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28.04.2009

Arbeitsvertrags-Regelung: Kündigungsschutz für Arzthelferinnen (MFA /ZFA) - BAG hilft Arbeitgebern

Das Urteil (2 AZR 840/05) erörtert eine umstrittenen Frage zum Kündigungsschutz. Das Urteil ist auf Arbeitsverträge mit Arzthelferinnen übertragbar.

28.04.2009

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bzgl. des Arbeitsvertrags für Arzthelferinnen / MFA / ZFA

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers bzgl. des Arbeitsvertrags für Arzthelferinnen

01.01.2005

Beschäftigungsverhältnisse: Mitarbeit von Angehörigen optimal regeln

Gerade im freiberuflichen Bereich ist es üblich, dass Angehörige in der Freiberuflerpraxis mitarbeiten, beispielsweise um Büroarbeiten zu erledigen oder die Honorarabrechnung zu erstellen. Arbeiten der Ehegatte bzw. die Kinder in der Praxis mit, bietet sich der Abschluss eines zivilrechtlichen Arbeitsvertrages an. Der Vorteil für den Freiberufler liegt hier auf der Hand. Sämtliche Ausgaben (wie z.B. Bruttoarbeitslohn und Sozialabgaben) mindern den Gewinn und senken damit auch die Steuerlast. Der vorliegende Beitrag zeigt die typischen Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angehörigen auf und stellt deren steuerliche Voraussetzungen...

01.12.2006

Musterschreiben „Personalfragebogen“ für Arzthelferinnen / MFA / ZFA

Dieser Personalfragebogen wird, falls ein Arbeitsverhältnis begründet wird, Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der Autor fasst darin alle für den Arbeitgeber relevanten Angaben zusammen - unter Berücksichtigung der Vorschriften - beispielsweise des AGG. Nachfolgend die inhaltliche Übersicht: 1. Persönliche Angaben 2. Vertragliches 3. Ausbildung 4. Berufstätigkeit.

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28.04.2009

Arbeitsvertrag Arzthelferin: Befristete Fortsetzung eines befristeten Vertrags

Einen befristeten Arbeitsvertrag für Ihre Arzthelferin / MFA / ZFA können Sie verlängern - ohne einen neuen Vertrag aufsetzen zu müssen. (BAG 7 AZR 514/05)

01.06.2007

Arbeitsrecht: Die betriebliche Berufsausbildung in der Apotheke

Die Berufsausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) wird im sogenannten Dualen System sowohl in den Apotheken als auch in den Berufsschulen durchgeführt. Die Grundsätze des Berufsausbildungsverhältnisses werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung wird durch die Landesapothekerkammern überwacht. Was der Apotheker beim Abschluss, der Durchführung und der Beendigung des Ausbildungsvertrags beachten sollte, stellt der folgende Beitrag...

01.06.2007

Personal: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt in der Arztpraxis - machen Sie es richtig?

In vielen Arztpraxen werden auch Vereinbarungen zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes oder eines 13. Monatsgehalt getroffen. Gerade in der Weihnachtszeit stellt sich nicht selten die Frage, inwieweit Verpflichtungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt bestehen und in welcher Höhe an wen Zahlungen zu leisten sind. Dieser Beitrag klärt auf, worauf bei der Gestaltung solcher Zusatzleistungen für Mit­arbeiterinnen zu achten...

01.11.2007

Personal: Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt in der Zahnarztpraxis – machen Sie es richtig!

In der Praxis stellt sich Zahnärzten und deren Mitarbeitern immer wieder die Frage, ob arbeitsvertragliche Verpflichtungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt bestehen. Ungewissheit besteht zudem oft darüber, in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind und/oder welche Mitarbeiter in welchem Umfang in den Genuss der Zusatzleistungen kommen. Dieser Beitrag gibt hierzu praktische Hinweise und konkrete...

07.05.2010

Arzthelferin / MFA / ZFA und Elternzeit – die 24 wichtigsten Punkte, die Sie bei Schwangerschaft in der Arztpraxis beachten müssen

Die Arzthelferin ist schwanger - was tun? Vor dieser Frage stehen viele Ärztinnen und Ärzte, wenn sie von der frohen Botschaft erfahren. Der Beitrag von Rechtsanwalt Christian Stake, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet die 24 wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Elternzeit (Voraussetzungen, Formalien, Fristen, Teilzeitanspruch, Kündigungsfragen, Urlaub, etc). Mit dieser Übersicht haben Sie alle organisatorischen Fragen im Griff.

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04.12.2008

Behandlungsfehler – Die Haftung der Arzthelferin / MFA / ZFA im Vertragsverhältnis

Die Medizinische Fachangestellte (MFA) / Arzthelferin assistiert dem Arzt oder unterstützt ihn durch eigenverantwortliche Leistungen im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags. Ziel ist es, dem Patienten zu helfen, seine Beschwerden zu heilen oder zu lindern, Beschwerden vorzubeugen oder eine Verschlimmerung des Gesundheitszustands abzuwenden. Was aber, wenn hierbei ein Behandlungsfehler passiert? In diesem Beitrag erfahren Sie, in welchen Fällen der Arzt haftet und in welchen Fällen die MFA / ZFA bzw. Arzthelferin. (Beitrag aus „Praxisteam professionell Ärzte“ [Ausgabe 11/2008])

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