| 11.05.2010 |
Ehegattenarbeitsvertrag für Zahnärzte: So sind Sie rundherum abgesichertDieser Ehegattenarbeitsvertrag von Rechtsanwalt Christian Stake, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dient dem Zahnarzt vor allem zum Nachweis verschiedener Punkte, die u.a. das Finanzamt für die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses voraussetzt. Weitere Inhalte: Arbeitszeit, Vergütung, Kündigung, Urlaub, Lohnfortzahlung etc. |
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| 07.05.2010 |
Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit Zahnarzthelferinnen: Wählen Sie die richtige Gestaltung!Arbeitsverträge gehören auch für Zahnärzte oft zum lästigen Papierkram. Aber wenn es zum Streit kommt, spart ein klarer Vertrag oft Zeit und Kosten und verhindert manchmal sogar den Streit. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag im Rahmen eines Musterarbeitsvertrages mit Anmerkungen. (Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 5/2010]) |
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| 12.04.2010 |
Privatliquidation: Musterschreiben zur Berechnung der GOZ-Nr. 400 oder eines PSI-Code neben der GOZ-Nr. 001Fast regelmäßig gibt es Erstattungsschwierigkeiten, wenn die GOZ-Nrn. 001 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes) und 400 (Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt) nebeneinander in gleicher Sitzung abgerechnet werden. Dabei haben beide Gebührenpositionen völlig unterschiedliche Leistungsinhalte. Dieses Musterschreiben soll Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche gegenüber Patienten und Kostenerstattern behilflich sein. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 4/2010]) |
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| 26.02.2010 |
Mustervertrag: Kaufvertrag über eine EinzelpraxisIn diesem Beitrag wird ein Kaufvertrag über eine zahnärztliche (Zahnarzt-)Einzelpraxis erläutert. Die Kommentierungen gelten ebenso für den Verkauf einer Einzelpraxis im Bereich der Humanmedizin. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind.Die Präambel zum Kaufvertrag enthält nur knappe Informationen über den Ausgangsfall, nämlich den Erwerb einer Zahnarztpraxis durch einen Zahnarzt von einem anderen Zahnarzt. Gleichzeitig hat die Präambel eine klarstellende Funktion und gibt Aufschluss darüber, dass der Veräußerer |
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| 22.01.2010 |
Endodontie: Musterschreiben zur Wurzelbehandlung von Molaren bei GKV-VersichertenSeit der Bema-Umstrukturierung im Jahre 2004 hat fast jede vertragszahnärztliche Praxis Erfahrungen bei der Vereinbarung von Privatleistungen aufgrund nicht richtlinienkonformer Endodontie-Therapie gesammelt. Praxen, die den Richtlinientext korrekt einhalten, dingen die Wurzelbehandlung nach der GOZ mit ihren Patienten privat ab. Allerdings erfahren die Praxen in diesen Fällen oftmals einen Vertrauensverlust ihrer Patienten durch Aussagen der Krankenkassensachbearbeiter wie zum Beispiel: „Wir bezahlen alles was notwendig ist“ oder „Das darf nicht privat vereinbart werden“ usw. Sie können diese Störungen vermeiden, indem Sie Ihrem Patienten |
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| 26.12.2009 |
Kostenerstattung: Musterschreiben zur Abrechnung von DVT-AufnahmenImmer wieder erreichen uns Anfragen, die sich mit Erstattungsproblemen von abgerechneten Aufnahmen mittels Digitalem Volumentomograph (DVT) auseinandersetzen müssen. Die privaten Kostenträger lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Anwendung dieses Verfahrens – und der damit einhergehenden GOÄ-Nr. 5370 – im zahnärztlichen Bereich nicht nachvollziehbar sei. Die digitale Volumentomographie sei eine fortschrittliche Technik, die im Bereich der Zahnheilkunde nur dann einen medizinischen Nutzen habe, wenn es sich um besonders komplizierte Sachverhalte handele.Um im konkreten (Streit-)Fall eine |
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| 16.11.2009 |
Mustervertrag: Auseinandersetzungsvereinbarung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen einer Auseinandersetzungsvereinbarung. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen |
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| 03.11.2009 |
Mustervertrag: Praxisübernahme durch ein MVZDer veräußernde Arzt überträgt seine vertrags- und privatärztliche Facharztpraxis einschließlich deren materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), um danach als angestellter Arzt beim MVZ tätig zu werden. Das MVZ übernimmt auch die vertragsärztliche Zulassung des Veräußerers. Das Anstellungsverhältnis ist in einem gesonderten Vertrag zu regeln. Hier finden Sie einen ausführlichen Mustervertrag, der die Praxisbernahme durch ein MVZ regelt. (Mustervertrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 2009]) |
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| 16.10.2009 |
Mustervertrag: Fortführung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Mustervertrag regelt den Eintritt eines Arztes in eine bestehende Gesellschaft bei gleichzeitigem Ausscheiden eines Arztes. Als Anlagen wären dem Dokument der Mietvertrag und ein Schiedsvertrag beizugeben. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. Der Erwerb des Anteils des austretenden Arztes durch den eintretenden ist in einem gesonderten Vertag zu regeln. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 2009]) |
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| 05.10.2009 |
Musterschreiben: So können Sie auf Erstattungsprobleme bei der GOZ-Nr. 517 reagierenDie Berechnung der GOZ-Nr. 517 ruft quasi vorprogrammierte Erstattungsprobleme hervor, wenn die Berechnung im Zusammenhang mit einem individualisierten Löffel und im Zusammenhang mit Einzelkronen und Inlays erfolgt. Unser aktuelles Musterschreiben soll Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche gegenüber den Patienten und Kostenerstattern behilflich sein. In diesem Musterschreiben fasst der Autor die wesentlichen Argumente einschließlich Rechtsprechung zusammen, die für eine Berechnung der GOZ-Nr. 517 sprechen. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 10/2009]) |
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