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Aktuelles

4. IWW-Kongress "Ärzteberatung": Perspektiven der freiberuflichen Einzelpraxis

Fortsetzung:


Verunsicherung durch das neue Vergütungssystem

Ein weiterer wichtiger Aspekt , der nicht nur die Inhaber einer Einzelpraxis, sondern alle Ärzte existentiell betrifft, ist das neue Vergütungssystem, das in den letzten Monaten für eine erhebliche Verunsicherung bei den Ärzten gesorgt hat und noch weiter sorgen wird:

  • Bereits zum 1.7.10 wird es weitere Änderungen im RLV geben (es wird in zwei Teilbereiche aufgeteilt).
  • Über eine komplizierte Differenzierung der Orientierungspunktwerte soll die regionale Über- und Unterversorgung gesteuert werden.
  • Ab 2011 gibt es keine Härtefallzahlungen mehr.
  • Das „Herausbrechen" der Selektivverträge stellt sowohl die KV-en als auch den einzelnen Arzt, der an keinem der Verträge teilnimmt, vor ernsthafte Probleme.

Wenn sich die Prognose der KBV wirklich bewahrheiten sollte, dass sich bereits in 2015 nur noch 42 % des Honorars aus Kollektivverträgen generiert, so muss der einzelne Arzt dringend prüfen, welche Selektivverträge für ihn in Frage kommen. In Bayern und Baden-Württemberg gibt es bereits relativ flächendeckende Abschlüsse zu der hausarztzentrierten Versorgung; eine Regelung, die laut Koalitionsvertrag für die nächsten drei Jahre fortgeführt werden soll. (Exkurs: Blickt man zurück in die Geschichte muss einen allerdings die Aushöhlung der KV-en durch Selektivverträge nachdenklich stimmen. Immerhin wurden diese 1931 per Notverordnung gegründet, um das Vertragsmonopol der Krankenkassen zu brechen und um damit die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung gewährleisten zu können. Die Krankenkassen schlossen davor mit denen von ihnen weitgehend abhängigen Ärzten Einzelverträge ab, mit der Folge, dass es immer wieder zu Unruhen unter den Ärzten kam, die im Oktober 1913 bis hin zum Beschluss eines Generalstreiks führten.)

Chancen und Grenzen der Ärzte­GmbH

Weitere Möglichkeiten, die „Verhandlungs- und Marktmacht" zu verbessern, stellen z.B. zum einen die Einbringung einer Praxis in ein MVZ dar, und zum anderen die Gründung einer Ärzte-GmbH, die immer noch den Ruf eines Exoten genießt. Dass diese durchaus umsetzbar ist und mit Erfolg umgesetzt wird, konnte man in einem Vortrag über die praktischen Gestaltungsmodelle der Ärzte-GmbH ausführlich und mit vielen Tipps und Berechnungen erfahren. Allerdings ist die Zulässigkeit der Ärzte-GmbH nach wie vor von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich (hierzu gab es eine umfassende Übersicht, differenziert nach Ärzten und Zahnärzten).

Fazit

Sollten sich die zur Zeit bestehenden Trends und Zukunftsprognosen fortsetzen bzw. wirklich so eintreten, sehen die Perspektiven für die freiberuflichen Einzelpraxen der alten Prägung („Einzelkämpfer") schlecht aus. Es bestehen in dem zur Zeit schwierigen Umfeld zweifelsohne Chancen für die bereits existierenden freiberuflichen Einzelpraxen, die aber oft weg von der Einzelpraxis hin zu Kooperationen führen werden und führen müssen, um in dem sich verändernden Vertragssystem (weg von den Kollektiv- hin zu den Selektivverträgen) eine bessere Verhandlungsposition zu erlangen. Diese sich bietenden Chancen müssen aber auch von dem einzelnen Praxisinhaber erkannt und aktiv ergriffen werden.

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