Themen

Suche

Expertenbeirat in der Rubrik Recht

MySCOOP Login

Finden Sie fachkundige Berater in Ihrer Nähe

Übersicht Angebote

Fachbeiträge
Praxisrelevante, direkt umsetzbare Informationen als Text-, Audio- oder Videodateien
Musterverträge und -schreiben
Vertragsmuster für die individuelle Nutzung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis
Checklisten & Tools
Handlungsanleitungen und Rechenhilfen für die unternehmerische Steuerung Ihrer Praxis
Beraterverzeichnis
Ärzte- und Zahnärzteberater in Ihrer Nähe

Newsletter

Top Downloads

Rubrik: Recht
Lohnt sich der "Firmenwagen" für den Arzt ? - Richtig gemacht = Steuern gespart!
Robert W. Vernekohl
Mustervertrag: Praxisübernahmevertrag
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
Vertragsärzte in der Steuerfalle
Kern Dietmar, Wirtschaftspublizist, med. Fachjournalist, Kern Dietmar
Vertragsmuster: Arbeitsvertrag zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
Das neue Erbrecht 2010
Kern Dietmar

Vorteile beim Dokumentenkauf

  • Kauf ohne Risiko
  • kein Abonnement
  • keine Folgekosten
  • nutzerbewertet
  • sofortiger Download
  • 24-Geld-zurück-Garantie

 

Mehrwert für Ihre Homepage

Die neuesten Beiträge von SCOOP.de als Live-Ticker für Ihre Berater-Homepage

Anzeigen

Verwandte Angebote

Recht

Keine Haftung der Pflegeeinrichtung bei erstmaligem Sturz einer Heimbewohnerin

Schlagwörter: OLG, Urteil, Haftung, Sturz, Heimbewohner, Nasszelle, LG, Pflegeheim, Selbstverantwortung, Sturzrisiko, Behandlungskosten, Schmerzensgeld

Christopher Beyer

Rechtsanwalt , Fachanwalt für Medizinrecht
Brinkmann Rechtsanwälte

Beraterprofil

Das OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 01.02.2010 (6 U 54/09) die Schadensersatzansprüche einer Krankenkasse verneint, die dieser durch Behandlungskosten aufgrund eines Sturzes in der Nasszelle entstanden sind. Das Landgericht Coburg hatte die Klage der Krankenkasse zuvor bereits erstinstanzlich mit Urteil vom 25.08.2009 abgewiesen (11 O 102/09).

Im konkreten Fall erlitt eine 83jährige Heimbewohnerin während des Toilettengangs in der Nasszelle ihres Zimmers eine Oberschenkelfraktur. Der Toilettengang erfolgte in Begleitung einer Mitarbeiterin. Diese hatte noch versucht, den Sturz aufzufangen. Bis zu diesem Tage hatte das Pflegeheim keinerlei Kenntnis von Gleichgewichtsstörungen der Heimbewohnerin. Ein besonderes Sturzrisiko war nicht bekannt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner auf die üblichen Maßnahmen begrenzt ist, die mit vernünftigen, finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind. Dabei sind insbesondere die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen. Deren Selbstständigkeit und Selbstverantwortung ist zu wahren und zu fördern. Weitere als die vom Pflegeheim bereits getroffenen Maßnahmen waren nicht erforderlich, da keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Heimbewohnerin in besonderem Maße gefährdet war. Schließlich hatte die Heimbewohnerin in der Vergangenheit den Toilettengang stets problemlos bewältigt.

Kommentar schreiben

Spamschutz: Bitte geben Sie diese Zeichen­kombination in das untere Feld ein!

Spamschutz
* Pflichtfelder bitte ausfüllen