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Vergütung: PKV nähert sich dem GKV-Niveau
Ab dem 01. 04. 2010 gelten für die im PKV-Basistarif versicherten Patienten erheblich reduzierte Faktoren. Diese haben die KBV und der PKV-Verband als Vertreter der Ärzte abweichend von der GOÄ festgelegt. Der Hintergrund ist, dass die PKV das Vergütungsniveau an das der gesetzlichen Krankenversicherung anpassen möchte.
Die Ärzteschaft befürchtet, dass dadurch die mit der Bundesärztekammer anstehenden Verhandlungen zur Novellierung der GOÄ negativ beeinflusst werden.
Als 2007 die Bundesregierung im Vorfeld der Einführung des einheitlichen PKV-Basistarifs (PKV = Private Krankenversicherung) die Faktoren für den Vorgänger, also den Standardtarif, angehoben hatte, war die Ärzteschaft zwar nicht begeistert, aber dennoch zufrieden damit, dass die Regierung auch einmal ein Signal für ein verbessertes Honorar gesetzt hat.
Mit offizieller Einführung des PKV-Basistarifs zum 01. 01. 2009 wurde im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgeschrieben, dass die privaten Krankenversicherungen diesen Tarif einheitlich all ihren Versicherten ohne die sonst bei der PKV übliche Risikoprüfung anbieten müssen (Kontrahierungszwang). Der Beitrag für diesen Tarif wurde auf den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung festgeschrieben. Die damit verbundenen Leistungen müssen damit mindestens denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Da sich die PKV ihrer Vertrags- und Kalkulationsfreiheit beraubt sahen, reichten diese eine – wenn auch erfolglose – Klage vor dem Verfassungsgericht ein. Das von der PKV an die Wand gemalte Gespenst einer erheblich erforderlichen Quersubventionierung aus den anderen PKV-Tarifen trat allerdings nicht ein, da zu wenige in diesen auch für die Patienten eher unattraktiven Tarif gewechselt haben. Weniger als 15.000 Versicherte haben nach eigenen Angaben der PKV bislang den Basistarif gewählt.
Im SGB V wurden unter anderem auch die Abrechnungsgrundlagen für den Basistarif, nämlich die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Höchstsätze für deren Abrechnung festgelegt. Rein ärztliche Leistungen konnten demnach mit dem 1,8-fachen Satz, technische Leistungen wie Röntgen mit Faktor 1,38 und Laborleistungen mit Faktor 1,16 berechnet werden.
Allerdings hat der Gesetzgeber auch die Möglichkeit eingeräumt, dass die KBV, als Vertreter der Ärzte, und der PKV-Verband hiervon abweichende Regelungen treffen können. Erste Verhandlungen zwischen beiden Institutionen verliefen erwartungsgemäß erfolglos. Nachdem Ende 2009 die PKV die Schiedsstelle anrief, erfolgte nun die überraschende Einigung der Parteien. Überraschend deshalb, da im Kern die Einigung beträchtliche Einbußen für die Ärzteschaft bedeutet. Zwar rühmt sich die KBV damit, die GOÄ als Grundlage für die Abrechnung der Basistarifversicherten erhalten zu haben, hat dies jedoch zu einem – wie wir finden – hohen Preis bezahlen müssen.
So gelten ab dem 01. 04. 2010 für die im Basistarif versicherten Patienten erheblich reduzierte Faktoren:
- Ärztliche Leistungen 1,200 (vorher 1,800)
- Technische Leistungen 1,000 (vorher 1,380)
- Laborleistungen 0,900 (vorher 1,160)
Unter diesen Rahmenbedingungen wird sicherlich die Vergütung für die ein oder andere Leistung an Basistarifversicherten (z. B. im Bereich des ambulanten Operierens) unter dem Vergütungsniveau des EBM angesiedelt sein. Auch werden die privaten Krankenversicherungen nicht müde werden, ihre Leistungspflicht genau zu überprüfen, da diese ja nur dem der GKV entspricht.
Deshalb gilt für die Praxen: Der Basistarifversicherte ist kein Privatpatient, sondern vielmehr ein besonderer Kassenpatient! Größere Umsatzeinbußen durch diese eklatante Reduzierung der Abrechnungsfaktoren dürften vorerst ausbleiben, da die Zahl der Versicherten in diesem Tarif noch relativ gering ist. Es ist allerdings zu befürchten, dass diese Einigung eine Signalwirkung auf die anstehenden Verhandlungen zur Novellierung der GOÄ haben könnte. Hier ist ja ebenfalls das angestrebte Ziel der PKV (und der staatlichen Beihilfestellen), das Vergütungsniveau mehr an das der gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen. Im Erfolgsfall hätte dies jedoch fatale Folgen für die Ärzteschaft, welche häufig ohne das Honorar aus der Privatklientel kaum überlebensfähig wäre.
Es gilt also zu hoffen, dass sich die Bundesärztekammer bei ihren Verhandlungen nicht derart unter Druck setzen lässt,
dass am Ende ein für die Ärzte existenzbedrohendes Ergebnis entsteht. Sollten Sie Fragen zum Basistarif haben, steht Ihnen Ihre
Verrechnungsstelle natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.





