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Expertenbeirat in der Rubrik Steuern/
Buchhaltung

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    Dagmar Kayser-Passmann

    Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
    metax© Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Steuern/Buchhaltung

Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitaleinnahmen: Wahren Sie Ihr Recht!

Schlagwörter: Werbungskostenabzug, Werbungskosten. Abgeltungssteuer, Musterverfahren, Finanzgericht Münster, Finanzgericht, Steuerfestsetzung

Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitaleinnahmen: Wahren Sie Ihr Recht!

Bis zur Einführung der Abgeltungsteuer wurden Aufwendungen, die zum Erwerb, zur Sicherung oder zur Erhaltung von Kapitaleinnahmen dienten, diesen entweder in tatsächlicher Höhe oder als Werbungskostenpauschbetrag (51 Euro für Ledige bzw. 102 Euro für Verheiratete) gegengerechnet. Dies betraf vor allem Gebühren für die Depotverwaltung, Bankspesen, Fachliteratur, Reisekosten zu Hauptversammlungen, Beratungskosten, Agio, Geldbeschaffungskosten (zum Beispiel Sollzinsen für einen Wertpapierkredit). Zusätzlich war ein so genannter Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für Verheiratete (Gesetzeslage 2008) steuerfrei. 

Mit Abgeltungsteuer entfällt Werbungskostenabzug

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 sind die oben genannten Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten in tatsächlicher Höhe von den Kapitaleinnahmen abzugsfähig. Stattdessen wurde der ehemalige Werbungskostenpausch- und Sparerfreibetrag zum so genannten Sparerpauschbetrag zusammengefasst, der für Ledige 801 Euro sowie für Verheiratete 1.602 Euro beträgt. Die diesen Betrag übersteigenden Einkünfte unterliegen sodann der Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25 Prozent. 
 
Benachteiligt hiervon sind ganz klar Personen mit hohen Werbungskosten, verursacht durch ihr Kapitalvermögen. Insbesondere der Wertpapierkredit hat durch die Einführung der Abgeltungsteuer deutlich an Attraktivität verloren. 

Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler

Mit der Neuregelung werden Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage und solche im Zusammenhang mit einer anderen Einnahmeart unterschiedlich behandelt. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt, soll nun in einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler überprüft werden. Dazu wurde eine Sprungklage beim Finanzgericht Münster erhoben (Az: 6 K 1847/10 E). 
 
Merke!
Es empfiehlt sich grundsätzlich zu überprüfen, ob per Wertpapierkredit finanzierte Wertpapierkäufe tatsächlich noch wirtschaftlich sind. Anleger mit höheren Werbungskosten aus Kapitalvermögen sollten zudem ihre Steuerfestsetzung mit Hinweis auf das oben genannte Finanzgerichtsverfahren offenhalten.
  

(Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 8/2010])

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