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27.11.2009

Das neue Erbrecht 2010

Erben, Vererben und Verschenken 2010 Erben ist schöner als sterben Die tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass ein gar nicht so kleiner Anteil der Bevölkerung wegen nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommener Fachberatung seine ver-mögensmässige Situation im Hinblick auf den Todesfall entweder gar nicht oder nur sehr unzureichend geregelt hat. Des Öfteren werden dann beim Nachlassgericht Privattesta-mente geöffnet, die formunwirksam sind. Auch wenn die gesetzlich vorgeschrieben Form eingehalten ist, führt manchmal der nicht fachgerecht niedergeschriebene Inhalt zu großen Auslegungs- und damit automatisch zu Folgeproblemen. Zudem

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07.08.2010

Erbschaftsteuer: Verkauf einer Arztpraxis durch minderjährigen Erben schädlich

Eine Betriebsveräußerung innerhalb der Behaltensfrist von fünf Jahren (§ 13a Abs. 5 ErbStG a.F.) führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach

01.10.2005

Praxisnachfolge: Mit der richtigen Gestaltungdie künftige Praxisübertragung meistern

Nachfolgeregelungen gestalten sich in der Praxis stets als sehr komplex. Denn bei der Übertragung einer freiberuflichen Praxis zu Lebzeiten geht es nicht nur ausschließlich darum, die Wünsche und Bedürfnisse des übergebenden Praxisinhabers und des Übernehmers miteinander in Einklang zu bringen. Vielmehr müssen auch gesellschaftsrechtliche Vorgaben aus dem Sozietätsvertrag beachtet werden. Ebenso sind die steuerrechtlichen Folgen der Praxisübergabe bei der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer zu bedenken. Zu guter Letzt hat der Freiberufler die gewählte Gestaltung regelmäßig noch im Lichte der ihn betreffenden berufsrechtlichen Vorgaben...

01.08.2007

Nachlassberatung: Probleme mit dem Finanzamt und den hohen Bewertungsansätzen

Die steuerlichen Nachteile bei geerbten Sparguthaben und Wertpapieren sind angesichts der aktuellen Diskussion um die Höherbewertung von Immobilien und Betriebsvermögen durch die Vorgabe des BVerfG vielfach in Vergessenheit geraten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte dargestellt, die Nachkommen zu einer steueroptimalen Verwaltung der erhaltenen privaten Bankguthaben und Praxis- oder Kanzleikonten sowie Erblasser in weiser Vorausplanung beachten...

18.06.2009

Gesetzliche Patientenverfügung für Freiberufler und Familien

Die 'Apparate-Medizin' und das deutsche Gesundheitswesen führen zu der absurden Situation, dass die medizinische Versorgung nicht eingestellt wird, auch wenn beispielsweise der Patient schon jahrelang im Koma liegt. Die Ärzte berufen sich in solchen Fällen auf ihren Eid, der sie zur Lebensrettung ohne Wenn und Aber verpflichtet. Sie geraten in Gewissensnöte, wenn sie die Apparate abschalten. Diese Position der Ärzte wird durch das Verbot der aktiven Sterbehilfe in Deutschland noch gefestigt. Jede ärztliche Therapie erfordert das Einverständnis des Patienten. Was aber, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern?

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18.06.2009

Schutz durch Vollmacht und Verfügung

Bundestag: Mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen Für Patientenverfügung gibt es jetzt erstmals eine gesetzliche Grundlage. Nach sechsjähriger Debatte verabschiedete der Bundestag eine entsprechende Regelung, die mehr Rechtsklarheit bringen soll. Der vorab formulierte Wille eines Patienten für den Fall schwerer Erkrankungen soll in Zukunft weitgehend gelten. Auch die Anordnung, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, muss grundsätzlich befolgt werden. Die Gültigkeit der bereits neun Millionen Patientenverfügungen wird durch das neue Gesetz nicht in Frage gestellt. Sie müssen nicht neu gefasst werden. Keine Mehrheit für Gegenmodelle

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29.07.2008

Bundesfinanzhof streicht Steuervorteil für Erben

Auf viele Erben in Deutschland kommen durch ein neues Urteil des BFH höhere Steuern zu. Der Große Senat des obersten deutschen Steuergerichts entschied, dass Erben Verluste aus Lebzeiten des Erblassers künftig nicht mehr in ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen können. Damit wurde die jahrzehntelange Praxis des so genannten Ver-lustvortrags beendet. Das Urteil wird bereits ab 13. 3. 2008 wirksam. Bislang konnten bspw. Immobilienerben ihre Steuern dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzen, die dem Vorbesitzer durch Renovierungskosten entstanden waren. Diese konnten sie von den Mieteinnahmen der Immobilie absetzen und ihre

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01.02.2007

Erbfall: Kein Bankgeheimnis im Erbfall:Das Finanzamt erfährt alles!

Die zunehmenden Kontrollen der Finanzbehörden über Kontenabruf, Jahresbescheinigung, EU-Zinsrichtlinie oder in Kürze die bundeseinheitliche Steuernummer hat den Aspekt in den Hintergrund gedrängt, dass Banken und Versicherungen dem Finanzamt sämtliche Guthabenstände des Verstorbenen melden müssen. Hinzu kommen noch Anzeigen von Notaren und Nachlassgerichten. Damit wird der Verstorbene spätestens im Erbfall...

18.06.2009

Das neue Entschuldungsprogramm für Freiberufler und Privat

In schwierigen Zeiten stehen sowohl Schuldnern als auch mittelständische Unternehmen rasch mit dem Rücken zur Wand. Insolvente Unternehmer starten hier oftmals noch den Versuch, durch vorübergehende Maßnahmen wie Sondervereinbarungen mit Betriebsrat oder Mitarbeitern, den Betrieb zu erhalten. Oder sie wählen den Weg über die Kurzarbeit oder Entlassungen. Diese Möglichkeiten sind Privatpersonen verwehrt. Daher gelingt es nicht allen, die wirtschaftliche Durststrecke zu überwinden. Ist dies der Fall, werfen sich für die Betroffenen Fragen auf: „Wer ist überhaupt dazu berechtigt, eine Insolvenz zu beantragen?“ Oder: „Ist man dazu sogar

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29.07.2008

Berliner Testament: Vorsicht vor Gestaltungsfallen

Das Testamentsmodell, den jeweils anderen Ehepartner zum Vollerben und aus der Ehe entstandene Kinder oder Verwandte als Schlusserben einzusetzen, ist in der Praxis weit verbreitet. Diese Gestaltungsmöglichkeit - auch Berliner Testament genannt - hat jedoch ih-re Tücken. Denn es droht nicht nur der Zugriff durch die Erbschaftsteuer, sondern auch Är-ger wegen der Pflichtteilsansprüche der Kinder. D.h. Ehegatten dürfen gemeinsam testie-ren. Hierin setzen Ehegatten einander wechselseitig als Alleinerben ein und legen fest, dass nach dem Tode beider das Vermögen an die gemeinsamen Kinder fällt. Diese Variante ist ebenso beliebt wie ungünstig:

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