Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
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Steuern/Buchhaltung
Der BFH hat entschieden, dass infektionshygienische Leistungen eines Arztes für andere Ärzte und/oder Krankenhäuser als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind. Die Grundsätze, die der BFH in dieser Entscheidung aufstellt, weisen jedoch über den Infektionshygieniker hinaus, da sie der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, honorar- und konsiliarärztliche Tätigkeit sei umsatzsteuerpflichtig, den Boden entziehen (BFH 18.8.11, V R 27/10; FG Niedersachsen 27.5.10, 16 K 331/09). (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 1/2012-)...
Steuern/Buchhaltung
Steuerpflichtige können Krankheitskosten, die ab einer bestimmten Schwelle als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern, ab dem Jahr 2012 leichter geltend machen. So müssen sie zum Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest einholen. Vielmehr können sie die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen in der Regel durch die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachweisen....
Steuern/Buchhaltung
Eine ausgegliederte Labor-GmbH, die Leistungen für ihre Gesellschafter erbringt, ist auch dann nicht gemeinnützig, wenn ihre Gesellschafter gemeinnützige Krankenhausträger sind. Stattdessen handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wie das Finanzgericht Münster entschieden hat. Durch die Auslagerung in einen selbständigen Betrieb verliere das Labor seinen Status als Teil eines Zweckbetriebs....
Steuern/Buchhaltung
Ärzte, die nicht umsatzsteuerfreie Leistungen wie Schönheits-Operationen an Kliniken erbringen, müssen die Umsatzsteuer auch dann abführen, wenn sie ihre Tätigkeit im Ausland verrichten. Dies gilt zumindest dann, wenn sie im Ausland keine eigene Betriebsstätte unterhalten, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Denn dann gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat. Im konkreten Fall war dies ein Ort in Deutschland, sodass die erbrachten Dienstleistungen steuerbar und daher umsatzsteuerpflichtig sind....
Steuern/Buchhaltung
Studiengebühren, Mensa und Miete – ein Studium ist teuer. Im August hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können (Az: VI R 7/10). Der Jubel der Studenten war jedoch noch nicht verklungen, da schob der Gesetzgeber den Urteilen bereits durch eine neue Gesetzeslage einen Riegel vor. Aus Sicht von Eltern, die das Studium fördern oder finanzieren, liegt die Überlegung nahe, wenn möglich den Fiskus trotzdem an diesen Kosten zu beteiligen. Dieser Beitrag erläutert die nach wie vor bestehenden Möglichkeiten und zeigt Gestaltungsoptionen zur ...
Steuern/Buchhaltung
Kosten für ein Erststudium können trotz mehrerer Entscheidungen des Bundesfinanzhofs weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, sondern lediglich als Sonderausgaben. Das hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nun beschlossen. Allerdings wird die Grenze für Sonderausgaben von 4.000 auf 6.000 Euro im Jahr angehoben, sodass etwa die Kosten für ein Erststudium in höherem Umfang geltend gemacht werden können als bisher. Erst vor kurzem hatte der BFH im Fall eines angehenden Lufthansa-Piloten entschieden, dass dessen Ausgaben für die Pilotenausbildung als Werbungskost...
Steuern/Buchhaltung
Ein Facharzt für Orthopädie hatte eine Facharztpraxis mit dem vertragsärztlichen Patientenstamm (ohne Privatpatienten) erworben. Auf die Einrichtung entfielen 58 TDM, auf den Praxiswert 440 TDM. Der Kaufpreis war anhand des vom Veräußerer erzielten Umsatzes und Gewinns ermittelt worden. Der Erwerber führte die Praxis fort und nahm auf den Praxiswert Absetzungen für Abnutzung (AfA) vor. Das Finanzamt war der Auffassung, die Hälfte des vom Kläger entrichteten Betrags für den Praxiswert entfalle auf den „wirtschaftlichen Vorteil einer Vertragsarztzulassung“. Dieser sei vom Praxiswert...
Steuern/Buchhaltung
Infektionshygienische Leistungen, die selbstständig tätige Ärzte für Krankenhäuser erbringen, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Demnach reicht es für die Steuerfreiheit ärztlicher Leistungen aus, dass diese Teil eines auf die Patientenheilung ausgerichteten Verfahrens zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus sind. Dies trifft laut BFH auf infektionshygienische Leistungen eines Arztes zu, denn dadurch wird die Erfüllung der nach dem Infektionsschutzgesetz bestehenden Verpflichtungen in Kliniken sichergestellt....
Steuern/Buchhaltung
Während medizinische Behandlungsleistungen regelmäßig umsatzsteuerfrei bleiben, unterliegt die Abgabe von Medikamenten bisher der Umsatzsteuer – selbst wenn sie in einer Behandlung eingesetzt werden. Dies gilt zumindest bei ambulanten Behandlungsleistungen. Eine Entscheidung des FG Münster (12.5.11, 5 K 435/09 U, Rev. BFH V R 19/11) könnte das jedoch ändern, denn das Gericht hält die Abgabe von Zytostatika in einer medizinischen Heilbehandlung durch eine Krankenhausambulanz für steuerfrei. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ -Ausgabe 12/2011-)...