| 01.01.2008 |
Niedersächsisches Finanzgericht: Zur Bilanzierung bei Einbringung einer ArztpraxisNach der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14.3.07 (2 K 574/03, Rev BFH VIII R 13/07) besteht bei der Einbringung einer Einzelpraxis zu Buchwerten trotz Zuzahlung ins Privatvermögen des Einbringenden kein Zwang zum Übergang von der Gewinnermittlung durch Überschussrechnung zum Bestandsvergleich. Außerdem sei nur der Zuzahlende zur Abschreibung hinsichtlich des Zuzahlungsbetrages abschreibungsberechtigt. In diesem Beitrag finden Sie hierzu Anmerkungen und Praxishinweise. |
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| 31.03.2008 |
Einkommensteuerrecht: Was Sie in Einbringungsfällen beachten solltenDie OFD Karlsruhe hat mit Verfügung vom 8.10.07 (S 1978/20 - St 111) Fehlerquellen und Checklisten für Einbringungsfälle nach § 24 UmwStG erstellt. |
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| 10.09.2008 |
Bundesfinanzhof: Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei Praxiseinbringung nach § 24 UmwStGBei Einbringung einer Einzelpraxis nach § 24 UmwStG zurückbehaltene Forderungen sind nicht zwingend als Betriebsvermögen der eingebrachten Praxis in die |
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| 13.02.2012 |
Gewinnermittlung: Den Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich gestaltenBei Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils muss der Veräußerer gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EStG zwingend zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergehen. Außerdem können Steuerpflichtige freiwillig die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wählen, um Rückstellungen oder Teilwertabschreibungen vorzunehmen, die bei Überschussrechnern nicht zulässig sind. Allerdings ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln, der als laufender, nicht begünstigter Gewinn zu versteuern ist. In diesem Beitrag werden mögliche Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten erörtert. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe |
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| 01.05.2008 |
Steuergestaltung: Steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung der ArztpraxisEine Praxisveräußerung führt oftmals zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, denn der Verkaufspreis der Praxis übersteigt in der Regel die Buchwerte im Anlageverzeichnis laut Gewinnermittlung. Damit die Aufdeckung dieser „stillen Reserven“ nicht zu unzumutbaren Härten führt, räumt der Gesetzgeber Steuerbegünstigungen ein. Dieser Beitrag erläutert die Grundzüge der Praxisveräußerung aus steuerlicher Sicht und zeigt daran anknüpfend Gestaltungsmöglichkeiten sowie steuerliche Konsequenzen bei unterschiedlichen Wegen der Kaufpreiszahlung... |
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| 01.10.2005 |
Praxisnachfolge: Mit der richtigen Gestaltungdie künftige Praxisübertragung meisternNachfolgeregelungen gestalten sich in der Praxis stets als sehr komplex. Denn bei der Übertragung einer freiberuflichen Praxis zu Lebzeiten geht es nicht nur ausschließlich darum, die Wünsche und Bedürfnisse des übergebenden Praxisinhabers und des Übernehmers miteinander in Einklang zu bringen. Vielmehr müssen auch gesellschaftsrechtliche Vorgaben aus dem Sozietätsvertrag beachtet werden. Ebenso sind die steuerrechtlichen Folgen der Praxisübergabe bei der Einkommensteuer und der Erbschaftsteuer zu bedenken. Zu guter Letzt hat der Freiberufler die gewählte Gestaltung regelmäßig noch im Lichte der ihn betreffenden berufsrechtlichen Vorgaben... |
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| 17.10.2008 |
Steuergestaltung: Steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung der Zahnarztpraxis (Teile 1 und 2)Eine Praxisveräußerung führt oftmals zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn, denn der Verkaufspreis der Praxis übersteigt in der Regel die |
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| 13.03.2009 |
Vertragsärzte in der SteuerfallePraxisinhaber sind mit erheblichen Risiken behaftet Mit dem neuen Vertragsarzt-Rechtsänderungsgesetz (VÄndG) erfolgte gleichzeitig auch eine weitgehende Synchronisation mit dem ärztlichen Berufs- und Vertragsarztrecht (MBO). Das Gesetz selbst bietet für Praxisinhaber und angestellte Ärzte, für die eine eigene Zulassung und ein Budget zur Verfügung stehen, eine sinnvolle wirtschaftliche Gestaltung. Das neue Vertragsarztrecht eröffnet in diesem Zusammenhang viele Möglichkeiten. So können nunmehr niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowohl fachgleiche als auch fachfremde Kollegen anstellen - und das auch noch in unbegrenzter Anzahl. Weiter ist |
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| 26.04.2010 |
Auseinandersetzung: Ausscheiden eines Gesellschafters gegen AbfindungDie Auseinandersetzung kann als Realteilung der Berufsausübungsgemeinschaft oder als Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung erfolgen. Anhand zahlreicher Beispiele erläutert der Beitrag die verschiedenen Möglichkeiten und geht dabei insbesondere auf den Fall ein, dass durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) eine Einzelpraxis entsteht, was in der Praxis zu einer zum Teil schwierigen Abgrenzung führt. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 5/2010]) |
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| 01.05.2008 |
Betriebsprüfung: Einbringung Einzel- in Gemeinschaftspraxis: Wann sind die alten Forderungen zu versteuern?Im „BLOPRESS Ärzte-Wirtschaftsdienst“ veröffentlichen wird in loser Folge Betriebsprüfungs-Berichte, die uns von Ärzten überlassen werden und die auch für andere Kollegen von Interesse sind. Im nachstehenden Betriebsprüfungs-Bericht geht es um die steuerliche Behandlung von Forderungen, die der einbringende Arzt noch in seiner Einzelpraxis erarbeitet hat. Der Betriebsprüfer will sie bereits im Einbringungsjahr... |
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