Themen

Suche

Expertenbeirat in der Rubrik Praxisführung/
Marketing/Strategie

  • Thomas Bischoff

    Thomas Bischoff

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    Bischoff & Partner - Steuerberater, Rechtsanwälte, vereid. Buchprüfer

MySCOOP Login

Finden Sie fachkundige Berater in Ihrer Nähe

Übersicht Angebote

Fachbeiträge
Praxisrelevante, direkt umsetzbare Informationen als Text-, Audio- oder Videodateien
Musterverträge und -schreiben
Vertragsmuster für die individuelle Nutzung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis
Checklisten & Tools
Handlungsanleitungen und Rechenhilfen für die unternehmerische Steuerung Ihrer Praxis
Beraterverzeichnis
Ärzte- und Zahnärzteberater in Ihrer Nähe

Newsletter

Top Downloads

Rubrik: Praxisführung/Marketing/Strategie
Arbeitsvertrag für Arzthelferinnen / MFA / ZFA
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)
Oliver Frielingsdorf, Frielingsdorf Consult GmbH
Wirtschaftliche Praxisführung - Die richtigen Auswertungen für den Arzt!
Robert W. Vernekohl
Mustervertrag: Praxisübernahmevertrag
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
Honorarreform 2009: Checkliste zur Kontrolle des RLV-Bescheides – darauf müssen Sie achten!
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

Vorteile beim Dokumentenkauf

  • Kauf ohne Risiko
  • kein Abonnement
  • keine Folgekosten
  • nutzerbewertet
  • sofortiger Download
  • 24-Geld-zurück-Garantie

 

Mehrwert für Ihre Homepage

Die neuesten Beiträge von SCOOP.de als Live-Ticker für Ihre Berater-Homepage

Anzeigen

Verwandte Angebote

  • Gesundheitsnetzwerke initiieren - Kooperationen erfolgreich planen

    Gesundheitsnetzwerke initiieren - Kooperationen erfolgreich planen

    Renommierte Praktiker aus Hochschulen und Kanzleien für Medizinrecht, Unternehmensberatungen und von erfolgreichen Anbietern in der vernetzten Krankenversorgung vermitteln alle relevanten Kenntnisse zur Initiierung von Gesundheitsnetzen und Netzwerk orientiertes Handlungswissen für den Netzwerkinitiator und Netzwerkbefähiger, der in der Lage sein wird: kommunikative und kooperative Defizite zu überwinden, Netzwerke auf den Weg zu bringen (z. B. für Praxisnetze, integrierte Versorgungsnetze, Gesundheitsregionen) und unterschiedliche Berufsgruppen anzuleiten, Netzwerk orientiert zu denken und zu arbeiten

    amazon.de,
    € 44,95 inkl. USt.

  • Das Strategiebuch für den niedergelassenen Arzt

    Das Strategiebuch für den niedergelassenen Arzt

    Optionen und praktische Tipps für die Zukunftssicherung

    amazon.de,
    € 39,95 inkl. USt.

  • Das Überlebensstrategiebuch für die Arztpraxis

    Das Überlebensstrategiebuch für die Arztpraxis

    Optionen und praktische Tipps für die Zukunftssicherung

    amazon.de,
    € 39,95 inkl. USt.

  • Weitere Angebote...

Praxisführung/Marketing/Strategie

Schlagkräftige Praxisnetze

Schlagwörter: Praxisnetze, Hausärzte, Fachärzte, Einzelpraxis, Zusammenschluss, Berufsausübungsgemeinschaft, Rechtsform, GmbH, AG, Leistungserbringung

Rödl & Partner

Dr. Lars Lindenau

Beraterprofil

Leitbild des Praxisnetzes ist der Zusammenschluss von selbstständigen Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) oder medizinischer Versorgungszentren. Krankenhäuser können ebenso involviert sein. Die Tätigkeit des Praxisnetzes betrifft regelmäßig ein räumlich begrenztes Versorgungsgebiet. Primäre Träger dieses Netzes sind niedergelassene Hausärzte und / oder Fachärzte, die sich zunächst zur Verbesserung der interkollegialen Zusammenarbeit (z.B. „Qualitätsverbund“) und zu einer Ausweitung ihres individuellen Patientenstamms zusammenschließen. Aus berufsrechtlicher Sicht ist sicherzustellen, dass die am Praxisnetz beteiligten Ärzte weiterhin selbstständig und eigenverantwortlich ihre Praxis am bisherigen Ort ausüben. Das ist unproblematisch. Das Praxisnetz ist weder eine Berufsausübungs- noch eine Organisationsgemeinschaft. Folglich sind keine Gesetzesvorgaben zwingend.

Als Rechtsform für ein Praxisnetz bieten sich die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes, der eingetragene Verein sowie die GmbH aber auch die AG an. Die Wahl der Rechtsform und die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung kann vom konkreten Zweck des Praxisnetzes oder von der Zahl der (potentiellen) Netzärzte abhängen. Ebenfalls sind hier steuerliche Entscheidungen zu treffen, da z.B. die Gewerbesteuer kraft Rechtsform ein Problem der GmbH oder AG ist. Die gesellschaftsrechtliche Entscheidung für eine Rechtsform muss zusammen mit den Steuerrecht erfolgen.

Praxisnetze sind Joker im Spiel der Kooperationen, weil sie faktisch eine überörtliche „Berufsgemeinschaft“ sind, gemeinsame Interessen und medizinische Fachkompetenz bündeln und das z.T. großes Versorgungspotential bei der jetzigen Weiterentwicklung der örtlichen Strukturen ausspielen können.

Zum einen können die Netzärzte selbst untereinander besser zusammenarbeiten und kooperieren. Das kann die Berufsausübung selbst sein oder die gemeinsame Bewältigung organisatorischer oder qualitätsverbessernder Maßnahmen. Zum anderen können sie direkt an der Versorgung teilnehmen, z.B. durch Abschluss eines Vertrages zur Integrierten Versorgung (IV) mit einer oder mehreren Krankenkassen.

Hier sei nur das Beispiel eines Vertrages auf dem Gebiet des ambulanten Operierens genannt. Das Praxisnetz kann hier die Operationen selbst vornehmen und wird dafür durch den IV gesondert vergütet. Viele Operationen z.B. aus den Bereichen Chirurgie, Orthopädie, Hals-Nasen-Ohren-Medizin, Urologie und Nephrologie werden dann vom Praxisnetz durchgeführt, dass ein Krankenhausaufenthalt nicht mehr nötig ist. Die Netzärzte sorgen für den Ablauf der Behandlungskette, so dass die medizinische Versorgung aus einem Guss realisiert werden kann. Im Rahmen des IV können weitere ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistungen, Apotheken, Heil- oder Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Physiotherapie und anderes mehr im Versorgungsumfang berücksichtigt und mit in den IV einbezogen werden.

In solchen Zusammenschlüssen hat die Einzelpraxis ihre Chance, da sie vernetzt weiter bestehen kann. Die Freiberuflichkeit und die Selbständigkeit des Arztes bleibt gewahrt. Das Netz sorgt für eine gewisse Sicherheit in einer Gemeinschaft. Aber auch Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) oder medizinische Versorgungszentren finden hier ihr adäquates Betätigungsfeld. Daneben findet eine Einbindung von Krankenhäusern und - über die IV - der Krankenkassen statt. Diese Versorgungslandschaft ist bereits Realität und wird sich noch weiter vernetzen.

Schlagkräftig werden Praxisnetze u.a. über die geeignete Rechtsform. Möglicherweise reicht die Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes oder der eingetragene Verein nicht mehr aus, die örtliche Versorgungslandschaft neben den weiteren Leistungserbringern aktiv mitzuprägen. Dann sollte - abhängig von der praktikablen Handhabung bzw. der steuerlichen Rahmenbedingungen- der nächste Schritt sein, über eine GmbH oder sogar AG nachzudenken. 

Kommentar schreiben

Spamschutz: Bitte geben Sie diese Zeichen­kombination in das untere Feld ein!

Spamschutz
* Pflichtfelder bitte ausfüllen