| 26.03.2011 |
Untersuchungsleistungen: Musterschreiben zur Berechnung der GOZ-Nr. 400 oder eines PSI-Code neben der GOZ-Nr. 001Fast regelmäßig gibt es Erstattungsschwierigkeiten, wenn die GOZ-Nrn. 001 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes) und 400 (Erstellen eines Parodontalstatus nach vorgeschriebenem Formblatt) nebeneinander in gleicher Sitzung abgerechnet werden. Dabei haben beide Gebührenpositionen völlig unterschiedliche Leistungsinhalte.Das in diesem Beitrag aufgeführte Musterschreiben soll Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche gegenüber Patienten und Kostenerstattern behilflich sein, wenn neben der eingehenden Untersuchung |
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| 24.03.2011 |
Materialkosten: Musterschreiben zu Erstattungsproblemen bei der Abrechnung von MaterialkostenAufgrund des „Materialkosten-Urteils“ des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Mai 2004 (Az: III ZR 264/03) kommt es bei der Berechnung von Materialkosten immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Erstattung. Dabei bieten sich dem Zahnarzt sowohl auf Grundlage der GOZ als auch des BGH-Urteils nach wie vor eine Reihe von Möglichkeiten zur Materialkostenabrechnung. Verweigert die Versicherung eine Erstattung, sind immer wieder zeitraubende Diskussionen und/oder Erklärungen die Folge. Dieser Beitrag einschließlich einer Musterinformation unterstützt Sie hierbei. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ -Sonderausgabe 2010/2011-) |
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| 19.11.2010 |
Musterfall: Sanierung einer radiologischen EinzelpraxisRadiologen zählen zu den Medizinern mit besonders großen Investitionsvolumina und besonders hohen laufenden Ausgaben. Daher muss die Niederlassung als selbstständiger Radiologe besonders sorgfältig geplant werden. Das in diesem Beitrag beschriebene Beispiel verdeutlicht darüber hinaus, dass nicht nur Kostenprobleme eine Praxis zum Sanierungsfall werden lassen. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 11/2010]) |
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| 07.10.2010 |
Prophylaxe: Musterschreiben zur Abrechnung angeblich nicht verlangter oder erbrachter LeistungenDer Autor befasst sich in diesem aktuellen Praxisfall zur Privatliquidation mit einem klassischen Missverständnis auf Patientenseite: Ein Patient besucht die Praxis, um eine routinemäßige Zahnreinigung vornehmen zu lassen. Da eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung fällig war, wurde an dem vereinbarten Termin neben der Prophylaxe auch ein aktueller Zahnbefund aufgenommen. Der Patient erhielt eine kurze Beratung und wurde danach an die qualifizierte Prophylaxefachkraft übergeben. Mit der Liquidation war der Patient jedoch gar nicht einverstanden. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 10/2010]) |
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| 06.09.2010 |
Musterschreiben zu Erstattungsproblemenbei der GOÄ-Nr. 6Immer wieder gibt es Erstattungsprobleme, wenn ein Zahnarzt Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Einen Schwerpunkt bilden Auseinandersetzungen über die Abrechnung der GOÄ-Nr. 6 bei beihilfeberechtigten Patienten. In diesen Fällen wird die Erstattung seitens der Beihilfe in der Regel verweigert. Zur Begründung wird angeführt, dass zahnärztliche Untersuchungen Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 001 und nicht nach GOÄ-Nr. 6 abzurechnen sind. Das aktuelle Musterschreiben in diesem Beitrag soll Ihnen als Argumentationshilfe gegenüber Ihrem Patienten behilflich sein. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 9/2010]) |
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| 01.09.2010 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen eines Vertrages über die Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 9/2010]) |
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| 23.08.2010 |
Zusatzleistungen: Wichtige Hinweise zum Vertragsabschluss über individuelle GesundheitsleistungenBei Abschluss einer Vereinbarung über individuelle Gesundheitsleistungen mit Patienten stolpern immer noch viele Ärzte über Verträge, die sich im Nachhinein als unwirksam herausstellen. Beruft sich der Patient erst einmal auf eine unwirksame Vereinbarung, sieht es mit der Vergütung des vereinbarten Honorars düster aus. In diesem Beitrag wird Ihnen anhand eines Mustervertrags erläutert, wie ein rechtssicherer Vertrag für Ihre Praxis aussehen kann. |
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| 21.08.2010 |
Kostenerstattung: Musterschreiben zur Verbindlichkeit der im Heil- und Kostenplan genannten SummeEin „Dauerbrenner“ im Rahmen der Privatliquidation ist das Verlangen der Kostenerstatter, auf den bei ihnen eingereichten Heil und Kostenplänen bereits die endgültigen Steigerungssätze und definitiv anfallenden Gebühren zu nennen. Mitunter wird sogar verlangt, dem Kostenplan von vornherein eine spezifizierte Laborrechnung beizufügen. Dies nehmen wir zum Anlass für ein aktualisiertes Musterschreiben, in dem wir die wichtigsten Argumente auflisten.(Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 8/2010]) |
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| 31.07.2010 |
Kostenerstattung: Therapieplan zum Sinuslift, Stellungnahme der Versicherung und juristische ArgumenteHäufig gibt es Probleme bei der Erstattung einer Sinusbodenelevation. Die potenziellen Angriffspunkte privater Krankenversicherungen (PKVen) sind vielfältig. In diesem Beitrag unseres Autors Norman Langhoff werden daher ein Beispiel für einen externen Sinuslift und zwei Antwortschreiben der Versicherung dazu abgebildet. In dem anschließenden Musterschreiben werden speziell zu diesem Fall häufig wiederkehrende Begründungsschemata im Zusammenhang mit ablehnenden oder eingeschränkten Kostenübernahmeerklärungen argumentativ aufbereitet, so dass die Praxis dem Patienten effektive Schützenhilfe in der Auseinandersetzung mit seinem Versicherer |
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| 31.07.2010 |
Musterkommentierung: Anstellung einer Ärztin in einer BAGIn diesem Beitrag werden die Regelungen eines Arbeitsvertrags für eine angestellte Ärztin in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem im Anschluss an die Erläuterungen abgedruckten Vertrag um einen Mustertext handelt, der an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen ist. Der Vertrag ist daher äußerst knapp gehalten und muss mit dem konkreten Fall abgestimmt werden.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Ausgabe 8/2010]) |
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