| 01.12.2007 |
Mustervertrag: Auseinandersetzungsvereinbarung zur Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsIn diesem Vertrag wird beschrieben, wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aufgelöst werden kann. Ziel ist dabei die Fortführung der ärztlichen Tätigkeit jeweiligs in Einzelpraxen. Inhaltsverzeichnis Präambel § 1 Auseinandersetzung § 2 Vermögensgegenstände § 3 Verbindlichkeiten § 4 Personal § 5 Nutzung der Räumlichkeiten § 6 Verpflichtung zur Wiederherstellung bei Ausbauten § 7 Übernahme der Betriebskosten § 8 EDV-Kosten § 9 Rechnungsverwaltung § 10 Aufteilung und Abtransport der Vermögensgegenstände § 11 Reichweite der Auseinandersetzungsvereinbarung § 12 Schlussbestimmungen |
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| 30.05.2010 |
Mustervertrag: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen zur Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Entsprechend dem zugrunde liegenden Sachverhalt bestand bereits eine BAG, die durch die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters erweitert werden soll. Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Aber: Das Muster soll nur Anregungen und beispielhafte Formulierungen geben. Im Einzelfall sind immer Anpassungen und weitere Detailregelungen erforderlich.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 6/2010]) |
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| 01.09.2010 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen eines Vertrages über die Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 9/2010]) |
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| 26.04.2010 |
Auseinandersetzung: Ausscheiden eines Gesellschafters gegen AbfindungDie Auseinandersetzung kann als Realteilung der Berufsausübungsgemeinschaft oder als Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung erfolgen. Anhand zahlreicher Beispiele erläutert der Beitrag die verschiedenen Möglichkeiten und geht dabei insbesondere auf den Fall ein, dass durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) eine Einzelpraxis entsteht, was in der Praxis zu einer zum Teil schwierigen Abgrenzung führt. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 5/2010]) |
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| 10.09.2009 |
Musterverträge für die Ärzteberatung: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Vertrag regelt die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da zwei der drei Gesellschafter bereits eine BAG unterhielten, stellt sich darüber hinaus das Problem der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen. Als Anlagen wäre beizufügen:- Aufstellung aller bereits bestehenden Verträge,- Vermögensgegenstände der bisherigen Gesellschaft,- Aufstellung aller künftig anzuschaffenden Gegenstände,- Schiedsvertrag.Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 28.09.2009 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Vertrag regelt den Eintritt eines weiteren Arztes in eine bestehende Gesellschaft. Als Anlagen wären folgende Dokumente beizufügen: Einbringungsvertrag über die Einzelpraxis des eintretenden Arztes, bestehende Verträge der BAG, Personalliste der BAG, Personalliste der Einzelpraxis, Nebentätigkeiten, Schiedsvertrag. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 05.04.2011 |
BGH: Kein Ausgleich bei freiem Wettbewerb um PatientenScheiden tut weh: Spätestens bei der Auseinandersetzung einer Arztpraxis wird meist vor Gericht darum gestritten, ob und in welcher Höhe der ausgeschiedene |
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| 16.10.2009 |
Mustervertrag: Fortführung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Mustervertrag regelt den Eintritt eines Arztes in eine bestehende Gesellschaft bei gleichzeitigem Ausscheiden eines Arztes. Als Anlagen wären dem Dokument der Mietvertrag und ein Schiedsvertrag beizugeben. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. Der Erwerb des Anteils des austretenden Arztes durch den eintretenden ist in einem gesonderten Vertag zu regeln. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 2009]) |
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| 03.04.2011 |
Praxisnachfolge: Nachfolge- und Fortsetzungsklauseln einer ärztlichen GemeinschaftspraxisGerade in alten Gesellschaftsverträgen fehlen häufig Vereinbarungen, die die Nachfolge im Erbfall regeln, oder sie regeln den Fall nur unzureichend. Die Bedeutung einer sorgfältigen und frühzeitigen Nachfolgeplanung darf aber gerade bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen nicht unterschätzt werden, da neben den allgemeinen Grundsätzen der Unternehmensnachfolge insbesondere sozial- und berufsrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Dieser Beitrag soll daher einen kurzen Überblick über die möglichen gesellschaftsvertraglichen Klauseln geben.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 4/2011-) |
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| 16.06.2008 |
Hinauskündigung eines MitgesellschaftersDer folgende Beitrag dient der Darstellung der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Problemkreise, wenn ein Mitgesellschafter aus einer Berufsausübungsgemeinschaft ausgeschlossen werden soll. Es werden die Unterschiede zwischen den gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der Gesetzeslage nach BGB dargelegt. Auch auf die mit dem Ausscheiden verbundenen Folgen für alle Beteiligten wird eingegangen und werden Lösungsvorschläge für laufende Gesellschaftsverträge unterbreitet, die noch keine bzw. ungenügende Regelungen zum Ausschluss enthalten und daher ggf. zu überarbeiten sind. |
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