Recht
Zur Fallzusammenführung bei Komplikationen
Das Sozialgericht Landshut und das Sozialgericht Köln haben in ihren Urteilen entschieden, dass den Krankenkassen die materielle Beweislast für das Vorliegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation obliegt. Allein die Darlegung eines Kausalzusammenhangs oder die lapidare Feststellung des MDK, dass ein medizinischer Zusammenhang mit dem Erstaufenthalt erkennbar sei, reichen nicht aus.
(SG Landshut, Urteil vom 26.05.2011, S 1 KR 223/09)
(SG Köln, Urteil vom 16.08.2011, S 29 KR 1075/10)




