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Praxisinvestitionen: Wenn nicht jetzt, wann dann?
Mit Start in die Niederlassung – gleichgültig, ob Neugründung oder Praxisübernahme – beträgt das durchschnittliche Investitionsvolumen rund 300.000 Euro und je nach Fachrichtung ist auch eine Verdoppelung oder Verdreifachung dieser Zahl möglich. Dies ist sicher die größte Investition im Lebenszyklus einer Praxis. Eine solche Finanzierung ist meist auf die Dauer von zwölf bis fünfzehn Jahren ausgelegt. Doch auch in dieser Zeit stehen Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen an, weil medizinische Geräte nicht mehr den Qualitätsanforderungen oder dem geänderten Leistungsangebot entsprechen.
Unternehmerisch handelnde Ärzte müssen laufend in Geräte und Ausstattung investieren
Eigentlich müsste jeder Arzt kontinuierlich in seine Praxis investieren. Doch die unklare Honorarentwicklung der zurückliegenden Jahre, schwankende Einnahmen und zurückgehende KV- / KZV-Honorare führen dazu, dass Ärzte Neu- oder Ersatzinvestitionen scheuen. Nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg verzichten mehr als 50 Prozent der Ärzte unter 55 Jahren und mehr als 75 Prozent der Ärzte über 55 Jahren auf Investitionen in die Praxis.
KBV: Investitionsstau in Arztpraxen in Milliardenhöhe
Laut KBV beläuft sich der Investitionsstau in 100.000 Arztpraxen auf derzeit 2,5 Milliarden Euro. Doch Patienten verlangen nach „modernen“ Behandlungen! Daher sollten Sie dem wachsenden Konkurrenzdruck durch Investitionen begegnen, am Besten jetzt! Bringen Sie die Praxis auf den aktuellen Stand der Technik, investieren Sie in ein neues Ultraschall- oder Röntgengerät oder renovieren Sie die Räume.
Die Investition muss sich nur rechnen, Eigenkapital brauchen Sie nicht
Wirtschaftsexperten vermuten, dass hinter der mangelnden Investitionsbereitschaft unzureichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse stehen und Ärzte über Förder- und Finanzierungsprogramme nicht ausreichend informiert sind. Eine Investition muss sich nur rechnen, Eigenkapital benötigen Sie nicht.
Nutzen Sie das KfW- Förderprogramm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betreibt kein eigenes Filialnetz und gewährt Darlehen nur über die Hausbank. Die Fördermittel müssen somit über eine Bank Ihres Vertrauens beantragt werden. Die Hausbank wird aber zu großen Teilen von der Haftung freigestellt; das Risiko liegt also zu wesentlichen Teilen bei der KfW.
Die Zinssätze sind laufzeitabhängig und orientieren sich an der Bonität der Praxis. Aktuell liegen die Zinsen zwischen 2,5 und 3 Prozent p.a. In mehreren Programmen sind Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich.
Wo erfahre ich mehr?
Mit einer Anfang des Jahres breit angelegten Informationskampagne haben die KBV, die Landes-KVen und die KfW-Bank Wissenslücken geschlossen und Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungshilfen aufgezeigt. Wenn Sie den Termin bei Ihrer KV verpasst haben, sprechen Sie Ihre Hausbank auf die KfW-Sonderprogramme für Mediziner an.
Als aktuelle Beratungshilfe für Steuerberater werden in den nächsten Wochen die Steuerberaterkammern ihren Mitgliedern eine Broschüre über die KfW-Sonderprogramme zusenden. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an.
Warum jetzt investieren?
Anschaffungen werden in den Jahren 2010 und 2011 durch die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und Erleichterungen bei den Sonderabschreibungen steuerlich gefördert (mehr dazu im Beitrag „Für Investitionen ist 2010 ein gutes Jahr“ von Dagmar Kayser-Passmann).
Kreditzinsen waren nie so günstig wie zur Zeit. Die Zurückhaltung der Banken spielt keine Rolle, wenn Sie die Möglichkeiten des Konjunkturprogramms der Bundesregierung nutzen. Als Förderbank des Bundes und der Länder unterstützt die KfW mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit zinsgünstigen Darlehen.
Warum informiert mich meine Hausbank nicht?
Bei allen KfW-Krediten ist die „Hausbank“ Partner und für die Abwicklung zuständig. Als Hausbank können dem Grunde nach alle inländischen Banken fungieren. Die Hausbank trägt nur ein sehr eingeschränktes Risiko, erhält aber auch nur eine sehr eingeschränkte Marge. In der letzten Woche haben wir bereits den Satz gehört. „KfW-Mittel bearbeiten wir nur für besonders gute Kunden.“ Die Banken „lieben“ diese Programme nicht; Sie müssen in der Regel ausdrücklich danach fragen.
Ein abschließender Hinweis zur Abwicklung
Viele Praxen sind unterkapitalisiert, d.h. das Eigenkapital ist in vielen Fällen negativ. Und viele Ärzte haben schon Bekanntschaft mit dem § 4 Abs. 4a EStG zur Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen gemacht. Zinsen zur Finanzierung von Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind aber unbegrenzt abzugsfähig. Sie müssen allerdings auf eine eindeutige Verwendung achten. Deshalb: Keine Abwicklung der Investitionen über das laufende Praxiskonto, sondern ausschließlich über ein „Zwischenkonto“ oder sogenanntes „Pufferkonto“. Ihre Bank sollte diese Abwicklung kennen und wenn nicht, dürfen Sie auch uns anrufen und wir erklären Ihnen diese Besonderheit der Abwicklung gerne.




