| 19.06.2011 |
Vertragsarztrecht: Landessozialgericht Bayern - Konkurrenzschutz bei SonderbedarfszulassungEine Sonderbedarfszulassung muss auf diejenigen Schwerpunkte beschränkt werden, für die ein Bedarf angenommen worden ist. Zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung ist eine Auswahl nach sachgerechten Kriterien zu treffen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Bayern mit Beschluss vom 4. März 2011 (Az: L 12 KA 97/10 B ER) in einem Konkurrentenstreit entschieden.(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ -Ausgabe 6/2011-) |
Fachbeitrag
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|
| 28.04.2009 |
Mit Teilzulassungen das Nachbesetzungsverfahren steuernDas Recht, einen vollen Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu beschränken und die vertragsärztliche Tätigkeit auf der Grundlage einer Teilzulassung fortzuse |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 12.01.2011 |
Vertragsarztrecht: BSG konkretisiert Anforderungen an SonderbedarfszulassungDas Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 8. Dezember 2010 zu den Anforderungen an eine Sonderbedarfszulassung nach § 24 Bedarfsplanungs-Richtlinie Stellung genommen. Das Gericht stellt unter anderem klar, dass bei der Feststellung des Versorgungsbedarfs bewilligte Erhöhungen der RLV-relevanten Fallzahl ebenso zu berücksichtigen sind wie ein erhöhtes Patientenaufkommen aufgrund von „Pendlern“ aus anderen Planungsbereichen (Az: B 6 KA 36/09 R).(Beitrag aus „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ -Ausgabe 1/2011-) |
Fachbeitrag
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|
| 29.07.2008 |
Zur Abwehr missliebiger Bewerber im Rahmen des NachbesetzungsverfahrensDie Bestimmungen des § 103 Absatz 4 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) V eröffnen von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Vertragsärzten die Möglichkeit, ihre Arz |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 21.01.2009 |
Neue Rechtsprechung des BSG zur SonderbedarfszulassungIn zwei aktuellen Entscheidungen vom 5. 11. 2008 hatte sich das BSG mit den Voraussetzungen zu befassen, unter denen in gesperrten Planungsbereichen eine S |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 01.06.2006 |
Nachbesetzung: Zulassungsausschuss muss Privatvereinbarung mit potenziellem Nachfolger nicht beachtenEin Zulassungsausschuss muss bei seiner Entscheidung zur Nachbesetzung eines Praxissitzes privatrechtlich vereinbarte Bedingungen zwischen einem Vertragsarzt und seinem (potenziellen) Nachfolger nicht berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem Beschluss vom 8. September 2006 (Az: L 12 B 277/05 KA ER). Die Entscheidung bestätigt die grundsätzliche rechtliche Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V und damit die mangelnde Einflussnahmemöglichkeit der beteiligten Ärzte durch privatrechtliche Absprachen. Diese Absprachen haben... |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 01.06.2005 |
Zulassungssperren: Bundessozialgericht fordert Neuregelung für Nachbesetzung in entsperrten GebietenDie Landesausschüsse der (Zahn-)Ärzte und Krankenkassen sind dazu berechtigt, gesperrte Planungsbereiche für eine begrenzte Zahl von Zulassungen zu entsperren. Über eine solche „partielle“ Entsperrung hatte nun das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 23. Februar 2005 (Az: B 6 KA 81/03 R); Abruf-Nr. 051518 zu entscheiden. Das Ergebnis: Eine völlige Freigabe von Planungsbereichen mit der Konsequenz, dass alle interessierten (Zahn-)Ärzte zugelassen werden müssten, sei mit dem Ziel der Bedarfsplanung unvereinbar. Allerdings rügte das BSG im zu entscheidenden Fall die Regelungen zur Nachbesetzung der freien Sitze und fordert den... |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 05.07.2010 |
Neue Rechtsprechung im Ärzte- und GesundheitswesenLaut BSG dürfen neu gegründete Vertragsarztpraxen |
Artikel
Jetzt lesen
|
| 28.09.2009 |
Sonderbedarfsteilzulassung: Neue Entwicklungsmöglichkeiten des ArztesDie Einführung der Teilzulassung durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) bezweckte die Möglichkeit der Flexibilisierung beruflicher Betätigungsmöglichkeiten. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte zum einen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, zum anderen auf örtlich auftretende Unterversorgungssituationen besser reagiert werden können. Die Teilzulassung bietet jedoch auch interessante Möglichkeiten, stationäre und ambulante Tätigkeiten miteinander zu verknüpfen. Vor allem in Verbindung mit dem Institut der Sonderbedarfszulassung, die in gesperrten Planungsbereichen eine Möglichkeit der Niederlassung eröffnen |
Fachbeitrag
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|
| 01.03.2009 |
Praxisabgabe: Rücknahme des Ausschreibungsantrags nur beschränkt möglichViele Ärzte, die in gesperrten Planungsbereichen ihre Praxis an einen Nachfolger abgeben wollen, haben dafür einen Wunschkandidaten. Allerdings ist nicht immer sichergestellt, dass dieser auch tatsächlich die Nachfolge antreten kann, da der Vertragsarztsitz nach § 103 Abs. 4 SGB V von der KV auszuschreiben ist und letztlich der Zulassungsausschuss auf Basis verschiedener Kriterien einen Bewerber auswählt. Fällt die Auswahl des Zulassungsausschusses auf einen anderen als den Wunschkandidaten bzw. einen dem Praxisinhaber nicht genehmen Kandidaten, so kann er sich dieser Entscheidung nicht einfach dadurch entziehen, dass er die KV im Wege... |
Artikel
Jetzt lesen
|