Themen

Suche

Expertenbeirat in der Rubrik Steuern/
Buchhaltung

  • Dagmar Kayser-Passmann

    Dagmar Kayser-Passmann

    Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
    metax© Steuerberatungsgesellschaft mbH

MySCOOP Login

Finden Sie fachkundige Berater in Ihrer Nähe

Übersicht Angebote

Fachbeiträge
Praxisrelevante, direkt umsetzbare Informationen als Text-, Audio- oder Videodateien
Musterverträge und -schreiben
Vertragsmuster für die individuelle Nutzung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis
Checklisten & Tools
Handlungsanleitungen und Rechenhilfen für die unternehmerische Steuerung Ihrer Praxis
Beraterverzeichnis
Ärzte- und Zahnärzteberater in Ihrer Nähe

Newsletter

Vorteile beim Dokumentenkauf

  • Kauf ohne Risiko
  • kein Abonnement
  • keine Folgekosten
  • nutzerbewertet
  • sofortiger Download
  • 24-Geld-zurück-Garantie

 

Mehrwert für Ihre Homepage

Die neuesten Beiträge von SCOOP.de als Live-Ticker für Ihre Berater-Homepage

Anzeigen

Verwandte Angebote

Steuern/Buchhaltung

Umsatzsteuer: Bei Zuzahlungen müssen Apotheker auf der Hut sein

Schlagwörter: Apotheker, Zuzahlung, Arnzeimittel, Krankenkasse, Leistungsempfänger, Umsatzsteuer, Oberfinanzdirektion, OFD, Verschreibungspflichtig, Quittung

Apotheker, die Versicherten eine Quittung über eine Zuzahlung zum verschriebenen Medikament ausstellen, müssen in der Rechnung die gesetzliche Krankenkasse als Leistungsempfänger anzugeben, sofern die Zuzahlung die Grenze von 150 Euro für Kleinbetrags-Rechnungen übersteigt. Dies geht aus einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt hervor.

Hintergrund:

Die Zuzahlung stellt Entgelt von dritter Seite für die Lieferung des Arzneimittels durch die Apotheke an die Krankenkasse als Leistungsempfänger dar. Wird der Leistungsempfänger nicht korrekt angegeben, ist dies laut OFD eine Abrechnung über eine nicht ausgeführte Leistung und führt zu einer Steuerschuld. Liegt die Zuzahlung unter 150 Euro, ist die Angabe des Leistungsempfängers nicht verpflichtend.

Kommentar schreiben

Spamschutz: Bitte geben Sie diese Zeichen­kombination in das untere Feld ein!

Spamschutz
* Pflichtfelder bitte ausfüllen