhalten haben. F |
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| 12.06.2009 |
Honorarreform 2009: Übersicht - Die RLV-Fallwerte in den KVenNicht alle KVen hatten bei Redaktionsschluss die Fallwerte der einzelnen Arztgruppen für das Regelleistungsvolumen des Quartals 1/2009 im Internet |
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| 01.12.2008 |
Honorarreform 2009: Details zu Regelleistungsvolumen und zu PraxisbesonderheitenWie wirkt sich die Honorarreform im Detail auf die Abrechnung der Hausärzte im Jahr 2009 aus? Antworten dazu erhalten Sie in diesem Beitrag. (Beitrag aus „Abrechnung aktuell Ärzte“ [Ausgabe 11/2008]) |
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| 14.10.2009 |
Wirtschaftlichkeitsprüfung: Praxisbesonderheiten – der Schlüssel zu mehr Honorar?Praxisbesonderheiten spielten in der Vergangenheit vor allem in der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine Rolle. Sie dienten der Vermeidung von Regressen und Honorarkürzungen. Durch die Einführung von Regelleistungsvolumina (RLV) zum 1. Januar 2009 haben sie eine zusätzliche Bedeutung erlangt: Liegen Praxisbesonderheiten vor, können Ärzte eine Erhöhung ihres Regelleistungsvolumens beantragen und dadurch gegebenenfalls ein höheres Honorar erzielen. Da bei Hausärzten der überwiegende Teil der Leistungen dem RLV unterliegt, lohnt es sich für sie besonders zu prüfen, ob in der eigenen Praxis versorgungsrelevante Besonderheiten bestehen. Mehr dazu in |
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