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Expertenbeirat in der Rubrik Steuern/
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    Dagmar Kayser-Passmann

    Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
    metax© Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Steuern/Buchhaltung

Höherer Freibetrag erleichtert Steuersparen

Schlagwörter: Ausbildung, Sonderausgaben, Kapitalerträge, Zinsen, Dividenden, Grundfreibetrag, Sparerpauschbetrag

Wer Geld für die Ausbildung der Kinder anspart, kann Steuerzahlungen auf die Erträge vermeiden. Mit dem Jahreswechsel stieg die Grenze der steuerfreien Einkünfte auf 8.841 Euro im Jahr. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro (vorher 7.834), dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro sowie der Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro.

Zu den Kapitalerträgen gehören Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Voraussetzung: Das Geld fließt auf ein Konto des Kindes.

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