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Sonderbedarfszulassung wegen zu langer Wartezeiten für Patienten rechtmäßig

Schlagwörter: Sonderbedarfszulassung, Sonderbedarf, Zulassung, BSG, Bundessozialgericht, Urteil, Wartezeit, Vertragsarztrecht, Kassenarztrecht, Vertragsarzt, Internistin, Berufungsausschuss, Sozialgericht

Wenn gesetzlich Versicherte länger als zwei Monate auf einen Termin warten müssen, können sich Vertragsärzte ggf. selbst Konkurrenz schaffen: Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung am 2. September 2009, dass (zu) lange Wartezeiten einen zusätzlichen Versorgungsbedarf begründen können, und zwar selbst dann, wenn der Planungsbereich wegen Überversorgung gesperrt ist (Az. B 6 KA 21/08 R).

Eine Neusser Internistin mit dem Schwerpunkt Kardiologie wurde wegen Sonderbedarfs durch den zuständigen Berufungsausschuss zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Die KV Nordrhein erhob gegen die Erteilung der Sonderbedarfszulassung erfolgreich Klage zum Sozialgericht. Das Landessozialgericht wies die Berufung der Kardiologin zurück. Das BSG hat die Entscheidungen der Vorinstanzen nunmehr aufgehoben und den Berufungsausschuss verpflichtet, erneut über den Antrag der Kardiologin zu befinden.

Wartezeiten von mehr als zwei Monaten seien zwar grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium für die Annahme eines Sonderbedarfs, so die Kasseler Richter des für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senats des BSG. Allerdings habe der Berufungsausschuss feststellen müssen, dass solche Wartezeiten bei der überwiegenden Anzahl der in Neuss tätigen Kardiologen tatsächlich die Regel sei.

Der Fall zeigt, dass bereits die Vergabe von Terminen Einfluss auf die lokale Versorgungsstruktur haben kann; darüber hinaus aber auch das praxisrelevante Problem, dass der angerufene Ausschuss gemäß § 36 Ärzte-ZV die "ihm erforderlich erscheinenden Beweise" zu erheben hat. Die tatsächlichen Feststellungen der Zulassungs- und Berufungsausschüsse müssen daher stets sorgfältig überpürft und frühzeitig in die richtige Richtung gelenkt werden.

 

 

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