Berater / Geschäftsführer
Ulrich & Partners Wirtschafts- und Unternehmensberatung für Zahnärzte und Ärzte
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Praxisführung/Marketing/Strategie
Der Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen eines Vertrages über die Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 9/2010])...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Die MFA ist heute Ansprechpartnerin für den Praxisinhaber, Vermittlerin zwischen den Kolleginnen und ihrem Arbeitgeber sowie Vertraute für die Patienten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass Selbstzahlerleistungen (IGeL) von ihr angeboten werden. Übernimmt dies der Arzt selbst, haben Patienten möglicherweise nicht den Mut zu widersprechen, und es besteht die Gefahr, den Patienten an eine andere Praxis zu verlieren. Bei der MFA sehen sich die Patienten eher auf „gleicher Augenhöhe“ und hoffen, von persönlichen Erfahrungen profitieren zu können.(Beitrag aus „Praxisteam professionell Ärzte“ [Ausgabe 8/2010])...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Wenn die Stationsärztin im Krankenhaus öfter am Computer als beim Patienten sitzt, dann läuft etwas verkehrt. Zu diesem Schluss kam das Klinikum Coburg nach einem internen Projekt, das Aufgaben und Zeitaufwand von Stationsärzten dokumentierte. Damit auf diese Erkenntnis auch Taten folgen können, wurde in einem weiteren Projekt erprobt, wie die Ärztinnen und Ärzte entlastet werden können. Abgeguckt von gut organisierten Arztpraxen, fiel der Blick umgehend auf die MFA, die täglich den Patientenansturm ebenso wie die Flut von Terminvereinbarungen und Krankeninformationen bewältigt. Im Klinikum Coburg wird sie jetzt bevorzugt als ...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Ärzte müssen bereits seit 2004 Patientenquittungen ausstellen, wenn Patienten dies wünschen. Im Praxisalltag gilt es dabei einiges zu beachten, um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bereits seit dem Jahr 2004 kann ein Patient eine Patientenquittung von einem niedergelassenen Arzt einfordern. Rechtsgrundlage dafür ist Paragraph 305, Sozialgesetzbuch V. In der Quittung dokumentiert der Arzt tages- oder quartalsweise seine zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen und deren Kosten. Er sollte inhaltlich die entsprechenden EBM-Nummern und den dazugehörigen Leis...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Wenn die Versorgung eines Krankenversicherten in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und erforderlich ist, entsteht die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten. Nicht notwendige Behandlungen sind hierbei jedoch nicht zu vergüten. So entscheid das Bundessozialgericht mit Urteil vom 30.06.2009 (AZ.: B 1 KR 24/08 R). Nach § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V haben Versicherte Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstati...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Veröffentlichungen medizinischer Berufsorganisationen und Fachgesellschaften, die bestimmte Inhalte für das (zahn-)ärztliche Handeln zum Gegenstand haben, gibt es viele. Doch inwieweit ist der (Zahn-)arzt daran gebunden? Was geschieht, wenn er davon abweicht? Damit befasst sich der Autor in diesem Beitrag. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist die Umschreibung eines bestimmten fachlichen Standards. Anknüpfend hieran können die Verlautbarungen im haftungs- oder im versicherungsrechtlichen Kontext interessant sein. Während dieser Beitrag schwerpunktmäßig die haftungsrechtlichen Implikationen abhandelt, wird der zweite Teil auf die ...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen und Brücken sind häufig mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden und sollten daher angemessen honoriert werden. Im Folgenden werden beispielhafte Behandlungsfälle vorgestellt, wobei der Fokus auf der Abrechnung der korrekten Wiederherstellungsposition als Kernleistung liegt. Selbstverständlich können jeweils weitere zahnärztliche und auch zahntechnische Nebenleistungen abrechenbar sein. In diesem Fall finden Sie sieben Abrechnungsbeispiele. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 8/2010])...
Praxisführung/Marketing/Strategie
Das „Burn-out-Syndrom“, das „Ausgebranntsein“, wurde erstmals im Jahr 1974 von dem Psychoanalytiker Herbert Freudenberger beschrieben. Das Risiko des „Ausgebranntseins“ tragen insbesondere Leistungsträger. Da beständige Anspannung ohne entsprechende Phasen der Entspannung praktisch jeden Menschen, vom Kleinkind bis zum Hochbetagten, treffen kann, ist das Burn-out-Syndrom ubiquitär zu beobachten. Dennoch sind es gerade die Menschen in hoher Verantwortung mit einem besonderen Leistungsanspruch und besonderer Motivation, die gefährdet sind, „auszubrennen“. Hierzu zählen in...
Praxisführung/Marketing/Strategie
In den §§ 2 und 4 Medizinproduktegesetz (MPG) in der Fassung vom 29. September 2009 trifft der Gesetzgeber Regelungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Vorgeschrieben ist, dass die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, den anerkannten Regeln der Technik sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen hat. In diesem Beitrag erläutern wir, was chirurgisch tätige Zahnärzte bei der Praxishygiene beachten sollten.(Beitrag aus „Praxis Implantologie“ [Ausgabe 3/2010])...