| 12.07.2009 |
Gestaltungspraxis: Vermögensnachfolge und Testament - Stolperfallen und GestaltungshinweiseWer sein Vermögen und seine Angehörigen nicht der gesetzlichen Erbfolgeregelung überlassen möchte, kann seine Wünsche in einem Testament niederlegen. Meistens sind die Versorgung naher Angehöriger, insbesondere des länger lebenden Ehepartners, die steuerliche Optimierung der Vermögensübergabe und die Verhinderung möglicher Erbstreitigkeiten vorrangige Gestaltungsmotive. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kellermann von der Kanzlei für Vermögensnachfolge und Erbrecht in Hamburg stellt Ihnen in seinem Beitrag vor, was Sie bei der Vermögensnachfolge bzw. dem Errichten eines Testaments beachten sollten und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie nutzen |
Vertragsmuster
, kostenpflichtig
Mehr Informationen
|