Betriebswirtschaft/Praxisbewertung
Bundesverfassungsgericht kippt Regelung zum Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit hat das Gericht die Regelung als verfassungswidrig eingestuft, wonach diese Kosten nur noch abgesetzt werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet.
Im konkreten Fall hatte ein Lehrer geklagt, der sein häusliches Arbeitszimmer ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts nutzte, weil in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend zum 1. Januar 2007 den verfassungswidrigen Zustand beseitigen; laufende Verfahren sind auszusetzen.



