| 26.02.2010 |
Mustervertrag: Kaufvertrag über eine EinzelpraxisIn diesem Beitrag wird ein Kaufvertrag über eine zahnärztliche (Zahnarzt-)Einzelpraxis erläutert. Die Kommentierungen gelten ebenso für den Verkauf einer Einzelpraxis im Bereich der Humanmedizin. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind.Die Präambel zum Kaufvertrag enthält nur knappe Informationen über den Ausgangsfall, nämlich den Erwerb einer Zahnarztpraxis durch einen Zahnarzt von einem anderen Zahnarzt. Gleichzeitig hat die Präambel eine klarstellende Funktion und gibt Aufschluss darüber, dass der Veräußerer |
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| 22.01.2010 |
Endodontie: Musterschreiben zur Wurzelbehandlung von Molaren bei GKV-VersichertenSeit der Bema-Umstrukturierung im Jahre 2004 hat fast jede vertragszahnärztliche Praxis Erfahrungen bei der Vereinbarung von Privatleistungen aufgrund nicht richtlinienkonformer Endodontie-Therapie gesammelt. Praxen, die den Richtlinientext korrekt einhalten, dingen die Wurzelbehandlung nach der GOZ mit ihren Patienten privat ab. Allerdings erfahren die Praxen in diesen Fällen oftmals einen Vertrauensverlust ihrer Patienten durch Aussagen der Krankenkassensachbearbeiter wie zum Beispiel: „Wir bezahlen alles was notwendig ist“ oder „Das darf nicht privat vereinbart werden“ usw. Sie können diese Störungen vermeiden, indem Sie Ihrem Patienten |
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| 26.12.2009 |
Kostenerstattung: Musterschreiben zur Abrechnung von DVT-AufnahmenImmer wieder erreichen uns Anfragen, die sich mit Erstattungsproblemen von abgerechneten Aufnahmen mittels Digitalem Volumentomograph (DVT) auseinandersetzen müssen. Die privaten Kostenträger lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab. Als Hauptargument wird angeführt, dass die Anwendung dieses Verfahrens – und der damit einhergehenden GOÄ-Nr. 5370 – im zahnärztlichen Bereich nicht nachvollziehbar sei. Die digitale Volumentomographie sei eine fortschrittliche Technik, die im Bereich der Zahnheilkunde nur dann einen medizinischen Nutzen habe, wenn es sich um besonders komplizierte Sachverhalte handele.Um im konkreten (Streit-)Fall eine |
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| 16.11.2009 |
Mustervertrag: Auseinandersetzungsvereinbarung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen einer Auseinandersetzungsvereinbarung. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen |
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| 03.11.2009 |
Mustervertrag: Praxisübernahme durch ein MVZDer veräußernde Arzt überträgt seine vertrags- und privatärztliche Facharztpraxis einschließlich deren materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), um danach als angestellter Arzt beim MVZ tätig zu werden. Das MVZ übernimmt auch die vertragsärztliche Zulassung des Veräußerers. Das Anstellungsverhältnis ist in einem gesonderten Vertrag zu regeln. Hier finden Sie einen ausführlichen Mustervertrag, der die Praxisbernahme durch ein MVZ regelt. (Mustervertrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 2009]) |
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| 16.10.2009 |
Mustervertrag: Fortführung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Mustervertrag regelt den Eintritt eines Arztes in eine bestehende Gesellschaft bei gleichzeitigem Ausscheiden eines Arztes. Als Anlagen wären dem Dokument der Mietvertrag und ein Schiedsvertrag beizugeben. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. Der Erwerb des Anteils des austretenden Arztes durch den eintretenden ist in einem gesonderten Vertag zu regeln. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 2009]) |
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| 05.10.2009 |
Musterschreiben: So können Sie auf Erstattungsprobleme bei der GOZ-Nr. 517 reagierenDie Berechnung der GOZ-Nr. 517 ruft quasi vorprogrammierte Erstattungsprobleme hervor, wenn die Berechnung im Zusammenhang mit einem individualisierten Löffel und im Zusammenhang mit Einzelkronen und Inlays erfolgt. Unser aktuelles Musterschreiben soll Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Honoraransprüche gegenüber den Patienten und Kostenerstattern behilflich sein. In diesem Musterschreiben fasst der Autor die wesentlichen Argumente einschließlich Rechtsprechung zusammen, die für eine Berechnung der GOZ-Nr. 517 sprechen. (Beitrag aus „Privatliquidation aktuell“ [Ausgabe 10/2009]) |
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| 28.09.2009 |
Mustervertrag: Erweiterung einer BerufsausübungsgemeinschaftDer Vertrag regelt den Eintritt eines weiteren Arztes in eine bestehende Gesellschaft. Als Anlagen wären folgende Dokumente beizufügen: Einbringungsvertrag über die Einzelpraxis des eintretenden Arztes, bestehende Verträge der BAG, Personalliste der BAG, Personalliste der Einzelpraxis, Nebentätigkeiten, Schiedsvertrag. Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext. (Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 10.09.2009 |
Musterverträge für die Ärzteberatung: Errichtung einer BerufsausübungsgemeinschaftDieser Vertrag regelt die Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Da zwei der drei Gesellschafter bereits eine BAG unterhielten, stellt sich darüber hinaus das Problem der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen. Als Anlagen wäre beizufügen:- Aufstellung aller bereits bestehenden Verträge,- Vermögensgegenstände der bisherigen Gesellschaft,- Aufstellung aller künftig anzuschaffenden Gegenstände,- Schiedsvertrag.Eine Musterformulierung für den Schiedsvertrag folgt auf den Vertragstext.(Beitrag aus „Praxis Freiberufler-Beratung“ [Sonderausgabe 9/2009]) |
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| 08.09.2009 |
Musterschreiben zu Erstattungsproblemen bei Leistungen nach der GOÄ-Nr. 4Immer wieder kommt es zu Erstattungsproblemen, wenn ein Zahnarzt Leistungen aus der GOÄ berechnet. Private Krankenversicherungen verweigern oft die Erstattung mit der Begründung, die Leistung sei durch den Zahnarzt nicht abrechnungsfähig. Dieses Prozedere ist regelmäßig zu beobachten, wenn die GOÄ-Nr. 4 (Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson/en im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken) berechnet wird. Der Autor hat zu dieser Problematik ein Musterschreiben erstellt, das Ihnen bei Erstattungsschwierigkeiten Ihres Patienten als Argumentationshilfe dienen soll. (Beitrag aus |
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