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    Mark Ulrich

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Praxisführung/Marketing/Strategie

EBM 2010: Was beim Abrechnen präoperativer Diagnostik wichtig ist

Schlagwörter: EBM, Abrechnung, Präoperative Diagnostik, EBN, Operation, Laboruntersuchung, Privatabrechnung, Privatliquidation, Behandlungsvertrag

Für die präoperative Diagnostik kann der Vertragsarzt nach EBM abhängig vom Alter des Patienten eine der EBM-Nummern 31010 bis 31013 abrechnen. Diese umfassen:

  • Beratung und Erörterung,
  • Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen Operation,
  • Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,
  • Ganzkörperstatus,
  • einen Bericht nach EBM-Nr. 01601,
  • Laboruntersuchungen.

Die genannten EBM-Nummern kann der Vertragsarzt nur abrechnen, wenn die Operation eine GKV-Leistung ist. Zahlt der Patient die Operation privat (z. B. kosmetische Operation), kann der Arzt auch die präoperative Diagnostik nicht als GKV-Leistung und damit nicht nach EBM abrechnen. In solchen Fällen ist die OP-Vorbereitung dem Patienten privat nach GOÄ in Rechnung zu stellen unter Beachtung der Grundsätze der Privatabrechnung (Behandlungsvertrag etc.). Dies gilt ebenfalls für alle weiteren Leistungen, die mit der „Wunsch“-Operation in Zusammenhang stehen.

Auch die Blutgruppenbestimmung können Ärzte im Rahmen der präoperativen Diagnostik grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV abrechnen. Sie ist eine reine Risikoabklärung. Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung umfasst die präoperative Diagnostik nur die vor einer Operation zu Lasten der GKV erhobenen oder vorhandenen Befunde sowie die Diagnostik, die erforderlich ist, die Erkrankung bzw. die Indikationsstellung für den operati-ven Eingriff festzulegen.

A&W-Tipp

Wenn der Patient im Rahmen der präoperativen Diagnostik nach den EBN-Nummern 31011 bis 31013 eine Blutgruppenbestimmung wünscht, so muss er diese grundsätzlich selbst zahlen. Die im „Anästhesieerhebungsbogen“ gelisteten Werte oder Untersuchungsergebnisse sind ausreichend zur Abklärung der OP-Fähigkeit. 

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