| 01.01.2007 |
Arbeitsrecht: Wann gilt in der Zahnarztpraxis dasKündigungsschutzgesetz?Nach wie vor werden die meisten Arbeitsverhältnisse durch eine Kündigung beendet. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung überhaupt zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, inwieweit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Gilt das KSchG nicht, kann vom Grundsatz her jedem Arbeitnehmer jederzeit gekündigt werden. Problematisch ist nur, dass für den Zahnarzt als Arbeitgeber oft nicht ohne Weiteres erkennbar ist, ob das KSchG für seine Praxis gilt. Seit dem 1. Januar 2004 gelten nämlich unterschiedliche Schwellenwerte für den so genannten betrieblichen Geltungsbereich des KSchG. Dieser Beitrag vermittelt anhand von... |
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| 01.06.2007 |
Personal: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt in der Arztpraxis - machen Sie es richtig?In vielen Arztpraxen werden auch Vereinbarungen zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes oder eines 13. Monatsgehalt getroffen. Gerade in der Weihnachtszeit stellt sich nicht selten die Frage, inwieweit Verpflichtungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt bestehen und in welcher Höhe an wen Zahlungen zu leisten sind. Dieser Beitrag klärt auf, worauf bei der Gestaltung solcher Zusatzleistungen für Mitarbeiterinnen zu achten... |
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| 01.11.2007 |
Personal: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt in der Zahnarztpraxis – machen Sie es richtig!In der Praxis stellt sich Zahnärzten und deren Mitarbeitern immer wieder die Frage, ob arbeitsvertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt bestehen. Ungewissheit besteht zudem oft darüber, in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind und/oder welche Mitarbeiter in welchem Umfang in den Genuss der Zusatzleistungen kommen. Dieser Beitrag gibt hierzu praktische Hinweise und konkrete... |
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| 18.03.2011 |
Arbeitsrecht: Aktuelle Praxishinweise zur Befristung von ArbeitsverträgenNahezu jeder Praxisinhaber trägt sich irgendwann mit Gedanken, das bestehende Team durch die Einstellung einer weiteren Kraft zu entlasten oder um weitere Fachkompetenz zu ergänzen. Doch ggf. ist nicht absehbar, ob sich die Praxis ein weiteres Gehalt auf Dauer leisten kann. Die Lösung kann ein befristetes Arbeitsverhältnis sein. In diesem Beitrag beleuchtet die aktuellen Regelungen, Gestaltungshinweise und Rechtsprechungen, die dafür gelten.(Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ -Ausgabe 3/2011-) |
Fachbeitrag
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| 01.07.2006 |
Arbeitsrecht: Sinnvolle und vorteilhafte Klauseln fürden Arbeitsvertrag mit Ihren MitarbeiternIm Umgang mit Arbeitsverträgen ist stets zu prüfen, ob Vertragsklauseln aufgrund gesetzlicher Neuerungen oder aktueller Rechtsprechung an den neuen Rechtsstand angepasst werden müssen bzw. sollten. Unzureichende oder gar unwirksame Regelungen können negative arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen für den Zahnarzt haben. Gerade bei neuen Arbeitsverträgen kann durch eine günstige Gestaltung der einzelnen Bedingungen späteren typischen Streitpunkten vorgebeugt werden. Der folgende Beitrag erläutert die wesentlichen Problempunkte aus Sicht des Zahnarztes als Arbeitgeber und liefert Ihnen entsprechende... |
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| 01.01.2008 |
Mustervertrag für Zahnärzte zur Beschäftigung einer Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)Der folgende Mustervertrag für Zahnarztpraxen dient der Darstellung und Erläuterung vielfach anzutreffender Regelungen in Vertretungsverträgen und liefert Anhaltspunkte für eine mögliche Vertragsgestaltung. Die jeweiligen vertragszahnarzt-, berufs- und haftungsrechtlichen Besonderheiten werden in den Anmerkungen dargelegt. (Beiträge aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 01/+02/2008]) |
Vertragsmuster
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| 01.01.2008 |
Mustervertrag zur Beschäftigung einer (Zahnarzt-)Praxisvertretung mit Anmerkungen (Teile 1 und 2)Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, die Teilnahme an zahnärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und Wehrübungen können ursächlich für eine Verhinderung |
Fachbeitrag
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| 01.05.2006 |
Arbeitsrecht: Der Zahnarzt als Berufsausbilder – das sollten Sie wissen!Die Berufsausbildung wird im so genannten Dualen System sowohl in den Zahnarztpraxen als auch in den Berufsschulen durchgeführt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt die Grundsätze des Berufsausbildungsverhältnisses fest. Die ordnungsgemäße Durchführung des Berufsausbildungsverhältnisses wird bei Zahnärzten durch die Landeszahnärztekammern bzw. Bezirkszahnärztekammern überwacht. Beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muss der ausbildende Zahnarzt wichtige Punkte beachten, die in diesem Beitrag dargestellt... |
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| 01.12.2007 |
Checkliste für die Arzthelferin / MFA / ZFA zur Eigenwahrnehmung am EmpfangDer erste Eindruck zählt. Mit dieser kurzen Checkliste können Arzthelferinnen prüfen, ob die eigene Wahrnehmung vom Empfangstresen mit der Wahrnehmung der Patienten korrespondiert. Bei Abweichungen sollte der Eingangsbereich entsprechend aufgewertet werden. |
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| 11.05.2010 |
Ehegattenarbeitsvertrag für Zahnärzte: So sind Sie rundherum abgesichertDieser Ehegattenarbeitsvertrag von Rechtsanwalt Christian Stake, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dient dem Zahnarzt vor allem zum Nachweis verschiedener Punkte, die u.a. das Finanzamt für die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses voraussetzt. Weitere Inhalte: Arbeitszeit, Vergütung, Kündigung, Urlaub, Lohnfortzahlung etc. |
Vertragsmuster
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