| 20.10.2009 |
Team- und zielorientierte Personalführung als Erfolgsfaktor für die ArztpraxisQualifizierte, motivierte und freundliche Mitarbeiter sind eine wichtige Visitenkarte für jede Arztpraxis und entscheiden häufig mit über die Patientenbind |
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| 25.08.2008 |
Nachträgliche Aufteilung der SteuerschuldBei Steuerschulden Nachträgliche Aufteilung der Steuerschuld Eine Besonderheit enthält das Steuerrecht im Hinblick auf gemeinsam veranlagte Personen, die laut bestandskräftigem Steuerbescheid gesamtschuldnerisch haften. Hier kann gemäß §§ 268 ff. AO jeder Gesamtschuldner die Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Damit lässt sich die steuerliche Mithaftung nachträglich (d.h. auch noch... |
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| 06.05.2012 |
Außenprüfung darf nicht willkürlich seinWillkürliche Anordnungen einer Außenprüfung durch das Finanzamt können rechtswidrig sein. Der Bundesfinanzhof betont in einem Urteil, dass die Prüfung dazu |
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| 01.02.2006 |
Strafrechtlicher Praxisfall: Verhaltensregeln bei Durchsuchung in ArztpraxenDie Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigt kontinuierlich. Auslöser hierfür sind insbesondere die verbesserten Kontrollmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigung, die erweiterte Transparenz bei ärztlichen Abrechnungen, aber auch die höhere Anzeigenbereitschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen, der privaten Krankenversicherer und sogar der Kollegen, Helferinnen und Patienten. Hat die Staatsanwaltschaft erst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingeleitet, lässt eine Durchsuchung seiner Praxis nicht mehr lange auf sich warten. Dieser Beitrag zeigt Verhaltensregeln auf, wie selbst im Ernstfall einer Durchsuchung beim... |
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| 23.09.2009 |
QM – kein Buch mit sieben SiegelnDie Einführung eines Qualitätssystems in Zahnarztpraxen beschäftigt seit 2006 viele Praxisinhaber und der Druck wird größer, je näher der Termin rückt, zu |
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| 10.01.2012 |
Vertragszahnarztrecht: Kein Anspruch der Hinterbliebenen auf Fortführung einer ZahnarztpraxisDas SG Potsdam (11.11.10, S 1 KA 80/10 ER) hat mit Beschluss entschieden, dass nach dem Tod eines Praxisinhabers einer zahnärztlichen Praxis die Hinterbliebenen keinen Anspruch auf Fortführung der Praxis durch einen Stellvertreter über zwei Quartale hinaus haben. In diesem Beitrag erläutert die Autorin den Sachverhalt und zeigt Praxishinweise auf. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 1/2012-) |
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| 01.01.2008 |
Mustervertrag für Zahnärzte zur Beschäftigung einer Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)Der folgende Mustervertrag für Zahnarztpraxen dient der Darstellung und Erläuterung vielfach anzutreffender Regelungen in Vertretungsverträgen und liefert Anhaltspunkte für eine mögliche Vertragsgestaltung. Die jeweiligen vertragszahnarzt-, berufs- und haftungsrechtlichen Besonderheiten werden in den Anmerkungen dargelegt. (Beiträge aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 01/+02/2008]) |
Vertragsmuster
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| 14.01.2011 |
Sozialversicherung: Ehepartner als Praxismitarbeiter in der Sozialversicherung - Vorsicht Falle!Auch in vielen Zahnarztpraxen arbeitet der Ehepartner oder Lebensgefährte mit. Oft kümmert sich der Partner um das Kaufmännische und/oder die Praxisorganisation, der Praxisinhaber um die Patienten. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht soll der in der Praxis mitarbeitende Ehegatte rechtlich wie jeder sonstige Angestellte angesehen werden und somit sozialversicherungspflichtig sein. Häufig ist allerdings der sozialversicherungsrechtliche Status des Partners innerhalb des Praxisbetriebs nicht klar geregelt bzw. erkennbar. Dies kann unerwünschte, ja sogar negative Folgen haben. (Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ -Ausgabe 1/2011-) |
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| 01.02.2008 |
Praxisentwicklung: Effiziente Fehlererkennung und -beseitigung im Praxisbetrieb mit der Pareto-AnalyseIm Praxisbetrieb kann es zu Fehlern bzw. Störungen unterschiedlichen Ausmaßes kommen, die sich in der Regel negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Praxis |
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| 01.01.2008 |
Personal: Hohe Quote von Fehlzeiten in der Praxis - was tun?Wie in jedem anderen Unternehmen auch können Fehlzeiten von Mitarbeitern in Arztpraxen die Abläufe sehr stören und teilweise zum Erliegen bringen. Natürlich sind Fehlzeiten in der Regel die Folge von Krankheiten und insofern unvermeidbar. Jedoch gibt es hier und da auch Mitarbeiter, die etwa bereits bei der Zeitungsmeldung über eine drohende „Grippewelle“ erste Anzeichen einer Infektion an sich selbst verspüren und dann der Praxis fernbleiben. So oder so - Praxisinhaber sind gefordert, für solche Fälle Vorkehrungen zu treffen, um den Praxisbetrieb nicht zu gefährden und (noch) gesunde Mitarbeiter nicht zu überlasten. Dabei gibt es einige... |
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