| 28.09.2009 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Vertrag regelt den Eintritt eines weiteren Arztes in eine bestehende Gesellschaft. Als Anlagen wären folgende Dokumente beizufügen: Einbringungsvertrag über die Einzelpraxis des eintretenden Arztes, bestehende Verträge der BAG, Personalliste der BAG, Personalliste der Einzelpraxis, Nebentätigkeiten, Schiedsvertrag. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 10.09.2009 |
Musterverträge für die Ärzteberatung: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Vertrag regelt die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da zwei der drei Gesellschafter bereits eine BAG unterhielten, stellt sich darüber hinaus das Problem der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen. Als Anlagen wäre beizufügen:- Aufstellung aller bereits bestehenden Verträge,- Vermögensgegenstände der bisherigen Gesellschaft,- Aufstellung aller künftig anzuschaffenden Gegenstände,- Schiedsvertrag.Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 08.09.2009 |
Musterschreiben zu Erstattungsproblemen bei Leistungen nach der GOÄ-Nr. 4Immer wieder kommt es zu Erstattungsproblemen, wenn ein Zahnarzt Leistungen aus der GOÄ berechnet. Private Krankenversicherungen verweigern oft die Erstattung mit der Begründung, die Leistung sei durch den Zahnarzt nicht abrechnungsfähig. Dieses Prozedere ist regelmäßig zu beobachten, wenn die GOÄ-Nr. 4 (Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson/en im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken) berechnet wird. Der Autor hat zu dieser Problematik ein Musterschreiben erstellt, das Ihnen bei Erstattungsschwierigkeiten Ihres Patienten als Argumentationshilfe dienen soll. (Beitrag aus |
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| 12.07.2009 |
Gestaltungspraxis: Vermögensnachfolge und Testament - Stolperfallen und GestaltungshinweiseWer sein Vermögen und seine Angehörigen nicht der gesetzlichen Erbfolgeregelung überlassen möchte, kann seine Wünsche in einem Testament niederlegen. Meistens sind die Versorgung naher Angehöriger, insbesondere des länger lebenden Ehepartners, die steuerliche Optimierung der Vermögensübergabe und die Verhinderung möglicher Erbstreitigkeiten vorrangige Gestaltungsmotive. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kellermann von der Kanzlei für Vermögensnachfolge und Erbrecht in Hamburg stellt Ihnen in seinem Beitrag vor, was Sie bei der Vermögensnachfolge bzw. dem Errichten eines Testaments beachten sollten und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie nutzen |
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| 05.07.2009 |
Materialkosten: Musterschreiben zu Erstattungsproblemen bei der Abrechnung von MaterialkostenAufgrund des „Materialkosten-Urteils“ des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Mai 2004 (Az: III ZR 264/03) kommt es bei der Berechnung von Materialkosten immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Erstattung. Dabei bieten sich dem Zahnarzt sowohl auf Grundlage der GOZ als auch des BGH-Urteils nach wie vor eine Reihe von Möglichkeiten zur Materialkostenabrechnung. Verweigert die Versicherung eine Erstattung, sind immer wieder zeitraubende Diskussionen und/oder Erklärungen die Folge. Dieser Beitrag einschließlich einer Musterinformation unterstützt Sie hierbei.(Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 6/2009]) |
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| 20.05.2009 |
Analogberechnung: Patienteninformation zur Dentinadhäsiven Rekonstruktion zur Aufnahme einer RestaurationIm Zusammenhang mit „dentinadhäsiven Rekonstruktionen eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer indirekten Restauration“ (DIR) treten im Umgang mit |
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| 20.04.2009 |
Kostenerstattung: Argumente und Musterschreiben gegen Einschränkungen der Beihilfe bei FAL und FATUnlängst haben wir Ihnen ein Musterschreiben vorgestellt, das auf zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 15. August 2008 beruht. Das OVG hatte die Beihilfe verpflichtet, Aufwendungen für Implantatbehandlungen zu übernehmen, obwohl keine der von den Beihilfevorschriften - in NRW - geforderten Indikationen vorlag. Derartige kategorische Einschränkungen auf bestimmte Indikationen verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gemäß Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 4/2009]) |
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| 27.03.2009 |
Mustervertrag: Kommentierter Ehevertrag für ÄrzteIm Regelfall ist die Arztpraxis nicht nur die Quelle der finanziellen Existenz, des Lebensunterhalts der Eheleute und ihrer Kinder, sondern auch der |
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| 13.01.2009 |
Arbeitsrecht: Das geringfügige Beschäftigungsverhältnis - Stolperfallen und GestaltungshinweiseDie geringfügige Beschäftigung gehört zu den Dauerbrennern der Teilzeitarbeitsverhältnisse, weil sie mit ihrer günstigen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen entgegenkommt. In der Praxis ergeben sich hierbei immer wieder Abgrenzungsfragen, insbesondere bei Mehrfachbeschäftigungen und bei besonderen Berufsgruppen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte zu dieser Thematik für den Zahnarzt als Arbeitgeber erläutert. Dazu erhalten Sie einen zweiseitigen Mustervertrag für eine geringfügige Beschäftigung. (Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 1/2009]) |
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| 27.05.2008 |
Mustervertrag: Gesellschafterwechsel in einer ärztlichen BerufsausübungsgemeinschaftAb dem 1.1.07 bestehen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verschiedene Möglichkeiten, die Übernahme bzw. Nachfolge einer ärztlichen Praxis zu |
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