von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln
Dank guter Aufklärung über Funk, Fernsehen und Veröffentlichungen in der Presse wissen die meisten Patienten um die Wichtigkeit intakter Nieren. Trotzdem nimmt die Zahl der an Niereninsuffizienz Erkrankten und der dialysepflichtigen Patienten seit Jahren kontinuierlich zu. Eine der Ursachen dürfte sein, dass viele Patienten trotz der Medieninformationen nicht wissen, dass das Anfangsstadium einer Niereninsuffizienz oft ohne Beschwerden verläuft und nicht nur Risikopatienten (zum Beispiel bei Diabetes mellitus oder Hypertonie) gefährdet sind. Hier kann der Hausarzt Aufklärungsarbeit leisten – und zudem einen Nieren-Check als IGeL anbieten.
Gesundheitsuntersuchung umfasst keinen Nieren-Check
Bei vielen Patienten herrscht das trügerische Gefühl, durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen genug für die Früherkennung zu tun. In der GKV-Gesundheitsuntersuchung ist aber nur der Harnstreifentest enthalten. Mikroalbuminurien und tubuläre Markerproteine werden nicht angezeigt, eine Bewertung der glomerulären Filtrationsrate ist nicht möglich. Damit werden zwar ausgeprägte Nephropathien angezeigt, zur Diagnostik einer beginnenden Nierenfunktionseinschränkung ist der Streifentest aber ungeeignet. Erst recht werden keine Nierensteine oder Nierentumore angezeigt (allenfalls als Blutung).
Über diese Zusammenhänge sollte der Arzt Patienten aufklären. Gerade auf Früherkennung bedachte Patienten dürften dann leicht zu überzeugen sein, dass ein Nieren-Check sinnvoll ist.
Was tun, wenn Patienten Zweifel äußern?
Wenn Patienten Zweifel äußern, kann der Arzt diesen zum Beispiel dadurch begegnen, dass er auf eine gut informierte und seriöse Quelle wie die Sendung „Visite“ des NDR-Fernsehens verweist. In der Folge vom 8. Mai 2007 haben Experten IGeL wie die Ultraschall-Untersuchung der Nieren und den NMP-22-Test empfohlen. Dies ist belegbar, da die Sendung im Internet abgerufen werden kann.
Relativ weit verbreitet unter Patienten ist der Irrtum, dass eine Ultraschalluntersuchung der Nieren für Männer „zur allgemeinen Vorsorge“ gehört. Ein Blick in die GKV-Richtlinien belegt diesen Irrtum: „Allgemeine Vorsorge“ in diesem Zusammenhang heißt nur, dass die Nierensonographie Bestandteil der „erweiterten Vorsorgeuntersuchung“ beim Urologen – und damit ebenfalls IGeL – ist.
Nieren-Check durch Hausarzt, Urologen oder Frauenarzt?
„Nieren-Checks“ werden auch von Frauenärzten und Urologen angeboten. In „wessen Hand die Niere gehört“, muss hier nicht diskutiert werden. Tatsache ist, dass viele Männer – und auch Frauen – den Urologen erst aufsuchen, wenn sie Beschwerden haben.
Nicht jede ältere Frau geht noch regelmäßig zum Frauenarzt. Folglich kommen in der Regel – auch ohne „Hausarztmodell“ – mehr Patienten, die für einen Nieren-Check in Frage kommen, zum Hausarzt als zum Facharzt. Nicht Konkurrenzdenken, sondern patientenzentriertes Denken ist im Sinne der Volksgesundheit. Bei der weiteren Abklärung von durch IGeL erhobenen suspekten Befunden ergibt sich ohnehin eine enge Zusammenarbeit mit den Fachärzten und vice versa mit dem Hausarzt zum Beispiel hinsichtlich der Behandlung einer möglichen Niereninsuffizienz.
GKV-Leistungsumfang
In den GKV-Vorsorgeuntersuchungen sind außer dem Harnstreifentest bei der Gesundheitsuntersuchung keine gezielten Untersuchungen zur Nierenfunktion oder der Früherkennung von Nierentumoren enthalten. Ergeben sich aus der Anamnese oder der körperlichen Untersuchung im Rahmen der GKV-Früherkennung aber Verdachtsmomente auf eine Nieren- (oder Blasen-)Erkrankung, so sind weiterführende Untersuchungen in der Regel GKV-Leistung. Es gibt aber auch Ausnahmen wie den verfahrensbedingt von der GKV ausgeschlossenen NMP-22-Test.
Zum Nieren-Check gehörende IGeL
Die Anamnese und die körperliche Untersuchung können gerade beim Hausarzt in der Regel als GKV-Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Die zum „Nieren-Check“ gehörenden Laboruntersuchungen und gegebenenfalls Ultraschalluntersuchung hingegen sind IGeL. Die Ultraschalluntersuchung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Sie wird oft erst ab etwa dem 50. Lebensjahr empfohlen, sollte aber stets beim ersten Nieren-Check erbracht werden.
Der Umfang der Laboruntersuchungen sollte patientenindividuell bestimmt werden. Als Standard gelten der Harnstreifentest (auch gegebenenfalls im Rahmen der GKV-Gesundheitsuntersuchung enthalten), ergänzt um die quantitative Albuminbestimmung im Urin und die Cystatin-C-Bestimmung als Parameter der glomerulären Filtrationsrate. Zusätzlich sollte der Urin morphologisch untersucht werden. Wünscht der Patient über die angeführten Laboruntersuchungen und die Ultraschalluntersuchung hinaus eine Abklärung dazu, ob ein Malignom vorliegt, kann die Untersuchung durch Urinzytologie und die Bestimmung von NMP 22 ergänzt werden.
Abrechnung
Abhängig vom Untersuchungsumfang können die folgenden GOÄ-Ziffern zum Ansatz kommen:
Abrechnungsnummern für Nieren-Check
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GOÄ-Nr.
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Bezeichnung
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Einfachsatz
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Schwellenwert
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1
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Beratung zum Nieren-Check 1)
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4,66 Euro
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10,72 Euro
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250
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Blutabnahme 2)
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2,33 Euro
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4,20 Euro
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410
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Ultraschall Niere
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11,66 Euro
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26,81 Euro
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420
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Ultraschall kontralaterale Niere
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4,66 Euro
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10,72 Euro
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3511
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Harnstreifentest
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2,91 Euro
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3,35 Euro
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3531 oder ggf. 3532
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Urinsediment
Phako-Urinsediment
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4,08 Euro
5,25 Euro
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4,69 Euro
6,03 Euro
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3735 3)
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Albumin i.U.
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8,74 Euro
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10,05 Euro
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3754 analog 3)
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Cystatin-C
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11,66 Euro
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13,41 Euro
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3911 analog 3)
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NMP 22
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26,23 Euro
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30,16 Euro
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4852 3)
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Urinzytologie
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10,14 Euro
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18,26 Euro
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1) gegebenenfalls zusätzliche Beratung nach Vorliegen der Ergebnisse, nicht berechenbar aber für bloße Befundmitteilung oder Erläuterung bei pathologischen Befunden (dann GKV-Leistung)
2) nur berechnungsfähig, wenn die Blutabnahme gesondert für die entsprechende IGeL erfolgt
3) gegebenenfalls durch Laborarzt bzw. Zytologen zu berechnen
IGeL-Angebot abstufen
Die auf GKV-Befunden aufbauende Standard-Untersuchung mit Beratung, Nierensonographie, Urinsediment, Albumin- und Cystatin-C-Bestimmung ist eine preiswerte und doch zur Früherkennung einer Niereninsuffizienz und Nierentumoren geeignete IGeL. Häufig wird dieser „Basis-Nieren-Check“ mit etwa 50 Euro berechnet. Bei höherem Sicherheitsbedürfnis des Patienten können ergänzende Untersuchungen angeboten werden. Der „obere Preisrahmen“ geht dann bis etwa 130 Euro.
Umfang der Aufklärung beim Nieren-Check
Für die IGeL sind die Patienten nicht nur wirtschaftlich aufzuklären – das heißt schriftlicher Behandlungsvertrag mit GOÄ-Ziffern und Beträgen –, sondern auch medizinisch. Letzteres sollte nicht nur wie in der Darstellung des IGeL-Angebots den Nutzen der Untersuchung umfassen, sondern auch die sich aus auffälligen Befunden gegebenenfalls ergebenden Konsequenzen hinsichtlich weiterer diagnostischer Maßnahmen (die dann aber zu Lasten der GKV erfolgen können).
Beitrag aus AAA-11-2007