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Ärztetag / Hintergrund: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Schlagwörter: Ärztetag, Freberuflichkeit, Selbstverwaltung, Bundesärztekammer, Gemeinwohl, Mainz, Berufsethik, Arztberuf, Selbstbeschränkung, Vertrauen, Haftung

"Das Gesundheitswesen bisheriger Prägung war ein selbstverwaltetes System von Bürgern für Bürger, gesteuert durch Engagement und Kompetenz der Beteiligten und Betroffenen. Die Freiberuflichkeit des Arztes bewirkte dabei einen über sein berufliches Wirken im eigentlichen Sinne hinausgehenden sozialethischen, sozialökonomischen und sozialkulturellen Mehrwert für die Gesellschaft", beschreibt die Bundesärztekammer den Idealzustand.

Der Vorrang der Selbstverwaltung vor staatlicher Reglementierung und die Freiberuflichkeit als Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte, fachlich unabhängige und dem Gemeinwohl verpflichtete ärztliche Berufsausübung seien jedoch mittlerweile nachhaltig in Frage gestellt worden. Auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 in Mainz diskutieren die Delegierten ausführlich darüber, unter welchen Bedingungen die bisherige berufsethische und gemeinwohlbezogene Verpflichtung des freien Arztberufes erhalten bleiben kann.

"Allein der Arztberuf als freier Beruf kann in einem System zunehmender Rationierung und Bürokratisierung die Therapiefreiheit im ärztlichen Alltag bewahren und die Patienten vor staatsmedizinischen Zwangsentscheidungen schützen. Ein Arzt, der frei darüber entscheiden kann, welche Therapie im individuellen Fall die bessere ist, mag für manche Politideologen unbequem sein, für die Patienten ist er ein Segen", so die Bundesärztekammer. Denn er handele allein nach der Maßgabe der erforderlichen Mittel zur Behandlung des Patienten und nicht nach vorgefertigten staatlichen, meist ökonomisch motivierten Vorgaben.

Der Beruf des Arztes als freier Beruf finde seine Selbstbeschränkung lediglich in der Verantwortung, die der Arzt für seine Patienten übernimmt. Freiheit und Verantwortung gelten als das Fundament der Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt und damit auch zwischen Ärzteschaft und Gesellschaft. Ärzte gehen eine Garantenpflicht ein - und auch eine haftungsrechtliche Verpflichtung. Diese Art von Freiheit ist auf das Engste verbunden mit der Übernahme von fachlicher Verantwortung.

Ärzte stellen, so die Bundesärztekammer, "einen Mehrwert für die Vertrauensbeziehung von Patienten, Ärzteschaft und Gesellschaft dar". Sie stehen nach Auffassung der Kammer für Innovation, Stabilität und Wettbewerb in sozialer Verantwortung. Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern verstehen sich dabei als funktionale Selbstverwaltung, die Ausdruck der Freiberuflichkeit und zugleich das Instrument zu deren Sicherung sind. Es gehe dabei nicht allein um Interessen der ärztlichen Profession, sondern vor allem um das Interesse der Allgemeinheit, d. h. letztlich um die Gesundheitsversorgung der in Deutschland lebenden Bevölkerung.

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