Themen

Suche

Expertenbeirat in der Rubrik Aktuelles

  • Jörg Thole (Chefredakteur)

    Jörg Thole (Chefredakteur)

    Leiter Forschung und Entwicklung (Medien)
    IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG

MySCOOP Login

Finden Sie fachkundige Berater in Ihrer Nähe

Übersicht Angebote

Fachbeiträge
Praxisrelevante, direkt umsetzbare Informationen als Text-, Audio- oder Videodateien
Musterverträge und -schreiben
Vertragsmuster für die individuelle Nutzung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis
Checklisten & Tools
Handlungsanleitungen und Rechenhilfen für die unternehmerische Steuerung Ihrer Praxis
Beraterverzeichnis
Ärzte- und Zahnärzteberater in Ihrer Nähe

Newsletter

Top Downloads

Rubrik: Aktuelles
Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)
Oliver Frielingsdorf, Frielingsdorf Consult GmbH
Mustervertrag: Errichtung einer Berufsausübungsgemeinschaft
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
Honorarreform 2009: Checkliste zur Kontrolle des RLV-Bescheides – darauf müssen Sie achten!
IWW Institut für Wirtschaftspublizistik GmbH & Co. KG
Vertragsärzte in der Steuerfalle
Kern Dietmar, Wirtschaftspublizist, med. Fachjournalist, Kern Dietmar
Das neue Erbrecht 2010
Kern Dietmar

Vorteile beim Dokumentenkauf

  • Kauf ohne Risiko
  • kein Abonnement
  • keine Folgekosten
  • nutzerbewertet
  • sofortiger Download
  • 24-Geld-zurück-Garantie

 

Mehrwert für Ihre Homepage

Die neuesten Beiträge von SCOOP.de als Live-Ticker für Ihre Berater-Homepage

Anzeigen

Verwandte Angebote

  • Abrechungsbetrug durch Vertragsärzte

    Das Werk wendet sich insbesondere an den medizinrechtlich oder strafrechtlich orientierten Juristen, an Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen sowie an den Vertragsarzt selbst

    amazon.de,
    € 68,00 inkl. USt.

  • Abrechungsbetrug durch Vertragsärzte

    Das Werk wendet sich insbesondere an den medizinrechtlich oder strafrechtlich orientierten Juristen, an Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen sowie an den Vertragsarzt selbst

    amazon.de,
    € 68,00 inkl. USt.

  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

    Ausgabe mit Euro-Beträgen auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes (12/2008)

    amazon.de,
    € 39,95 inkl. USt.

  • Weitere Angebote...

Aktuelles

Arzt- und Berufsrecht: OLG Braunschweig- Ärzte sind „Beauftragte der Krankenkassen“ - auch im Strafrecht

Schlagwörter: Aufwendungsschreiben, Privatnutzung, Firmenwagen, KfZ, Privatfahrten, Betriebsstätte, Arbeitsweg, Fahrtkosten, Dienstwagen, Privatfahrzeug, Nutzungswert, BMF, Listenpreis

 Eine ungewöhnliche Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig (Beschluss vom 23.02.2010, Az: Ws 17/10) verunsichert die (Zahn-)Ärzteschaft. Danach ist der Vertragsarzt „Beauftragter der Krankenkasse“- mit entsprechenden strafrechtlichen Auswirkungen. 
 
Die konkrete Entscheidung betraf einen Apotheker, der einem Vertragsarzt für die Praxiseinrichtung in seiner Nähe erhebliche Zuschüsse zum Praxisumbau sowie regelmäßige monatliche Zahlungen gewährte. Im Gegenzug bevorzugte der Arzt den Apotheker bei der Verschreibung hochpreisiger Medikamente, wie zum Beispiel Zytostatika. Es stellte sich die Frage, ob dieses Vorgehen strafrechtlich relevant ist - und zwar im Hinblick auf Korruptionsdelikte. 
 
So wird etwa nach § 299 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr bestraft, 
 
„..., wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er ihn oder einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen in unlauterer Weise bevorzuge“.  
 
Das Gericht sah den niedergelassenen Arzt neuerdings als „Beauftragten“ im Sinne des § 299 StGB an. Die Beauftragtenstellung eines Vertragsarztes zeige sich bereits in dem Rechtsverhältnis zwischen den Krankenkassen, den Kassenärzten, den Kassenpatienten und den Apotheken bei der Verordnung von Medikamenten, um die es hier geht. Der Kassenvertragsarzt sei aufgrund der ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgabe berechtigt und verpflichtet, für den Betrieb - in diesem Fall die Krankenkassen - zu handeln. Durch die Art und Menge der von ihm verordneten Medikamente nehme er damit erheblich auf die betrieblichen Entscheidungen Einfluss. Er sei verantwortlich und maßgebend dafür, ob zwischen der Krankenkasse und der Apotheke ein Vertrag über den Kauf von Medikamenten zustande kommt. 
 
Zwar hatte das Gericht hier lediglich über die Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens und nicht über die Strafbarkeit zu entscheiden. Die Beurteilung des OLG zum Status von Vertragsärzten als Beauftragte der Krankenkassen ist mit dem Beschluss aber in der Welt.

(Beitrag aus „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ [Ausgabe 5/2010])

Kommentar schreiben

Spamschutz: Bitte geben Sie diese Zeichen­kombination in das untere Feld ein!

Spamschutz
* Pflichtfelder bitte ausfüllen